Finanzielle Unterstützung
Als schwerbehinderter Mensch können Sie vom ZBFS-Inklusionsamt eine finanzielle Zuwendung erhalten, wenn es für Ihre Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich ist. Trotz Behinderung sollen Sie auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden können, auf denen Sie Ihre Fähigkeiten und Kenntnisse verwerten und weiterentwickeln können.
Folgende Hilfen sind möglich:
Arbeitsassistenz
Arbeitsassistenzkräfte unterstützen schwerbehinderte Menschen dauerhaft bei der eigenständigen Erledigung ihrer Arbeit, soweit die behinderungsbedingten Einschränkungen dies erfordern (zum Beispiel Vorlesekräfte für Menschen mit Sehbehinderung).
Berufliche Fortbildung
Berufliche Weiterbildung dient dazu, berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu erhalten, zu erweitern, der technischen Entwicklung anzupassen oder einen beruflichen Aufstieg zu ermöglichen.
Besondere Lebenslagen
Diese Hilfe ermöglicht Zuschüsse bzw. Darlehen für Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der §§ 19 bis 24 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung geregelt sind. Grundsätzliche Voraussetzung ist, dass ohne diese Maßnahme der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Je enger das aufgetretene Problem des schwerbehinderten Menschen in Zusammenhang mit seiner Behinderung steht, desto eher kann Hilfe gewährt werden.
Selbständigkeit und Existenzgründung
Darlehen oder Zinszuschüsse zur Gründung und Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz.
Technische Arbeitshilfen
Technische Arbeitshilfen für schwerbehinderte Menschen sollen vorhandene Fähigkeiten fördern, Restfähigkeiten nutzen, unterstützen und gleichzeitig schützen, aber auch ausgefallene Fähigkeiten zumindest teilweise ersetzen. Ziel ihres Einsatzes ist es, bei bestimmten Behinderungen die Arbeitstätigkeit überhaupt erst zu ermöglichen, die Arbeitsausführung zu erleichtern, das heißt Arbeitsbelastungen zu verringern und die Arbeitssicherheit zu gewährleisten.
Kraftfahrzeughilfen
Wenn ein Kraftfahrzeug infolge einer Behinderung nicht nur vorübergehend zum Erreichen des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes erforderlich ist, können schwerbehinderte Menschen verschiedene Kraftfahrzeughilfen erhalten. Voraussetzungen, Antragstellung und Leistungsumfang sind durch die Kraftfahrzeughilfeverordnung geregelt. Das ZBFS-Inklusionsamt kann nur fördern, sofern kein vorrangiger Rehabilitationsträger zuständig ist.
Wohnungshilfen
Das Inklusionsamt kann schwerbehinderten Menschen Leistungen gewähren zur Beschaffung von behinderungsgerechtem Wohnraum, zur Anpassung von Wohnraum und seiner Ausstattung an behinderungsgerechte Bedürfnisse und zum Umzug in eine behinderungsgerechte oder erheblich verkehrsgünstiger zum Arbeitsplatz gelegene Wohnung. Das Inklusionsamt kann nur fördern, sofern kein vorrangiger Rehabilitationsträger zuständig ist.
Eine Zusammenstellung von verfügbaren Leistungen finden Sie in der ZB info "Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf" (nicht mehr als Druckschrift bestellbar).
Sie haben hierzu Fragen?
Für weitere Auskünfte über Hilfen für schwerbehinderte Menschen zur Teilhabe am Arbeitsleben steht Ihnen das Inklusionsamt bei Ihrer Regionalstelle des ZBFS gerne zur Verfügung.
Sie können über unser Kontaktformular jederzeit mit uns in Verbindung treten und damit auf datengeschützte Weise Ihre sensiblen Informationen an uns übermitteln.
Die Telefonnummern der für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie auf den einzelnen Informationsseiten zu unseren Leistungen und Tätigkeiten.
Finanzielle Leistungen
Das 1x1 der Förderung
Leistungen an Arbeitgeber und Arbeitnehmer,
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nicht als Broschüre bestellbar