Wehr- und Zivildienstschäden
Wehrdienst und Zivildienst ist Dienst an der Allgemeinheit.
Soldaten der Bundeswehr und Zivildienstleistende, die in Ausübung ihrer Pflichten gesundheitliche Schäden erleiden, haben Anspruch auf staatliche Versorgung. Die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür sind im Soldatenversorgungsgesetz (SVG) und im Zivildienstgesetz (ZDG) geregelt.
Welche Versorgungsleistungen nach Ende des Zivildienstverhältnisses in Betracht kommen, finden Sie unter dem Menüpunkt Leistungen.
Wenden Sie sich mit Ihren ZDG-Anliegen und Ihrem Antrag an Ihre Regionalstelle des ZBFS.
Wichtig! Geänderte Zuständigkeit ab 1. Januar 2015!
Für Wehrdienstschäden und hieraus zustehende Versorgungsleistungen ist allein die Bundeswehrverwaltung zuständig.
Bitte wenden Sie sich mit Ihren SVG-Anliegen an das:
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
- Soziale Entschädigung -
Wilhelm-Raabe-Straße 46
40470 Düsseldorf
Hotline: 0211/959 2719
E-Mail: SER@bundeswehr.org
Internet: http://www.personal.bundeswehr.de – Rubrik Soziales Entschädigungsrecht