Behinderter Mitarbeiter begrüßt seinen Kollegen

Arbeitsassistenz

Arbeitsassistenzkräfte unterstützen schwerbehinderte Menschen dauerhaft bei der eigenständigen Erledigung ihrer Arbeit, soweit die behinderungsbedingten Einschränkungen dies erfordern (zum Beispiel Vorlesekräfte für Menschen mit Sehbehinderung).

Die Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz am Arbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen werden vom ZBFS-Inklusionsamt übernommen, soweit:

  • die Unterstützungsleistung nicht nur vorübergehend erforderlich ist,
  • sie in der Lage sind, die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung fachlich selbst zu erbringen und
  • sie durch die Unterstützung des Arbeitsassistenten in die Lage versetzt werden, die geforderte Arbeit tatsächlich zu leisten.

Arbeitsassistenten sind insbesondere

  • Vorlesekräfte für Blinde,
  • Gebärdensprachdolmetscher und
  • Unterstützungskräfte für Menschen mit einer schweren Körperbehinderung.

Der Arbeitgeber muss mit dieser Form der Arbeitsassistenz einverstanden sein.

Voraussetzungen

Die Eingliederung in das Arbeitsleben stößt unter Berücksichtigung von Art oder Schwere der Behinderung auf besondere Schwierigkeiten und die Leistung ist geeignet, die berufliche Eingliederung zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Sie müssen schwerbehindert
oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sein, mit mindestens 15 Stunden wöchentlich beschäftigt werden und das tarifliche beziehungsweise  ortsübliche Entgelt erhalten.

Fristen 

Leistungen können erst ab Antragseingang erbracht werden.

Unterlagen

Das ZBFS-Inklusionsamt benötigt folgende Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular,
  • Kopie des Feststellungsbescheids des Versorgungsamts,
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises oder Gleichstellungsbescheids der Agentur für Arbeit,
  • Kopie Ihres Arbeitsvertrags und
  • Kopie des Vorentwurfs des Arbeitsvertrags mit der Assistenzkraft sowie
  • Beschreibung der Tätigkeiten, die die Assistenzkraft für die schwerbehinderte Beschäftigte verrichten soll.

Antrag auf Leistungen

Online-Antrag

Icon Upload

Sie können beim ZBFS-Inklusionsamt auf sehr einfachem Weg eine Förderung beantragen, indem Sie alle Angaben in ein Online-Formular eingeben und dort direkt sowie datengeschützt als Antrag an uns übermitteln.

Online-Antragsformular

PDF-Antragsformular

Icon Stift

Alternativ können Sie auch weiterhin nachfolgendes PDF-Antragsformular nutzen. Bitte beachten Sie, dass diese PDF-Datei für die Zusendung per einfacher E-Mail (aufgrund der ungeschützten Übertragung Ihrer sensiblen Daten) nicht geeignet ist.

PDF-Antragsformular (sofern das Online-Antragsformular nicht genutzt wird)

Antrag in Leichter Sprache

Icon Weltkugel

Der Antrag auf finanzielle Hilfen für eine Arbeits-Assistenz steht auch in Leichter Sprache zur Verfügung.

Antrag in Leichter Sprache

Kontakt

Sie können über unser Kontaktformular jederzeit mit uns in Verbindung treten und damit auf datengeschützte Weise Ihre sensiblen Nachrichten und Dokumente an uns übermitteln.

Informationen über das ZBFS und seine regionalen Standorte finden Sie unter Ihre Landesbehörde.

Telefonische Ansprechpartner

Landkreise/Städte Telefon
Stadt München - Buchstabe A, D, K, M, R, U 089 18966-1545
Stadt München - Buchstabe B, T 089 18966-2537
Stadt München - Buchstabe C, E, H, I, P 089 18966-1611
Stadt München - Buchstabe F, J, O, V 089 18966-1617
Stadt München - Buchstabe G, L, N 089 18966-2547
Stadt München -  Buchstabe Q, S, W, X, Y, Z 089 18966-2533
Landkreis München, BGL, DAH, MB, MÜ, PAF, RO, WM 089 18966-1545
AÖ, EBE, ED, FFB, FS, LL, STA, TÖL 089 18966-2455
EI, GAP 089 18966-2547
IN 089 18966-1617
ND 089 18966-2533
TS 089 18966-1611

Landkreise/Städte Telefon
Stadt Landshut, PAN, REG 0871 829-472
Landkreis Landshut, FRG, KEH 0871 829-478
DEG 0871 829-491
DGF, Landkreis Passau 0871 829-474
Stadt Passau 0871 829-473
SR 0871 829-471

Telefon: 0941 7809-4705 oder -4724

Landkreise/Städte Telefon
BA, KU, LIF 0921 605-2809
BT 0921 605-2806
CO, FO, HO, WUN 0921 605-2821
KC 0921 605-2805

Telefon: 0911 928-2547 oder -2559

Landkreise/Städte Telefon
Stadt Würzburg 0931 4107-284
Landkreis Würzburg, Rhön/Grabfeld  0931 4107-240
AB, MIL 0931 4107-283
HAS, KG, SW 0931 4107-288
KT, MSP 0931 4107-285

Landkreise/Städte Telefon
Stadt Augsburg 0821 5709-3014
alle anderen Gebiete 0821 5709-3022