Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sind nach § 219 Abs. 1 SGB IX Einrichtungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Sie haben denjenigen behinderten Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können,
- eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung zu einem ihrer Leistung angemessenen Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis anzubieten und
- zu ermöglichen, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln.
Bis Ende 2023 konnten diese Einrichtungen vom ZBFS-Inklusionsamt mit Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gefördert werden.
Kontakt
Sie können über unser Kontaktformular jederzeit mit uns in Verbindung treten und damit auf datengeschützte Weise Ihre sensiblen Informationen an uns übermitteln.
Bei Fragen zu den Werkstätten können Sie sich auch gerne an die örtlich zuständigen Ansprechpartner des ZBFS-Inklusionsamtes wenden.
Oberbayern
Telefon: 089 18966-2533 oder -2547
Niederbayern
Telefon: 0941 7809-4724
Oberpfalz
Telefon: 0941 7809-4702 oder -4705
Oberfranken
Telefon: 0941 7809-4724
Mittelfranken
Telefon: 0911 928-2543
Unterfranken
Telefon: 0931 4107-280
Schwaben
Telefon: 0821 5709-3010
Das Werkstätten-Portal von REHADAT liefert umfassende Informationen über die Werkstätten für behinderte Menschen und stellt eine komfortable Suchmöglichkeit nach Werkstätten und Produkten bereit.
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