Onlineantrag

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Formulare zum Herunterladen

Eine ausführliche Anleitung und Tipps zum Ausfüllen finden Sie in unseren Hinweisen für Formulare im PDF-Format.

Antrag auf Blindengeld (auch für hochgradig Sehbehinderte)

Informationsblatt zum Antrag (Ausfüllanleitung)

Antrag auf Taubblindengeld (auch für hochgradig Sehbehinderte)

Informationen über weitere Hilfsangebote und Einrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen

Hinweis zum Datenschutz

Hinweis:

Die PDF-Dokumente zum Blindengeld sind auf Barrierefreiheit geprüft! Sollten wider Erwarten bei der Bearbeitung der Dokumente in Verbindung mit dem von Ihnen eingesetzten Bildschirmvorleser Probleme auftreten, setzen Sie sich bitte mit uns (über unser allgemeine Kontaktformular, Themenbereich Menschen mit Behinderung -> Bayerisches Blindengeld) in Verbindung. Nähere Hinweise zu diesem Thema finden Sie unter Barrierefreiheit.

Informationen zum Antrag

Antragsform und Leistungsbeginn

Das Blindengeld kann formlos beantragt werden.

Der Anspruch auf Blindengeld entsteht mit dem ersten Tag des Monats, in dem die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, frühestens mit dem ersten Tag des Antragsmonats. Das Blindengeld wird monatlich im Voraus gezahlt.

Für hochgradig Sehbehinderte entsteht ein Anspruch – soweit ein entsprechender Antrag gestellt wurde – jedoch frühestens ab 1. Januar 2018, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des entsprechenden Änderungsgesetzes zum Bayerischen Blindengeldgesetz.

 

Zusätzliche Hinweise

Schwerbehindertenausweis

Blindheit bzw. eine hochgradige Sehbehinderung bedingen nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) einen Grad der Behinderung (GdB) von 100. Unter diesen Voraussetzungen stehen folgende Merkzeichen zu:

Bei Blindheit steht zusätzlich das Merkzeichen Bl (blind) zu.

Einen entsprechenden Schwerbehindertenausweis stellt die für Sie zuständige Regionalstelle des ZBFS auf Antrag aus.

Ergänzende Blindenhilfe

Eine ergänzende Blindenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - (SGB XII) können volljährige Blinde erhalten, die die Einkommens- und Vermögensvoraussetzungen des SGB XII erfüllen. Entsprechende Anträge können Sie bei der Bezirksverwaltung stellen, die für Ihren Wohnort zuständig ist.

Wenden Sie sich mit Fragen und Ihrem Antrag an Ihre Regionalstelle des ZBFS.