Schulungen
Das ZBFS-Inklusionsamt veranstaltet Schulungen, um bestehende Schwierigkeiten von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben zu beseitigen oder diese zu verhindern. Unser Schulungsangebot richtet sich insbesondere an:
- Schwerbehindertenvertretungen
- Betriebs- und Personalräte
- Arbeitgeber und ihre Beauftragte
Guter Rat muss nicht immer teuer sein, denn für unsere Kurse existieren keine Kursgebühren. Lediglich bei mehrtägigen Kursen entstehen Kosten für Unterkunft und Verpflegung. In unseren Grundkursen erwerben Sie wichtige Grundlagenkenntnisse, die Sie durch Aufbaukurse vertiefen können. Darüber hinaus bieten wir Ihnen auch themenspezifische Fachkurse und Workshops an. Werfen Sie einen Blick in unser vielfältiges Schulungsprogramm, es ist bestimmt auch etwas für Sie dabei!
Unser Kursangebot für 2025
Unser Kursprogramm für 2025 enthält viele interessante Kurse, sowohl für Neueinsteiger als auch für erfahrene Profis.
www.kurse-inklusionsamt-bayern.de
Hier können Sie sich komfortabel über unser Schulungsangebot informieren und Kurse direkt online buchen.
Kursprogramm als PDF-Datei herunterladen
Anmeldeformular herunterladen (falls die Buchung nicht online vorgenommen wird)
Online-Selbstlernkurse
Flexibel und im eigenen Tempo lernen: Die neuen kostenfreien BIH-Onlineselbstlernkurse richten sich an Inklusionsbeauftragte, Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretungen sowie Mitarbeiter im Personalbereich und Betriebs-/Personalräte. Interaktive Lernvideos, 3D-Animationen und vertiefendes Material vermitteln praxisnahes Wissen.
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Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber
Die Vertrauenspersonen und ggf. deren Vertretungen werden für die Teilnahme an erforderlichen Schulungsveranstaltungen nach § 179 Abs. 4 Satz 3 und 4 SGB IX ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge von Ihrer beruflichen Tätigkeit befreit.
Analogien für die Freistellung von Betriebs- und Personalräten finden sich im § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. im § 46 Abs. 6 des BPersVG und im Art. 46 BayPVG.
Die Sachkosten werden durch das ZBFS-Inklusionsamt getragen, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Fahrtkosten trägt der Arbeitgeber nach § 179 Abs. 8 SGB IX sowie nach § 40 Abs. 1 BetrVG, § 44 Abs. 1 Satz 1 BPersVG und Art. 44 Abs. 1 Satz 1 BayPVG.
Kursbuchung und Organisation
Die GRUNDIG AKADEMIE führt die Kurse im Auftrag des Zentrum Bayern Familie und Soziales - Inklusionsamt - durch.
Tagungsbüro
Beuthener Straße 45
90471 Nürnberg
Telefon: 0911 40905-588
Fax: 0911 9684 4938
E-Mail: zbfs@grundig-akademie.de
Für inhaltliche Auskünfte (nicht Kursbuchung!) stehen Ihnen bei Ihrer Regionalstelle des ZBFS die jeweiligen Schulungsbeauftragen des Inklusionsamtes gerne zur Verfügung. Sie können auch unser Kontaktformular für Ihre Anfrage verwenden.
Schulungsbeauftrage aller Regionalstellen des ZBFS-Inklusionsamtes