Frauen arbeiten zusammen in einer Gruppe
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Familienbildung

Um Familien in verschiedenen Phasen der Partnerschaft, Ehe und Familie zu unterstützen, gewährt der Freistaat Bayern Zuwendungen für die Eltern- und Familienbildung am Wochenende aus Haushaltsmitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales im Wege der Projektförderung.

Die entsprechenden Wochenendseminare werden von den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege und den ihnen angeschlossenen Organisationen angeboten und durchgeführt.

Verbindliche Buchung des Wochenendseminars

Eine verbindliche Buchung darf nun nach Bestätigung des Antragseingangs durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) erfolgen, ohne dass dies für die Förderung schädlich ist. Der Zugang des Zuwendungsbescheides muss nicht abgewartet werden.
Eine Förderzusage ist mit der Bestätigung des Antragseingangs jedoch nicht verbunden; diese erfolgt ausschließlich mit dem Zuwendungsbescheid nach Abschluss der erforderlichen Prüfung.

Voraussetzungen

In der Übersicht finden Sie alle wichtigen Informationen zur Förderung der Familienbildung, wann diese zusteht und was Sie beachten müssen:

  • Bitte beachten Sie, dass eine staatliche Förderung nicht erfolgen kann, wenn die verbindliche Buchung des Wochenendseminars schon vor Bestätigung des Antragseingangs durch das ZBFS erfolgt ist.
    Eine unverbindliche Reservierung des Wochenendseminars ist zulässig.
    Der Antrag soll grundsätzlich mindestens drei Wochen vor Beginn des Wochenendseminars gestellt werden.
  • Der Hauptwohnsitz der Familie ist in Bayern.
  • Es handelt sich um Angebote der Eltern- und Familienbildung am Wochenende für Eltern, Pflegeeltern bzw. Elternteile mit mindestens einem Kind, für das Kindergeld bezogen wird, oder für werdende Mütter bzw. werdende Väter. Wochenendseminare ohne Teilnahme von Kindern sind somit nur bei werdenden Eltern förderfähig.
  • Ein getrennt lebender Elternteil, der mit seinen Kindern ein entsprechendes Angebot der Eltern- und Familienbildung am Wochenende besuchen möchte, für die der andere Elternteil aber das Kindergeld bezieht, kann grundsätzlich auch für sich und die Kinder die Zuwendung erhalten. Das gleiche gilt für sog. Patchworkfamilien.
  • Die Bildungswochenenden werden von den Freien Wohlfahrtsverbänden und den ihnen angeschlossenen Organisationen veranstaltet. Der Inhalt des Angebots der Eltern- und Familienbildung am Wochenende muss sich schwerpunktmäßig auf die Unterstützung der Familien in den besonderen Familienphasen, vor allem vor und nach der Geburt eines Kindes sowie bei Erziehungsproblemen beziehen und von entsprechendem Fachpersonal (Diplom-Psychologen und Diplom-Psychologinnen, Sozialpädagogen und Sozialpädagoginnen) durchgeführt werden. Der zeitliche Rahmen muss mindestens 13 Unterrichtseinheiten umfassen und an den Wochenendtagen Freitag, Samstag und Sonntag stattfinden.
  • Die Einkommensgrenzen und Einkommensberechnungen entsprechen denen der Förderung von Familienerholung in Familienferienstätten.

  • Ein Programmheft der Veranstaltung (Flyer des Veranstalters),
  • Kopie eines aktuellen Kontoauszuges (mit Namen des Kontoinhabers) zum Nachweis des Kindergeldbezuges (immer erforderlich). Auf dem Kontoauszug müssen nur der Name des Kontoinhabers, der Buchungstag des Kindergeldes, der Kindergeldbetrag und als Verwendungszweck das Kindergeld ersichtlich sein. Alle weiteren Daten des Kontoauszugs dürfen geschwärzt werden.
  • Vollständiger Einkommensteuerbescheid des vorvergangenen Kalenderjahres (eine Lohnsteuerbescheinigung allein genügt nicht). Wenn Sie nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden oder ein entsprechender Einkommensteuerbescheid noch nicht erteilt wurde, wird das anzurechnende Einkommen mit einem entsprechenden Einkommensfragebogen ermittelt (S. 4 des Antragsvordrucks)
    oder
    ein aktueller Bescheid über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) oder über den Bezug von Kinderzuschlag und/oder Wohngeld an Stelle des Steuerbescheides oder Einkommensfragebogens, wenn Sie diese Leistungen zum Zeitpunkt der Antragstellung beziehen.
  • Bitte geben Sie in Ihrem Antrag bei der Bankverbindung die IBAN an. Ohne diese Angaben kann die Zuwendung nicht ausgezahlt werden.

Nach Eingang des Antrages und der entsprechenden Unterlagen wird der grundsätzliche Anspruch geprüft und Sie erhalten einen Bescheid darüber, ob eine Zuwendung gewährt wird und ggf. wie hoch diese maximal sein wird.
Zudem erhalten Sie einen Bestätigungsvordruck übersandt, der vom Veranstalter am Ende des Bildungswochenendes ausgefüllt werden muss.

Achtung: Wichtige Rechtsänderung im Zusammenhang mit der Auszahlung Ihrer Förderung (gilt für Zuwendungsbescheide ab 01.08.2025 für Wochenendseminare ab 31.10.2025)

Mit dem Dritten Modernisierungsgesetz Bayern ist am 01.08.2025 auch der für das Zuwendungsrecht bedeutsame Art. 44a Bayerische Haushaltsordnung in Kraft getreten. Für Ihre bewilligte Familienbildungsförderung bedeutet dies, dass deren Auszahlung keinen geprüften Verwendungsnachweis mehr voraussetzt.

Die Auszahlung Ihrer Förderung erfolgt daher unmittelbar nach Erlass des Zuwendungsbescheides automatisch auf Ihr Konto. Die vom Veranstalter des Wochenendseminars ausgefüllte und unterschriebene Teilnahmebestätigung muss zunächst nicht vorgelegt werden.

Sie sind jedoch verpflichtet, von sich aus mitzuteilen, wenn Ihre Familie nicht wie bewilligt am Wochenendseminar teilgenommen hat. Diese Information muss dem ZBFS unbedingt bis zum 28. Februar des auf das Wochenendseminar folgenden Kalenderjahres zugehen. Übersenden Sie uns für diese Änderungsmitteilung bitte das vom Veranstalter des Wochenendseminars ausgefüllte und unterschriebenen Formular „Bestätigung“ bzw. zeigen Sie alle Änderungen schriftlich an.

Teilen Sie uns Änderungen nicht bzw. verspätet mit, riskieren Sie den vollständigen Verlust der Förderung. Das ZBFS muss nämlich durch Stichproben eine gewisse Anzahl an Förderfällen auch weiterhin genau überprüfen. Wird Ihr Fall als Stichprobe geprüft und dabei eine Änderung mit Auswirkung auf die Zuwendungshöhe festgestellt, die Sie uns zuvor nicht fristgemäß gemeldet hatten, muss der Zuwendungsbescheid vollständig widerrufen werden und Sie müssen die bereits ausgezahlte Zuwendung komplett zurückzahlen, auch wenn die rechnerische Auswirkung der Änderung auf die Zuwendungshöhe nur klein sein sollte.

Die vollständigen Informationen zum neuen Verwaltungsverfahren entnehmen Sie bitte Ihrem Zuwendungsbescheid. Lesen Sie diesen aufmerksam durch. Dort ist genau erläutert, was Sie mit dem Formular „Bestätigung“ machen und bis zu welchem Zeitpunkt Sie Änderungen mitteilen müssen, damit sie fristwahrend sind, ebenso um welche Änderungen mit möglichen Auswirkungen auf die Zuwendungshöhe es dabei geht.

Für Zuwendungsbescheide, die vor der Rechtsänderung (mit Datum bis 31.07.2025) erlassen wurden, gilt das bisherige Verfahren (nicht mehr hier, aber ausführlich im jeweiligen Zuwendungsbescheid beschrieben).

Die Tagespauschale beträgt je Veranstaltungstag:

  • Für jeden berücksichtigungsfähigen Erwachsenen bis zu 30,50 € / Tag
  • Für jedes berücksichtigungsfähige Kind bis zu 27,00 € / Tag

Im Antrag sind die voraussichtlichen Ausgaben für das Wochenendseminar anzugeben. Zuwendungsfähige Ausgaben sind die Seminargebühr, Fahrtkosten sowie sonstige Ausgaben, die zur Teilnahme am und Durchführung des Angebots der Eltern- und Familienbildung am Wochenende erforderlich sind.

Die Zuwendung beträgt maximal 90 % der voraussichtlichen Ausgaben, abzüglich einer etwaigen Kostenbeteiligung anderer Stellen, höchstens 30,50 € bzw. 27,00 € pro Person und Veranstaltungstag.

10% der tatsächlichen Ausgaben müssen aus eigenen Mitteln getragen werden.

Alle im Zusammenhang mit dem Angebot der Eltern- und Familienbildung am Wochenende getätigten Ausgaben (z.B. Seminargebühr, Fahrtkosten etc.) müssen anhand von Belegen nachweisbar sein, d.h. die Belege für diese Ausgaben sind zu sammeln und auf Verlangen beim ZBFS vorzulegen.

Das ZBFS bearbeitet nur den Antrag auf Zuwendung.

Auswahl, Reservierung und Buchung des Wochenendseminars erfolgt durch die Familie selbst.

Informationen und Beratungen zur Familienbildung am Wochenende erhalten Sie von den freien Wohlfahrtsverbänden und den ihnen angeschlossenen Organisationen, dies sind zum Beispiel Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt und Der Paritätische.

Antrag

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Förderung? Dann können Sie Ihren Antrag auf die Förderung der Familienbildung beim ZBFS stellen.

PDF-Antrag

Icon Stift

Verwenden Sie für Ihre Antragstellung das Antragsformular zur Förderung von Familienbildung

Das PDF-Antragsformular können Sie am Bildschirm ausfüllen. Sie können es auch ausdrucken und zum Zweck der späteren Weiterbearbeitung oder Archivierung auf Ihrem Computer speichern.

Dazu müssen Sie es von unserer Website zuerst heruntergeladen und dann mit dem richtigen Programm bzw. der richtigen App bearbeiten.

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Der PDF-Antrag kann mit allen gebräuchlichen PDF-Anzeigeprogrammen, wie sie z. B. in Browsern integriert sind, dargestellt werden. Wir empfehlen aber den Adobe Acrobat Reader, ein Programm das Sie sich für MacOS und Windows kostenlos z. B. von get.adobe.com/de/reader/otherversions/ herunterladen und installieren können.
Für die Mobilplattformen Android und iOS bekommen Sie die App ebenfalls kostenlos im jeweiligen App-Store.

Download, Öffnen, Speichern

Laden Sie sich das Antragsformular herunter (z. B. in Windows mit einem Rechtsklick und „Ziel speichern unter…“) und öffnen Sie es anschließend aus dem beim Download benutzten Verzeichnis (z. B. Downloads). Jetzt können Sie die Eingabefelder des Antrags ausfüllen und ihn auch auf Ihrem Gerät speichern. Anschließend drucken Sie den Antrag bitte aus, unterschreiben ihn und senden ihn uns zu.

Weitere Informationen

Rahmenvereinbarung

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die staatlichen Zuwendungen aus dem Programm freiwillige Leistungen darstellen und nur insoweit bewilligt werden können, als dafür Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, und deshalb ein Zuwendungsantrag unter Umständen wegen Überzeichnung des Förderprogramms nicht bewilligt werden kann.

Kontakt

Hilfe und Auskunft zum Förderverfahren erhalten Sie unter folgenden Kontaktdaten:

Servicetelefon: 0921 605-3688
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr

Anschrift:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Hegelstr. 2
95447 Bayreuth

Fax: 0921 605-5806510

Sofern Sie uns eine elektronische Nachricht zukommen lassen möchten, nutzen Sie bitte unser allgemeines Kontaktformular (Themenbereich Förderung und ESF \ Förderung Familienerholung, Familienbildung).