Mutter und Vater mit Kleinkind lachen zusammen

Elternzeit

Elternzeit ist das Recht auf eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit, um Ihr Kind selbst zu betreuen und zu erziehen. Jeder Elternteil hat einen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit.

Die Elternzeit ist durch das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt und besteht unabhängig vom Anspruch auf Elterngeld.

Anspruch auf Elternzeit haben Sie, wenn Sie in einem Beschäftigungsverhältnis stehen.

Wenn Sie Elternzeit beanspruchen wollen, müssen Sie dies Ihrem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich mitteilen.
Dabei müssen Sie verbindlich festlegen, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Sie in Elternzeit gehen werden.

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Häufige Fragen

Vor der Geburt stellen sich für die Eltern viele Fragen: Sie finden wichtige Informationen und konkrete Antworten unter unserer Rubrik Häufige Fragen.

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Weiterführende Informationen

Sie sind in unserer Rubrik Häufige Fragen nicht fündig geworden? Oder haben sich weitere Frage ergeben? Beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finden Sie ergänzende Informationen .