Bayerisches Krippengeld - Art. 23a BayKiBiG

Der Bayerische Landtag hat am 5. Dezember 2019 das Gesetz zur Einführung eines Bayerischen Krippengeldes verabschiedet. Es ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten.

Den Gesetzestext können Sie hier aufrufen.