Stiftung Opferhilfe Bayern
Die Bayerische Staatsregierung hat im Jahre 2012 die „Stiftung Opferhilfe Bayern“ gegründet.
Ziel der Stiftung ist eine unbürokratische und schnelle finanzielle Hilfe für Opfer von Straftaten, die sich nach dem 01.01.2010 ereignet haben, und für deren Angehörige.
Diese Hilfe ist nur möglich, soweit vom Täter kein oder kein zeitgerechter Ausgleich zu erlangen ist und gesetzliche Leistungen (Sozialversicherungen, Opferentschädigungsgesetz), die Hilfe anderer Opfereinrichtungen oder Versicherungen nicht in Anspruch genommen werden können.
Über die individuelle finanzielle Unterstützung von höchstens 10.000 Euro entscheidet ein vom Stiftungsrat bestellter Zuwendungsausschuss.
Nähere Informationen sowie das entsprechende Antragsformular zur „Stiftung Opferhilfe Bayern“ finden Sie auf der Internetseite der Stiftung.