Gesetzestext mit Lesebrille

Service

In diesem Bereich unserer Homepage bieten wir Ihnen unter anderem Informationen und Links zu Rechtsvorschriften, Broschüren und wissenschaftlichen Berichten rund um das Thema Maßregelvollzug.

  • Standard Bezugspflege in den bayerischen Maßregelvollzugseinrichtungen  
    Der Arbeitskreis der Pflegedienstleitungen im Maßregelvollzug Bayern hat den Standard Bezugspflege 2007 entwickelt und 2018 aktualisiert. Unter Bezugspflege versteht man ein patientenorientiertes Organisationsprinzip, bei dem jedem Patienten eine Bezugspflegekraft zugeordnet wird, die für seine zielgerichtete, individuelle Pflege verantwortlich ist. (Vgl. Müller-Isberner R., Born P., Eucker S., Eusterschulte B. (Hrsg.) 2017).  

 

Untersuchung von Prozess-, Struktur- und Ergebnisqualität der forensisch-psychiatrischen Ambulanzen im Freistaat Bayern, 26. Juni 2016 (nicht barrierefrei)

 

Stellungnahme der Deutschen Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege zum Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in der akutpsychiatrischen stationären Versorgung (nicht barrierefrei)
Freiheitsentziehende Maßnahmen sind Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Patienten und müssen deshalb entsprechend dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit das letztmöglich Mittel sein. Die Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege (DFPP) hat eine Stellungnahme zum Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen in der akutpsychiatrischen stationären Versorgung erarbeitet. Auch der Arbeitskreis der Pflegedienstleitungen im Maßregelvollzug Bayern hat sich mit der Stellungnahme auseinandergesetzt und begrüßt deren Ansatzpunkte. Das vorrangige Ziel des mulitprofessionellen Teams im Maßregelvollzug liegt in der Prävention von freiheitsentziehenden Maßnahmen und damit in der Anwendung von deeskalativen Kompetenzen.