Impfschäden
Schutzimpfungen sind wichtige, vorbeugende medizinische Maßnahmen gegen Infektionskrankheiten.
Gegenwärtig gibt es keine Impfpflicht in Deutschland. Jedoch werden bestimmte Impfungen wie zum Beispiel gegen Masern, Mumps, Röteln, Keuchheusten und Kinderlähmung von den Gesundheitsbehörden öffentlich empfohlen. Entsprechend der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 28.10.2020 werden die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut empfohlenen Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe für die dort genannten Personenkreise und Indikationen im Freistaat Bayern öffentlich empfohlen (§ 20 Abs. 3 IfSG). Die Krankenkassen übernehmen in der Regel auch die Kosten dieser Impfungen.
Menschen, die durch öffentlich empfohlene Impfungen gesundheitlich auf Dauer geschädigt werden, können Versorgung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) erhalten. Die Anspruchsgrundlagen sind in § 60 IfSG geregelt.
Welche Versorgungsleistungen in Betracht kommen, finden Sie unter dem Menüpunkt Leistungen.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen und Ihrem Antrag an die für Sie örtlich zuständige Regionalstelle.
Wer ist für mich zuständig?
Für Sie zuständig ist in der Regel die Regionalstelle, in deren Regierungsbezirk sich Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt befindet. Zur Übersicht unserer Regionalstellen gelangen Sie hier.
Wenn Sie außerhalb Bayerns wohnen und in Bayern geimpft wurden, wird Ihr Antrag von der Regionalstelle bearbeitet, in deren Regierungsbezirk der Ort der Impfung liegt.
Bitte beachten Sie
Für die Regierungsbezirke Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben gelten abweichende Zuständigkeiten.
Für die Bearbeitung von Anträgen aus den Regierungsbezirken Mittelfranken und Unterfranken ist die Regionalstelle Oberfranken zuständig. Anträge aus dem Regierungsbezirk Schwaben werden von der Regionalstelle Niederbayern bearbeitet.
Anträge
Eine ausführliche Anleitung und Tipps zum Ausfüllen finden Sie in unseren Hinweisen für Formulare im PDF-Format.
Antragsformular für die Regierungsbezirke Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken
Antragsformular für die Regierungsbezirke Niederbayern und Schwaben
Antragsformular für den Regierungsbezirk Oberbayern
Antragsformular für den Regierungsbezirk Oberpfalz
Online-Antrag
Sie können den Antrag auch online stellen.