Mitarbeiter erklärt seinen Kollegen etwas an einer Maschine

Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss: Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales ist zuständige Stelle für die Durchführung der Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“.

Nähere Informationen zu den Aufgaben und Tätigkeiten einer Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung finden Sie im Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit.

Die Prüfung wird auf Grundlage der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss "Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung" vom 13.12.2016 (Bundesgesetzblatt  I Seite 2909), geändert durch Art. 78 der Sechsten Verordnung zur Änderung von Fortbildungsverordnungen vom 09.12.2019 (Bundesgesetzblatt I Seite 2153) durchgeführt.

Des Weiteren richtet sich die Prüfung nach der Prüfungsordnung für die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung vom 03.08.2017 gem. Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (PO-GFABPrV).

Erste Änderung der Prüfungsordnung (gültig ab 01.01.2023)

Druckfehlerberichtigung (Berichtigung der Bekanntmachung vom 19. Januar 2018, StAnz Nr. 6/2018)

In Bayern hat das ZBFS bisher insgesamt fünf Prüfungsausschüsse bei fünf Fortbildungsträgern eingerichtet, die eine Fortbildung zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung anbieten:

Lebenshilfe Landesverband Bayern e.V.
Kitzinger Str. 6
91056 Erlangen

Franziskuswerk Schönbrunn
Bildung & Qualifizierung
Dorfplatz 2
85244 Schönbrunn

Die Lebensgemeinschaft e.V.
Münzinghof 9
91235 Velden

Berufsförderungswerk München gGmbH
Moosacher Str. 31
85614 Kirchseeon

Berufsförderungswerk Nürnberg gGmbH
Schleswiger Str. 101
90427 Nürnberg
 

Die nächsten Prüfungstermine werden im Januar 2025 veröffentlicht.

 

Die Anmeldung zur Prüfung muss spätestens einen Monat vor Beginn der jeweiligen Prüfung schriftlich beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), Hegelstr. 2, 95447 Bayreuth eingehen (Ausschlussfrist!).

Bitte verwenden Sie dazu das Anmeldeformular.

Auskunft erhalten Sie unter

Telefon: 0921 605-3620
Telefax: 0921 605-3933

Anschrift:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Hegelstraße 2
95447 Bayreuth

Sofern Sie uns eine elektronische Nachricht zukommen lassen möchten, nutzen Sie bitte unser allgemeines Kontaktformular (Themenbereich Förderung und ESF \ Sonstige Förderungen).

Antrag auf Entschädigung für die Ausschussmitglieder