Bayerisches Familiengeldgesetz – BayFamGG
Der Bayerische Landtag hat am 24. Juli 2018 das Gesetz zum Bayerischen Familiengeld beschlossen. Das Gesetz wurde am 31. Juli im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 14/2018 verkündet und ist zum 1. August 2018 in Kraft getreten. Sie können das Gesetz unter folgendem Link aufrufen: