Familie mit 2 Kindern sitzt gemeinsam am Tisch und malt

Für Informationen zu der vom Bayerischen Kabinett zum 01.01.2026 beabsichtigten Weiterentwicklung des bisherigen Familien- und Krippengeldes zum Kinderstartgeld besuchen Sie bitte die Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Diese wird laufend aktualisiert. 

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist als Landesbehörde für den Gesetzesvollzug zuständig. Die strategische Ausrichtung der geplanten Weiterentwicklung der Leistungen obliegt dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales als federführende Behörde.

Bayerisches Familiengeld

Seit 1. September 2018 gibt es das Bayerische Familiengeld. Der Freistaat Bayern stärkt damit Familien mit kleinen Kindern finanziell. Eltern erhalten die Leistung unabhängig vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit und von der Art der Betreuung.

Geregelt ist dies im Bayerische Familiengeldgesetz (BayFamGG).

Wer bekommt Bayerisches Familiengeld und wie viel?

Bayerisches Familiengeld gewährt der Freistaat Eltern mit Wohnsitz in Bayern für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr, d. h. vom 13. bis zum 36. Lebensmonat.

Eltern erhalten pro Kind und Monat 250 Euro, ab dem dritten Kind 300 Euro pro Monat.

Sie beziehen bzw. bezogen in Bayern Elterngeld? Dann müssen Sie keinen gesonderten Antrag auf Bayerisches Familiengeld stellen.

Ihr bereits gestellter Antrag auf Elterngeld gilt gleichzeitig als Antrag auf Bayerisches Familiengeld!

Zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen kommen wir unaufgefordert auf Sie zu.

Hinweis: Nur ein Elternteil kann Familiengeld erhalten!

Icon Stift

Antrag stellen

Der Elterngeldantrag ist auch gleichzeitig der Antrag auf Bayerisches Familiengeld

Falls Sie kein Elterngeld in Bayern beantragt haben, können Sie frühestens drei Monate vor dem 13. Lebensmonat bzw. vor dem beabsichtigten späteren Leistungsbeginn Antrag auf Familiengeld stellen.

Icon Fragezeichen

Sie haben Fragen zum Familiengeld?

Sie finden wichtige Informationen und konkrete Antworten unter unserer nach Themen sortierten Rubrik Häufige Fragen

Icon Telefon

Vor der Antragstellung

Sie sind in unserer Rubrik Häufige Fragen nicht fündig geworden? Oder haben sich weitere Frage ergeben? Bei Fragen vor der Antragstellung können Sie sich an unser Servicetelefon unter 0931 32090929 wenden. Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 16 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr. 

Nutzen Sie für Fragen zu einem bereits gestellten Antrag unser Kontaktformular

Änderungsmitteilung

Haben sich Ihre persönlichen Daten (Adresse, Bankverbindung etc.) geändert? Dann teilen Sie uns die Änderung bitte mit. Nutzen Sie das untenstehende Formular und senden Sie dieses an uns zurück an die ZBFS-Regionalstelle in dem Regierungsbezirk, in dem Sie wohnen. Sie können diese zuständige Stelle direkt im Adressfeld des Formulars auswählen:

Änderungsmitteilung.

Servicetelefon - vor der Antragstellung 

Wenn Sie in unserer Rubrik Häufige Fragen zum Familiengeld nicht fündig werden, steht Ihnen unser  Servicetelefon unter 0931 32090929 zur Verfügung.

Wir beantworten Ihnen Fragen vor der Antragstellung.

Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 16 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr. 

Haben Sie Fragen zu einem bereits gestellten Antrag bzw. laufenden Verfahren? Dann nutzen Sie für Rückfragen unseren Zuständigkeitsfinder oder wenden Sie sich über unser Kontaktformular an die für Sie zuständige Stelle.