Mobilität und Verkehr

Behinderte Menschen möchten in Beruf und Freizeit möglichst mobil und unabhängig sein. Dabei helfen diese Regelungen

 Weitere Besonderheiten:

Gurtanlegepflicht

Von der Anlegepflicht für Sicherheitsgurte und von der Schutzhelmtragepflicht können Personen im Ausnahmewege befreit werden, wenn das Anlegen der Gurte oder das Tragen eines Schutzhelms aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. In einer ärztlichen Bescheinigung muss ausdrücklich bestätigt sein, dass der Antragsteller aufgrund des ärztlichen Befundes von der Gurtanlege- oder Helmtragepflicht befreit werden muss.

Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung ist bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu stellen. Die Ausnahmegenehmigung wird unbefristet erteilt, wenn es sich um einen nicht besserungsfähigen Dauerzustand handelt.
 

Neuwagen Preisnachlass

Schwerbehinderten Menschen wird oftmals ein Preisnachlass beim Neuwagenkauf gewährt. Dieser kann bis zu 20 Prozent betragen. Dies ist jedoch vom Hersteller und vom Händler sowie teilweise auch vom Verhandlungsgeschick des Käufers abhängig. Häufig wird das Vorliegen des Merkzeichens G oder aG und/oder ein bestimmter Grad der Behinderung (GdB) verlangt.

Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den Kfz-Händlern und den Automobilclubs.

Automobilclubs

Manche Automobilclubs gewähren schwerbehinderten Menschen eine Beitragsermäßigung. Erkundigen Sie sich dazu bitte bei Ihrem Automobilclub.

Autobahn-Toiletten

Die mit dem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichneten Behindertentoiletten (rund 6.700) an Autobahnrastplätzen, -raststätten und -tankstellen können mittels eines Zentralschlüssels benutzt werden. Dies gilt auch für Behindertentoiletten in vielen Städten in Deutschland und einigen weiteren europäischen Ländern.

Der Zentralschlüssel wird vom Club Behinderter und ihrer Freunde (CBF), Pallaswiesenstraße 123a, 64293 Darmstadt, an behinderte Menschen versandt, die auf behindertengerechte Toiletten angewiesen sind. Dazu gehören schwer gehbehinderte Menschen, Rollstuhlfahrer, Stomaträger, blinde und andere schwerbehinderte Menschen, die hilflos sind oder eine Begleitperson brauchen, sowie an Multipler Sklerose, Morbus Crohn und Colitis ulcerosa Erkrankte und Menschen mit chronischen Blasen- oder Darmleiden.

In jedem Fall bekommen den Schlüssel behinderte Menschen mit einem

Der Schlüssel wird gegen Einsendung einer Kopie des Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite) sowie gegebenenfalls eines ärztlichen Attestes gegen 20 Euro per Verrechnungsscheck oder in bar zugesandt.

Zu beachten gilt es auch die Regelungen bezüglich der

in Form der Hilfe zum Erreichen des Arbeitsplatzes:

Diese umfasst u.a. Leistungen zur

  • Beschaffung eines Kraftfahrzeugs, für eine behinderungsbedingte
  • Zusatzausstattung sowie zur
  • Erlangung der Fahrerlaubnis.

Wichtigste Voraussetzung ist, dass der behinderte Mensch infolge seiner Behinderung dauerhaft auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen ist, um seinen Arbeits- oder Ausbildungsort zu erreichen. Hierfür sind in erster Linie die Rehabilitationsträger (z. B. gesetzliche Kranken-, Unfall- oder Rentenversicherung) zuständig. Das Integrationsamt ist hier als nachrangiger Leistungsträger in der Regel nur für Selbstständige und für Beamte zuständig (ansonsten Krankenversicherung, Rentenversicherung).

Behindertenfahrdienste

Rotes Kreuz, Malteser Hilfsdienst und Johanniter-Unfallhilfe bieten entgeltliche Behindertenfahrdienste an.

Bei Sozialhilfeempfängern können die Kosten dafür unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden.

Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie bei der Bezirksverwaltung sowie bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

Deutsche Bahn

Auch im Fernverkehr gibt es für schwerbehinderte Menschen verschiedene Hilfen.

Flugverkehr

Infos zu Möglichkeiten für behinderte Menschen bei Flugreisen erhalten Sie hier.