Selbsthilfegruppen für Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit
Bereits seit vielen Jahren fördert die Bayerische Staatsregierung als freiwillige Leistung im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit. Zweck der Förderung ist es, die Eigeninitiative der Betroffenen bei der Durchführung von Selbsthilfemaßnahmen zu unterstützen.
Richtlinie und Allgemeines
Förderfähige Selbsthilfegruppen sind Zusammenschlüsse von körperlich oder geistig behinderten oder chronisch kranken Menschen und/oder von deren Familienangehörigen auf örtlicher Ebene zum Zwecke gegenseitiger Hilfe, sofern sie unter anderem auf ein längerfristiges Wirken angelegt sind und in ihrer inhaltlichen Ausrichtung den Zielsetzungen der Richtlinie entsprechen. Dies beinhaltet, dass die Hilfen, die sich die Mitglieder der Selbsthilfegruppe gegenseitig gewähren, den regelmäßigen Austausch von Informationen und Erfahrungen und Hilfen zur Lebensbewältigung und Teilnahme am Leben der Gesellschaft umfassen.
Aktivitäten, die der Jugendarbeit, Familienhilfe, Frauenarbeit, Altenhilfe, Psychiatrie oder Suchtbekämpfung zuzuordnen sind, fallen nicht unter diese Richtlinie.
Weitere Informationen können Sie der Richtlinie zur Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit und dem Merkblatt "Förderfähige Ausgaben" entnehmen.
Antrag
Die Selbsthilfegruppen reichen den Antrag auf Zuschuss für den Bewilligungszeitraum (Kalenderjahr) bis 1. November des dem Bewilligungszeitraum vorausgehenden Jahres bei einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege, bei einem Landesbehindertenverband, bei dem sie Mitglied sind oder bei der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung und ihrer Angehörigen in Bayern e. V. (LAG) ein. Selbsthilfegruppen, die Mitglied bei mehreren Landesbehindertenverbänden sind, reichen den Antrag bei dem Landesverband ihrer Wahl ein. Selbsthilfegruppen, die keinen Landesverband angeschlossen sind, reichen den Antrag bei der LAG ein.
Antragsformulare
Eine ausführliche Anleitung und Tipps zum Ausfüllen finden Sie in unseren Hinweisen für Formulare im PDF-Format.
Stellungnahme zum Antrag (vom Spitzenverband beizufügen)
Wichtige Hinweise
Verwendungsnachweis
Das Formular Verwendungsnachweis ist nur von Selbsthilfegruppen, denen bereits eine Förderung bewilligt wurde, nach Ablauf des Kalenderjahres auszufüllen und mit dem Tätigkeitsbericht bei dem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege, bei dem Landesbehindertenverband, bei dem sie Mitglied sind oder bei der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung und ihrer Angehörigen in Bayern e. V. (LAG), bei dem bereits der Förderantrag gestellt wurde, vorzulegen.
Verwendungsnachweis (zum Ausfüllen am PC)
Verwendungsnachweis (Druckversion)
Stellungnahme zum Verwendungsnachweis (vom Spitzenverband beizufügen)
Eine ausführliche Anleitung und Tipps zum Ausfüllen finden Sie in unseren Hinweisen für Formulare im PDF-Format.
Ansprechpartner
Hilfe und Auskunft zum Förderverfahren erhalten Sie unter
Telefon: 0921 605-3622, 0921 605-3633 oder 0921 605-3649
Telefax: 0921 605-3904
Anschrift: Zentrum Bayern Familie und Soziales, Hegelstraße 2, 95447 Bayreuth
Sofern Sie uns eine elektronische Nachricht zukommen lassen möchten, nutzen Sie bitte unser allgemeines Kontaktformular (Themenbereich Förderung und ESF \ Förderung Selbsthilfegruppen).