Menschen sitzen in einem Kreis und reden miteinander

Selbsthilfegruppen  

Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit

Bereits seit vielen Jahren fördert die Bayerische Staatsregierung als freiwillige Leistung im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit. Zweck der Förderung ist es, die Eigeninitiative der Betroffenen bei der Durchführung von Selbsthilfemaßnahmen zu unterstützen.

Richtlinie

Förderfähige Selbsthilfegruppen sind Zusammenschlüsse von körperlich oder geistig behinderten oder chronisch kranken Menschen und/oder von deren Familienangehörigen auf örtlicher Ebene zum Zwecke gegenseitiger Hilfe, sofern sie unter anderem auf ein längerfristiges Wirken angelegt sind und in ihrer inhaltlichen Ausrichtung den Zielsetzungen der Richtlinie entsprechen.

Dies beinhaltet, dass die Hilfen, die sich die Mitglieder der Selbsthilfegruppe gegenseitig gewähren, den regelmäßigen Austausch von Informationen und Erfahrungen und Hilfen zur Lebensbewältigung und Teilnahme am Leben der Gesellschaft umfassen.

Aktivitäten, die der Jugendarbeit, Familienhilfe, Frauenarbeit, Altenhilfe, Psychiatrie oder Suchtbekämpfung zuzuordnen sind, fallen nicht unter diese Richtlinie.

Antrag

Die Selbsthilfegruppen reichen den Antrag auf Zuschuss für den Bewilligungszeitraum (Kalenderjahr) bis 1. November des dem Bewilligungszeitraum vorausgehenden Jahres bei einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege, bei einem Landesbehindertenverband, bei dem sie Mitglied sind oder bei der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung und ihrer Angehörigen in Bayern e. V. (LAG) ein. Selbsthilfegruppen, die Mitglied bei mehreren Landesbehindertenverbänden sind, reichen den Antrag bei dem Landesverband ihrer Wahl ein. Selbsthilfegruppen, die keinen Landesverband angeschlossen sind, reichen den Antrag bei der LAG ein.

Das PDF-Antragsformular können Sie am Bildschirm ausfüllen. Sie können es auch ausdrucken und zum Zweck der späteren Weiterbearbeitung oder Archivierung auf Ihrem Computer speichern.

Dazu müssen Sie es von unserer Website zuerst heruntergeladen und dann mit dem richtigen Programm bzw. der richtigen App bearbeiten.

Adobe Acrobat Reader DC

Der PDF-Antrag kann mit allen gebräuchlichen PDF-Anzeigeprogrammen, wie sie z. B. in Browsern integriert sind, dargestellt werden. Wir empfehlen aber den Adobe Acrobat Reader, ein Programm das Sie sich für MacOS und Windows kostenlos z. B. von get.adobe.com/de/reader/otherversions/ herunterladen und installieren können.
Für die Mobilplattformen Android und iOS bekommen Sie die App ebenfalls kostenlos im jeweiligen App-Store.

Download, Öffnen, Speichern

Laden Sie sich das Antragsformular herunter (z. B. in Windows mit einem Rechtsklick und „Ziel speichern unter…“) und öffnen Sie es anschließend aus dem beim Download benutzten Verzeichnis (z. B. Downloads). Jetzt können Sie die Eingabefelder des Antrags ausfüllen und ihn auch auf Ihrem Gerät speichern. Anschließend drucken Sie den Antrag bitte aus, unterschreiben ihn und senden ihn uns zu.

Verwendungsnachweis

Das Formular Verwendungsnachweis ist nur von Selbsthilfegruppen, denen bereits eine Förderung bewilligt wurde, nach Ablauf des Kalenderjahres auszufüllen und mit dem Tätigkeitsbericht bei dem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege, bei dem Landesbehindertenverband, bei dem sie Mitglied sind oder bei der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung und ihrer Angehörigen in Bayern e. V. (LAG), bei dem bereits der Förderantrag gestellt wurde, vorzulegen.

Eine ausführliche Anleitung und Tipps zum Ausfüllen finden Sie in unseren Hinweisen für Formulare im PDF-Format.

Formular + Anlagen

Icon Stift

Formular Verwendungsnachweis (zum Ausfüllen am Computer)

Formular Verwendungsnachweis (Druckversion)

 Stellungnahme zum Verwendungsnachweis  (vom Spitzenverband beizufügen)

Kontakt

Hilfe und Auskunft zum Förderverfahren erhalten Sie unter:

Telefon:
0921 605-3622, 0921 605-3633 oder 0921 605-3649

Telefax:
0921 605-3904

Anschrift:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Hegelstr. 2
95447 Bayreuth

Sofern Sie uns eine elektronische Nachricht zukommen lassen möchten, nutzen Sie bitte unser allgemeines Kontaktformular (Themenbereich Förderung und ESF \ Förderung Selbsthilfegruppen).