Kraftfahrzeugsteuer

Das steuerbegünstigte Fahrzeug darf nur von der behinderten Person verwendet werden. Andere Personen dürfen es nur benutzen, wenn die Fahrt der Fortbewegung oder der Haushaltsführung der behinderten Person dient.

Ermäßigung

Schwerbehinderte Menschen (GdB 50 oder höher)  mit festgestelltem

haben für eine größere Mobilität ein Wahlrecht zwischen

Befreiung

Schwerbehinderte Menschen (GdB 50 oder höher) mit festgestelltem

werden von der Kfz-Steuer befreit (Antrag beim Hauptzollamt).

Zusätzlich können sie die Freifahrt im ÖPNV in Anspruch nehmen

Mehr dazu im

Wegweiser für Menschen mit Behinderung.