Kraftfahrzeugsteuer
Das steuerbegünstigte Fahrzeug darf nur von der behinderten Person verwendet werden. Andere Personen dürfen es nur benutzen, wenn die Fahrt der Fortbewegung oder der Haushaltsführung der behinderten Person dient.
Ermäßigung
Schwerbehinderte Menschen (GdB 50 oder höher) mit festgestelltem
haben für eine größere Mobilität ein Wahlrecht zwischen
- Freifahrt mit dem ÖPNV und der
- Kfz-Steuerermäßigung auf 50 Prozent des vollen Betrages, sofern das Fahrzeug auf ihn zugelassen ist (Antrag beim Hauptzollamt)
Befreiung
Schwerbehinderte Menschen (GdB 50 oder höher) mit festgestelltem
werden von der Kfz-Steuer befreit (Antrag beim Hauptzollamt).
Zusätzlich können sie die Freifahrt im ÖPNV in Anspruch nehmen
Mehr dazu im
Wegweiser für Menschen mit Behinderung.