Sitzplatz im Bus für behinderte Menschen

Freifahrt

Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl können beim ZBFS eine Wertmarke erwerben und damit Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr in Anspruch nehmen.

Bei Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis wird eine Begleitperson kostenlos befördert (auch im Fernverkehr).

Für die Wertmarke ist eine Eigenbeteiligung zu zahlen, bestimmte Personen erhalten die Wertmarke jedoch kostenlos.

Ausführliche Informationen zur Freifahrt und zur Wertmarke finden Sie unter der Rubrik Häufige Fragen.

Sie können die Wertmarke ab dem Kalendermonat nutzen, der darauf eingetragen ist.

Sie bestimmen selbst, ab welchem Monat die Wertmarke gültig sein soll.

Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer können Sie eine neue Wertmarke erwerben.