Mitarbeiter einer Firma kontrollieren in Schutzkleidung einen Arbeitsplatz

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Bei Bestehen von längeren Arbeitsunfähigkeiten, soll durch geeignete Klärungsgespräche bzw. Maßnahmen verhindert werden, dass die Beschäftigung aus gesundheitlichen Gründen in Gefahr gerät.

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine präventive Aufgabe des Arbeitgebers: Frühzeitig handeln, um zu verhindern, dass Beschäftigung aus gesundheitlichen Gründen in Gefahr gerät.

Nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), hier § 167 Abs. 2 SGB IX, ist der Arbeitgeber zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement verpflichtet: Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung und im Einverständnis mit der betroffenen Person, mit welchen Maßnahmen die Arbeitsunfähigkeit überwunden oder einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann.

Der Betriebs- oder Personalrat sind zu beteiligen, wenn und soweit dies von den Beschäftigten gewünscht wird. Bei schwerbehinderten Beschäftigen gilt dies auch für die Schwerbehindertenvertretung.

Ratgeber

Bei Beschäftigten mit einer Schwerbehinderung berät Sie das ZBFS-Inklusionsamt über Leistungen, die geeignet sind, das Arbeitsverhältnis zu sichern. Gute Ratgeber und Arbeitshilfen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement finden Sie unter der Rubrik Publikationen und Schulungen

Kontakt

Sie können über unser Präventions- bzw. BEM-Kontaktformular jederzeit mit uns in Verbindung treten und damit auf datengeschützte Weise Ihre sensiblen Informationen an uns übermitteln.

Alternativ können Sie auch weiterhin nachfolgendes PDF-Kontaktformular nutzen. Bitte beachten Sie, dass diese PDF-Datei nicht für die Zusendung per einfacher E-Mail (aufgrund der ungeschützten Übertragung von sensiblen Daten) geeignet ist.

PDF-Kontaktformular BEM (sofern das Online-Kontaktformular nicht genutzt wird)

Informationen über das ZBFS und seine regionalen Standorte finden Sie unter Ihre Landesbehörde.

Hinweis: Aufgrund des hohen Terminaufkommens sowie der vielen Außentermine, bitten wir Sie im Vorfeld Ihres Besuches beim Inklusionsamt des ZBFS Oberbayern immer einen Termin mit dem zuständigen Ansprechpartner zu vereinbaren.
Vielen Dank!

Landkreise/Städte Telefon
Stadt München - Buchstabe A, B, D, E, F, R, V 089 18966-1636
Stadt München - Buchstabe C, K, L 089 18966-2478
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DAH, EBE, FFB, MB 089 18966-1646
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Flyer zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement

Bild des Flyers

Der Flyer ist in 21 Sprachen als PDF-Datei verfügbar.

Link zum Flyer (nicht als Druckschrift bestellbar)

Weiterführende Informationen

Sofern bereits eine ausreichende Belastbarkeit und günstige Prognose für die berufliche Wiedereingliederung vorhanden ist, kann mit einer stufenweisen Wiedereingliederung die noch arbeitsunfähige Person schrittweise an die Belastungen des Arbeitsplatzes herangeführt werden.

BIH-Fachlexikon: stufenweise Wiedereingliederung
betanet: stufenweise Wiedereingliederung  

Rechtsprechung: "Wiedereingliederungsplan"
Krankengeld und stufenweise Wiedereingliederung
Forum: Rolle der Krankenkasse bei Wiedereingliederung

Anspruch für Schwer-/Behinderte und Nichtbehinderte
Anspruch behinderter Beamter auf Wiedereingliederung