Leistungen
Die Ursachen und Auswirkungen von Schäden, die Menschen als Opfer erleiden, sind sehr verschieden. Deshalb gibt es - je nach Art und Schwere der Schädigung - eine Vielzahl von Leistungen, die durch das Bundesversorgungsgesetz (BVG) geregelt sind.
Leistungsarten
Bei der sozialen Entschädigung gilt der Grundsatz „Rehabilitation vor Rente“. Die Heil- und Krankenbehandlung steht deshalb bei den Leistungen an erster Stelle. Dazu gehört auch die Orthopädische Versorgung.
Außerdem gibt es die Renten für Beschädigte und die Renten für Hinterbliebene.
Die Kriegsopferfürsorge ergänzt die Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) um besondere Hilfen im Einzelfall.
Zuständigkeit
Für Leistungen können im Einzelfall verschiedene Leistungsträger zuständig sein. Beim ZBFS sind die Aufgaben wie folgt verteilt:
• Versorgungsämter: Heil- und Krankenbehandlung, Renten für Beschädigte und Renten für Hinterbliebene
• Orthopädische Versorgungsstellen: Orthopädische Versorgung
• Hauptfürsorgestellen: Kriegsopferfürsorge
Wenden Sie sich mit Ihren Anliegen und Anträgen an Ihre Regionalstelle des ZBFS.