Opfer von DDR-Unrecht
Häftlinge und andere Personen, die auf Grund von DDR-Unrecht gesundheitliche Schäden erlitten haben, können nach folgenden Gesetzen Versorgung erhalten:
Häftlingshilfegesetz (HHG)
Nach dem Kriegsende wurden in der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone und im sowjetischen Sektor von Berlin (ehemalige DDR) zahlreiche Menschen aus politischen Gründen verhaftet. Das Häftlingshilfegesetz soll vor allem die Menschen entschädigen, die durch die erlittene Haft eine bleibende gesundheitliche Schädigung erlitten haben.
Es handelt sich dabei um ehemalige Sowjetzonenhäftlinge, die aus politischen Gründen („Klassenfeind“) oder wegen Wahrnehmung von Grundrechten (Meinungsfreiheit, Ausreisefreiheit) inhaftiert wurden und infolge der Haft eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben.
Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)
Opfer von strafrechtlichen Entscheidungen, die auf dem Gebiet der ehemaligen DDR in der Zeit von 1945 bis 1990 rechtstaatswidrig ergangen sind, werden rehabilitiert.
Die Rehabilitierungsentscheidung des zuständigen Landgerichts begründet einen Anspruch auf soziale Ausgleichsleistungen für Nachteile, die den Betroffenen durch die Freiheitsentziehung entstanden sind. Zu diesen Ausgleichsleistungen gehört auch die Versorgung wegen gesundheitlicher Folgen der Freiheitsentziehung.
Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG)
Auch Opfer von hoheitlichen Maßnahmen einer ehemaligen DDR-Behörde (Verwaltung) sowie die im Berufsleben politisch Verfolgten haben Anspruch auf Rehabilitierung wie nach dem strafrechtlichen Verfahren.
Hierzu gehört auch die Versorgung wegen gesundheitlicher Folgen einer rechtsstaatswidrigen hoheitlichen Maßnahme einer Behörde der ehemaligen DDR.
Die Versorgungsleistungen richten sich nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes. Eine Leistungsübersicht finden Sie im Menüpunkt Leistungen.
Wenden Sie sich mit Ihren Anliegen und Ihrem Antrag an Ihre Regionalstelle des ZBFS.