Beratung und Begleitung von schwerbehinderten Menschen
Das ZBFS-Inklusionsamt berät Sie bei einer Schwerbehinderung über finanzielle Hilfen im Arbeitsleben, über die gesetzliche Prävention und das Eingliederungsmanagement sowie zu Fragen des besonderen Kündigungsschutzes schwerbehinderter Beschäftigter.
Um eine auf die jeweilige behinderungsspezifische Einschränkung ausgerichtete Beratung und Begleitung durchführen zu können, stehen besonders qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung:
Der Technische Beratungsdienst des ZBFS-Inklusionsamtes berät bei Fragen zur Ergonomie und der behinderungsgerechten Gestaltung Ihres Arbeitsplatzes.
Die Integrationsfachdienste unterstützen mit Beratungsmöglichkeiten, beziehungsweise begleiten oder vermitteln bei behinderungsbedingten Problemen oder Einschränkungen am Arbeitsplatz. Die Integrationsfachdienste verfügen außerdem über ein Onlineberatungsabgebot für Menschen mit Hörschädigung und gehörlose Menschen mit Erläuterungen in Gebärdensprache.
Sie benötigen eine Beratung?
Dann wenden Sie sich bitte an das Inklusionsamt bei Ihrer Regionalstelle des ZBFS. Sie können auch unser Kontaktformular für Ihre Anfrage verwenden.