Beratung und Begleitung
Die Beratung und individuelle Unterstützung von Menschen mit einer Schwerbehinderung und ihrer Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ist für uns eine wichtige Aufgabe, um gefährdete Arbeitsplätze zu erhalten oder neue Arbeits- bzw. Ausbildungsplätze zu schaffen.
Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)
Die Einheitlichen Ansprechstellen helfen Arbeitgebern bei allen Fragen rund um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung, vermitteln an die zuständige Leistungsbehörde und geben Hilfestellungen bei der Beantragung von Unterstützungsleistungen.
Die EAA sind ein fachlich kompetenter Lotse durch den Förderdschungel für Arbeitgeber.
Weitere Informationen zu den EAA und deren Kontaktinformationen finden Arbeitgeber hier.
Integrationsfachdienste
Für Beratungen und Begleitungen nutzen wir die Unterstützung durch Integrationsfachdienste (IFD)
Die Integrationsfachdienste verfügen über gute behinderungsspezifische Kenntnisse und fundierte Kompetenzen in psychosozialen Fragen.
Sofern es notwendig ist, können die Integrationsfachdienste während einer Einarbeitungsphase oder bei besonderen Schwierigkeiten auch eine individuelle Begleitung des schwerbehinderten Menschen übernehmen.
Weiterführende Informationen finden Sie im Dienstleistungsangebot der Integrationsfachdienste und in der Veröffentlichung ZB Behinderung und Beruf.
Bei der Landesarbeitgemeinschaft Integrationsfachdienst Bayern e.V. erhalten Sie detailierte Informationen zu Standorten und Ansprechpartnern der Integrationsfachdienste in Bayern.
Die IFD gewährleisten auch eine einfache Kontaktaufnahmemöglichkeit für gehörlose oder auf Gebärdensprache angewiesene Menschen. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des für Sie zuständigen IFD. Welcher IFD für Sie zuständig ist, finden Sie schnell unter folgendem Link: Integrationsfachdienste in Bayern
Technische Berater
Das ZBFS-Inklusionsamt verfügt über einen eigenen Technischen Beratungsdienst, der die aktuellen Entwicklungen bei den technischen Hilfen für behinderte Menschen kennt und der zu den technischen Fragestellungen bei den Anträgen Stellungnahmen erstellt. Er berät Arbeitgeber, schwerbehinderte Menschen und das betriebliche Integrationsteam in technisch-organisatorischen Fragen der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen und entwickelt gemeinsam mit ihnen Lösungsvorschläge.
Die Aufgabe des Technischen Beratungsdienstes ist die Beratung und Prüfung von Anträgen zur:
- Neueinrichtung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen
- Behinderungsgerechten Umgestaltung von Arbeitsplätzen
- Beschaffung von technischen Arbeitshilfen
- Einrichtung und Ausstattung von Integrationsprojekten
- Schaffung, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung von Werk- und Wohnstätten für behinderte Menschen
Kontakt
Sie können über unser Kontaktformular jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen.
Informationen über das ZBFS und seine regionalen Standorte finden Sie unter Ihre Landesbehörde.