Ordner mit Beschriftung Schwerbehindertenrecht und Paragraphenzeichen

Merkzeichen

Merkzeichen sind bestimmte Buchstaben, die in den Schwerbehindertenausweis eingetragen werden können. Sie dienen als Nachweis für besondere Beeinträchtigungen.

Mit den einzelnen Merkzeichen sind unterschiedliche Rechte verbunden.

Welche Merkzeichen gibt es und welche Bedeutung haben sie?

G steht für gehbehindert. Das Merkzeichen G erhalten Personen, deren Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist.

Das trifft unter anderem zu bei

  • Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule, die für sich einen Grad der Behinderung von 50 bedingen (das entspricht z. B. der Amputation eines Beines im Unterschenkel),
  • entsprechend schweren inneren Leiden (z. B. Beeinträchtigung der Herzleistung bei alltäglicher leichter Belastung)
  • hirnorganischen Anfallsleiden
  • schweren Störungen der Orientierungsfähigkeit (durch Seh-, Hör- oder geistige Behinderung)

Zustehende Nachteilsausgleiche bei Merkzeichen G

Mit dem Merkzeichen G sind insbesondere folgende Nachteilsausgleiche verbunden:

Bitte beachten Sie: Das Merkeichen G berechtigt nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen. Dafür wird das Merkzeichen aG benötigt.

aG steht für außergewöhnlich gehbehindert. Eine außergewöhnliche Gehbehinderung im Sinne des Schwerbehindertenrechts besteht, wenn die mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung allein einen Grad der Behinderung von 80 bedingt.

Außerdem ist erforderlich, dass sich der behinderte Mensch außerhalb seines Kraftfahrzeuges dauernd nur

  • mit fremder Hilfe oder
  • mit großer Anstrengung

fortbewegen kann.

Hierzu zählen insbesondere Menschen, die aus medizinischer Notwendigkeit dauerhaft - auch für sehr kurze Entfernungen - auf die Verwendung eines Rollstuhles angewiesen sind.

Bitte beachten Sie: Wer mit einem Rollator mobil ist, erfüllt die Voraussetzungen für das Merkzeichen aG nicht.

Zustehende Nachteilsausgleiche bei Merkzeichen aG:

Mit dem Merkzeichen aG sind insbesondere folgende Nachteilsausgleiche verbunden:

B steht für Begleitperson. Das Merkzeichen B erhalten schwerbehinderte Menschen, die bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln regelmäßig Hilfe benötigen (z. B. beim Überwinden der Stufen beim Ein- und Aussteigen, oder Hilfen zum Ausgleich von Orientierungsstörungen).

Bitte beachten Sie: Auf den Hilfebedarf in anderen Lebenssituationen (z. B. beim Einkaufen, bei Arztbesuchen) kommt es nicht an.

Zustehender Nachteilsausgleich bei Merkzeichen B

Personen mit Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis können im öffentlichen Nah- und Fernverkehr eine Begleitperson oder einen Begleithund unentgeltlich mitnehmen, ohne dass dafür die Begleitperson eine Fahrkarte gelöst werden muss.

Weiterführende Informationen finden Sie unter Mobilität und Verkehr.

H steht für hilflos. Hilflosigkeit im Sinne des Schwerbehindertenrechts setzt grundsätzlich voraus, dass jeden Tag für die Dauer von mindestens zwei Stunden bei mindestens drei alltäglichen Verrichtungen (z. B. An- und Auskleiden, Nahrungsaufnahme, Körperpflege, Verrichten der Notdurft) Hilfe geleistet werden muss.

Dies ist auch erfüllt, wenn die Hilfe in Form einer Überwachung oder einer Anleitung zu den genannten Verrichtungen erforderlich ist oder wenn die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden muss, jedoch eine ständige Bereitschaft zur Hilfeleistung erforderlich ist.

Verrichtungen, die mit der Pflege der Person nicht unmittelbar zusammenhängen (z. B. Kochen, Putzen, Einkaufen) müssen außer Betracht bleiben.

Wer von der Pflegeversicherung in Pflegegrad 4 oder 5 eingestuft wurde, erhält stets das Merkzeichen H. Bei Pflegegrad 3 kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Bei Pflegegrad 2 besteht noch keine Hilflosigkeit im Sinne des Schwerbehindertenrechts.

Bei Kindern gelten für das Merkzeichen H besondere Kriterien.

Zustehende Nachteilsausgleiche bei Merkzeichen H:

Mit dem Merkzeichen H sind insbesondere folgende Nachteilsausgleiche verbunden:

Bl steht für blind. Das Merkzeichen Bl erhalten behinderte Menschen, die

  • blind sind, d. h. denen das Augenlicht fehlt oder deren Sehschärfe auf keinem Auge und auch nicht bei beidäugiger Prüfung mehr als 0,02 (1/50) beträgt, oder
  • die andere, entsprechend schwere Störungen des Sehvermögens aufweisen, insbesondere Gesichtsfeldeinschränkungen 

Zustehende Nachteilsausgleiche bei Merkzeichen Bl:

Mit dem Merkzeichen Bl sind insbesondere folgende Nachteilsausgleiche verbunden:

Gl steht für gehörlos. Das Merkzeichen Gl wird behinderten Menschen zugesprochen, die

  • beiderseits taub sind, oder
  • hörbehindert sind mit einer an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit beiderseits, wenn daneben schwere Sprachstörungen vorliegen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Wortschatz)

Zustehende Nachteilsausgleiche bei Merkzeichen Gl:

TBl steht für taubblind. Das Merkzeichen TBl wird schwerbehinderten Menschen zugesprochen, die folgende gesundheitliche Beeinträchtigungen haben:

  • Störung des Sehvermögens mit Grad der Behinderung von 100
    und zugleich
  • Störung der Hörfunktion mit Grad der Behinderung GdB von 70

Bitte beachten Sie: Für die Bewilligung des Bayerischen Taubblindengelds gelten andere Voraussetzungen.

Zustehender Nachteilsausgleich bei Merkzeichen TBl:

Es besteht ein Anspruch auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Der Antrag auf Befreiung ist beim Beitragsservice zu stellen.

RF steht für Rundfunkbeitrag. Mit dem Merkzeichen RF kann eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragt werden.

Das Merkzeichen RF erhält eine schwerbehinderte Personen mit

  • einer Sehbehinderung mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60
    oder
  • einer Hörbehinderung mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 
    oder
  • einem Grad der Behinderung von 80, die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen kann.

Bitte beachten Sie: Wenn Veranstaltungen unter Zuhilfenahme von Begleitpersonen und Hilfsmitteln (z. B. Rollstuhl, Inkontinenzartikel) besucht werden könnten, steht das Merkzeichen RF nicht zu.

Zustehende Nachteilsausgleiche bei Merkzeichen RF:

Der Rundfunkbeitrag wird auf Antrag auf ein Drittel ermäßigt. Der Antrag ist beim Beitragsservice zu stellen.

1. Kl (Schwerkriegsbeschädigte des 2. Weltkriegs mit Recht auf Benutzung der 1. Wagenklasse in Zügen der Deutschen Bahn)

VB (Versorgungsberechtigte nach dem SGB XIV, dem Soldatenversorgungsgesetz u. ä.)

EB (Entschädigungsberechtigte nach dem Bundesentschädigungsgesetz)

Nachteilsausgleiche

Menschen mit Behinderungen können als Ausgleich für die behinderungsbedingten Nachteile sogenannte Nachteilsausgleiche für sich in Anspruch nehmen.

Die Nachteilsausgleiche sind abhängig von den Merkzeichen und dem Grad der Behinderung (GdB) .

20230513 Wegweiser Für Menschen Mit Behinderung-umschlag-1Weitführende Informationen finden Sie in unserer Broschüre Wegweiser für Menschen mit Behinderung - Rechte und Nachteilsausgleiche.

Die Broschüre gibt es auch als Wegweiser in Leichter Sprache .