Arbeitgeber
In allen Fragen zu Schwerbehinderung im Berufsleben ist für Sie als Arbeitgeber das ZBFS-Inklusionsamt ein kompetenter Partner für Beratung und finanzielle Leistungen.
Welche Leistungen des ZBFS-Inklusionsamtes können Sie nutzen für die Ausbildung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen?
Wie kann Ihr Betrieb seinen Aufgaben bei der Prävention und dem Eingliederungsmanagement gerecht werden? Was ist beim Kündigungsschutz zu beachten, was bei der Veranlagung zur Ausgleichsabgabe?
Gerne informieren und beraten wir Sie zu folgenden Themen:
- Ausbilden
- Einstellen
- Arbeitsverhältnis sichern
- Beratung und Begleitung
- Kündigen
- Ausgleichsabgabe
- Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)
Die Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in unserer Schnellinfo.
Für beispielhafte und herausragende Initiativen in der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen wird jährlich die Auszeichnung "JobErfolg" vergeben.
Die Seiten der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) enthalten ebenfalls nützliche Informationen zu diesen Themenbereichen. Viele Publikationen finden Sie auch unter unserem Menüpunkt Informationsmaterial.
Kontakt
Für Auskünfte zu dem Bereich "Arbeitswelt und Behinderung" steht Ihnen das Inklusionsamt bei Ihrer Regionalstelle des ZBFS gerne zur Verfügung.
Sie können über unser Kontaktformular jederzeit mit uns in Verbindung treten und damit auf datengeschützte Weise Ihre sensiblen Informationen und Dokumente an uns übermitteln.
Die Telefonnummern der für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie auf den einzelnen Informationsseiten zu unseren Leistungen und Tätigkeiten.
Adressenübersicht der Regionalstellen des ZBFS-Inklusionsamtes