Inhaltsverzeichnis
Inklusionsbetriebe
Inklusionsbetriebe* sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen, unternehmensinterne Betriebe oder Abteilungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, die mindestens 30 Prozent schwerbehinderte Menschen im Sinne des § 215 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) beschäftigen.
Aufbau, Erweiterung, Modernisierung sowie Ausstattung eines Inklusionsbetriebs einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Beratung und besonderer Aufwand können aus Mitteln der Ausgleichsabgabe nach § 217 SGB IX finanziell unterstützt werden.
Richtlinie
Die Förderung in Bayern erfolgt nach der "Richtlinie für die Förderung von Inklusionsbetrieben".
Diese Richtlinie gilt bis zum 31.12.2029.
Daneben können im Rahmen der einzelfallbezogenen begleitenden Hilfe im Arbeitsleben grundsätzlich auch die Bedürfnisse einzelner schwerbehinderter Beschäftigter berücksichtigt werden. Auch Eingliederungszuschüsse der Agenturen für Arbeit nach § 90 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) kommen in Betracht.
Planungsleitfaden
![Titelblatt des Planungsleitfadens für die Gründung von Inklusionsbetrieben](/imperia/md/images/stmas/zbfs_2022/inklusionsamt/zbfs_inklusionsbetriebe_quadratisch670.webp)
Im Leitfaden finden Sie Informationen zur Planung und Gründung eines Inklusionsbetriebs sowie Auskunft über das Förderverfahren. Gerne informiert sich auch das Inklusionsamt bei Ihrer Regionalstelle des ZBFS.
Für Ihre Planungen weisen wir darauf hin, dass unser Verwaltungsverfahren zur Gründung eines Inklusionsbetriebes unter Umständen einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Bitte planen Sie dies bei der Antragstellung ein.
Antrag
Alternativ können Sie auch weiterhin nachfolgende PDF-Antragsformulare nutzen. Bitte beachten Sie, dass diese PDF-Dateien für die Zusendung per einfacher E-Mail (aufgrund der ungeschützten Übertragung Ihrer sensiblen Daten) nicht geeignet sind.
Kontakt
Sie können über unser Kontaktformular jederzeit mit uns in Verbindung treten und damit auf datengeschützte Weise Ihre sensiblen Nachrichten und Dokumente an uns übermitteln.
Informationen über das ZBFS und seine regionalen Standorte finden Sie unter Ihre Landesbehörde.
Telefonische Ansprechpartner
Telefon: 089 18966-2462, -2534 oder -1651
Telefon: 0871 829-471
Telefon: 0941 7809-4707 oder -4710
Telefon: 0921 605-2805 oder -2809
Telefon: 0911 928-2513, -2547 oder -2541
Telefon: 0931 4107-280
Telefon: 0821 5709-3012 oder -3008
Weiterführende Informationen
* Der früher im SGB IX verwendete Begriff "Integrationsprojekt" ist im Jahr 2018 in "Inklusionsbetrieb" geändert worden. Gleichzeitig wurde die erforderliche Mindestquote der zu beschäftigenden schwerbehinderten Menschen von 25 Prozent auf 30 Prozent erhöht.