Frau mit Behinderung arbeitet in einer Bäckerei

Inklusionsbetriebe

Inklusionsbetriebe* sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Unternehmen, unternehmensinterne Betriebe oder Abteilungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, die mindestens 30 Prozent schwerbehinderte Menschen im Sinne des § 215 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) beschäftigen.

Aufbau, Erweiterung, Modernisierung sowie Ausstattung eines Inklusionsbetriebs einschließlich einer betriebswirtschaftlichen Beratung und besonderer Aufwand können aus Mitteln der Ausgleichsabgabe nach § 217 SGB IX finanziell unterstützt werden.

 

Richtlinie

Die Förderung in Bayern erfolgt nach der "Richtlinie für die Förderung von Inklusionsbetrieben".

Diese Richtlinie gilt bis zum 31.12.2029.

Daneben können im Rahmen der einzelfallbezogenen begleitenden Hilfe im Arbeitsleben grundsätzlich auch die Bedürfnisse einzelner schwerbehinderter Beschäftigter berücksichtigt werden. Auch Eingliederungszuschüsse der Agenturen für Arbeit nach § 90 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) kommen in Betracht.

Planungsleitfaden

Titelblatt des Planungsleitfadens für die Gründung von Inklusionsbetrieben

Im Leitfaden finden Sie Informationen zur Planung und Gründung eines Inklusionsbetriebs sowie Auskunft über das Förderverfahren. Gerne informiert sich auch das Inklusionsamt bei Ihrer Regionalstelle des ZBFS.

Planungsleitfaden zum Download

Für Ihre Planungen weisen wir darauf hin, dass unser Verwaltungsverfahren zur Gründung eines Inklusionsbetriebes unter Umständen einige Zeit in Anspruch nehmen kann. 

Bitte planen Sie dies bei der Antragstellung ein.

Antrag

 

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Sie können beim ZBFS-Inklusionsamt auf sehr einfachem Weg eine Förderung beantragen, indem Sie alle erforderlichen Angaben in ein datenschutzgerechtes Online-Formular eingeben.

Online-Formular

Alternativ können Sie auch weiterhin nachfolgende PDF-Antragsformulare nutzen. Bitte beachten Sie, dass diese PDF-Dateien für die Zusendung per einfacher E-Mail (aufgrund der ungeschützten Übertragung Ihrer sensiblen Daten) nicht geeignet sind.

Antrag auf betriebswirtschaftliche Beratung

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Antrag auf betriebswirtschaftliche Beratung

Antrag auf Förderung der Investitionskosten

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Antrag auf Förderung der Investitionskosten

Antrag auf Förderung der Personalkosten

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Antrag auf Förderung der Personalkosten

Kontakt

Sie können über unser Kontaktformular jederzeit mit uns in Verbindung treten und damit auf datengeschützte Weise Ihre sensiblen Nachrichten und Dokumente an uns übermitteln.

Informationen über das ZBFS und seine regionalen Standorte finden Sie unter Ihre Landesbehörde.

Telefonische Ansprechpartner

Telefon: 089 18966-2462, -2534 oder -1651

Telefon: 0871 829-471

Telefon: 0941 7809-4707 oder -4710

Telefon: 0921 605-2805 oder -2809

Telefon: 0911 928-2513, -2547  oder -2541

Telefon: 0931 4107-280

Telefon: 0821 5709-3012 oder -3008

Weiterführende Informationen

* Der früher im SGB IX verwendete Begriff "Integrationsprojekt" ist im Jahr 2018 in "Inklusionsbetrieb" geändert worden. Gleichzeitig wurde die erforderliche Mindestquote der zu beschäftigenden schwerbehinderten Menschen von 25 Prozent auf 30 Prozent erhöht.