Behinderten-Parkplatz
und andere Parkerleichterungen
Je nach Art der Behinderung können behinderte Menschen verschiedene Parkerleichterungen in Anspruch nehmen.
Personen mit Merkzeichen aG oder Bl
Wer kann die Parkerleichterung bekommen?
- Personen mit Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)
- Personen mit Merkzeichen Bl (blind)
Wo muss man die Parkerleichterung beantragen?
Bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung (Straßenverkehrsbehörde).
Was beinhaltet die Parkerleicherung?
Die genannten Personen erhalten einen Parkausweis.
Das gilt auch dann, wenn die behinderte Person selbst keine Fahrerlaubnis besitzt. Der Parkausweis gilt dann für Fahrten, an denen sie als Beifahrer teilnimmt.
Der Parkausweis berechtigt zum Parken auf Behindertenparkplätzen sowie zu weiteren Parkerleichterungen.
Der Parkausweis ist im Kraftfahrzeug gut sichtbar auszulegen. Er darf nur auf Fahrten verwendet werden, an denen die behinderte Person selbst teilnimmt. Auf anderen Fahrten darf er nicht verwendet werden, auch wenn das Kraftfahrzeug auf die behinderte Person zugelassen ist oder wenn auf der Fahrt Besorgungen für die behinderte Person erledigt werden.
Der Parkausweis gilt in Deutschland, der gesamten EU und einigen weiteren Staaten.
Contergangeschädigte und vergleichbare Personen
Wer kann die Parkerleichterung bekommen?
- Personen mit beidseitiger Amelie (beide Arme fehlen)
- Personen mit beidseitige Phokomelie (Hände bzw. Füße setzen unmittelbar an Schultern bzw. Hüften an)
- Personen mit vergleichbarer Einschränkung (z. B. völliger Funktionsverlust der Arme einschließlich der Schulter und Ellenbogengelenke)
Wo muss man die Parkerleichterung beantragen?
Bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung (Straßenverkehrsbehörde).
Was beinhaltet die Parkerleicherung?
Die genannten Personen erhalten einen Parkausweis.
Das gilt auch dann, wenn die behinderte Person selbst keine Fahrerlaubnis besitzt. Der Parkausweis gilt dann für Fahrten, an denen sie als Beifahrer teilnimmt.
Der Parkausweis berechtigt zum Parken auf Behindertenparkplätzen sowie zu weiteren Parkerleichterungen. Zeitliche Begrenzungen, die eine Betätigung der Parkscheibe voraussetzen, gelten dabei nicht
Der Parkausweis ist im Kraftfahrzeug gut sichtbar auszulegen. Er darf nur auf Fahrten verwendet werden, an denen die behinderte Person selbst teilnimmt. Auf anderen Fahrten darf er nicht verwendet werden, auch wenn das Kraftfahrzeug auf die behinderte Person zugelassen ist oder wenn auf der Fahrt Besorgungen für die behinderte Person erledigt werden.
Der Parkausweis gilt in Deutschland, der gesamten EU und einigen weiteren Staaten.
Personen mit Darmstörung
Wer kann die Parkerleichterung bekommen?
Personen mit funktioneller Darmstörung, wenn diese für sich allein einen Grad der Behinderung von 60 bedingt.
Funktionelle Darmstörungen sind zum Beispiel:
- Morbus Crohn
- Colitis ulcerosa
- Funktionsverlust des Afterschließmuskels
- Darmtumor
Der erforderliche Grad der Behinderung von 60 kann auch durch eine Kombination von mehreren Darmstörungen erreicht werden.
Bei Tumoren ist zu beachten, dass für den erforderlichen Grad der Behinderung von 60 nur die funktionellen Beeinträchtigungen des Darms maßgeblich sind (z. B. Durchfälle), nicht aber andere Auswirkungen des Tumors.
Wo muss man die Parkerleichterung beantragen?
Bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung (Straßenverkehrsbehörde).
Was beinhaltet die Parkerleicherung?
Die genannten Personen erhalten einen Parkausweis.
Den Parkausweis kann auch bekommen, wer keine Fahrerlaubnis besitzt. Er gilt dann für Fahrten, an denen die behinderte Person als Beifahrer teilnimmt.
Der Parkausweis berechtigt zu verschiedenen Parkerleichterungen, nicht aber zum Parken auf Behindertenparkplätzen.
Der Parkausweis ist im Kraftfahrzeug gut sichtbar auszulegen. Er darf nur auf Fahrten verwendet werden, an denen die behinderte Person teilnimmt. Auf anderen Fahrten darf er nicht verwendet werden, auch wenn das Kraftfahrzeug auf die behinderte Person zugelassen ist oder wenn auf der Fahrt Besorgungen für die behinderte Person erledigt werden.
Der Parkausweis gilt in ganz Deutschland, aber nicht im Ausland.
Personen mit Störung des Darms und der Harnableitung
Wer kann die Parkerleichterung bekommen?
Personen mit funktioneller Störung des Darms und der Harnableitung, wenn diese zusammen einen Grad der Behinderung von 70 bedingt.
Funktionelle Störungen des Darms sind z. B.
- künstlicher Darmausgang
- Morbus Crohn
- Darmtumor
Funktionelle Störungen der Harnableitung sind z. B.
- künstliche Harnableitung
- Harninkontinenz
- Blasentumor
Es müssen Störungen des Darms und der Harnableitung vorliegen. Zusammen müssen sie einen Grad der Behinderung von 70 bedingen.
Bei Tumoren ist zu beachten, dass für den erforderlichen Grad der Behinderung von 70 nur die funktionellen Beeinträchtigungen maßgeblich sind (z. B. Durchfälle, Inkontinenz), nicht aber andere Auswirkungen des Tumors.
Wo muss man die Parkerleichterung beantragen?
Bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung (Straßenverkehrsbehörde).
Was beinhaltet die Parkerleicherung?
Die genannten Personen erhalten einen Parkausweis.
Den Parkausweis kann auch bekommen, wer keine Fahrerlaubnis besitzt. Er gilt dann für Fahrten, an denen die behinderte Person als Beifahrer teilnimmt.
Der Parkausweis berechtigt zu verschiedenen Parkerleichterungen, nicht aber zum Parken auf Behindertenparkplätzen.
Der Parkausweis ist im Kraftfahrzeug gut sichtbar auszulegen. Er darf nur auf Fahrten verwendet werden, an denen die behinderte Person teilnimmt. Auf anderen Fahrten darf er nicht verwendet werden, auch wenn das Kraftfahrzeug auf die behinderte Person zugelassen ist oder wenn auf der Fahrt Besorgungen für die behinderte Person erledigt werden.
Der Parkausweis gilt in ganz Deutschland, aber nicht im Ausland.
Ohnhänder
Wer kann die Parkerleichterung bekommen?
- Personen ohne Hände
- vergleichbare Personen, d. h. Personen, die mit den verbliebenen Teilen der Hände eine Parkuhr nicht bedienen können (z. B. bei Verlust von vier Fingern an jeder Hand)
Wo muss man die Parkerleichterung beantragen?
Bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung (Straßenverkehrsbehörde).
Was beinhaltet die Parkerleicherung?
Die genannten Personen erhalten eine Ausnahmegenehmigung (keinen Parkausweis).
Die Ausnahmegenehmigung berechtigt zu den folgenden Parkerleichterungen:
- gebührenfreies Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten
- Parken im Zonenhalteverbot und auf Parkplätzen mit zeitlicher Begrenzung ohne Betätigung der Parkscheibe
Mit der Ausnahmegenehmigung ist keine Befreiung von der zulässigen Höchstparkdauer verbunden.
Bei Inanspruchnahme der Parkerleichterungen ist die Ausnahmegenehmigung auf der Innenseite der Windschutzscheibe gut sichtbar anzubringen.
Sie darf nur auf Fahrten verwendet werden, an denen die behinderte Person teilnimmt. Auf anderen Fahrten darf sie nicht verwendet werden, auch wenn das Kraftfahrzeug auf die behinderte Person zugelassen ist oder wenn auf der Fahrt Besorgungen für die behinderte Person erledigt werden.
kleinwüchsige Menschen
Wer kann die Parkerleichterung bekommen?
Erwachsene Personen mit Körpergröße von 1,39 m und darunter.
Wo muss man die Parkerleichterung beantragen?
Bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung (Straßenverkehrsbehörde).
Was beinhaltet die Parkerleicherung?
Die genannten Personen erhalten eine Ausnahmegenehmigung (keinen Parkausweis).
Die Ausnahmegenehmigung berechtigt zum gebührenfreien Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten
Mit der Ausnahmegenehmigung ist keine Befreiung von der zulässigen Höchstparkdauer verbunden.
Bei Inanspruchnahme der Parkerleichterungen ist die Ausnahmegenehmigung auf der Innenseite der Windschutzscheibe gut sichtbar anzubringen. Die Ausnahmegenehmigung darf nur auf Fahrten verwendet werden, an denen die behinderte Person selbst teilnimmt. Auf anderen Fahrten darf er nicht verwendet werden, auch wenn das Kraftfahrzeug auf die behinderte Person zugelassen ist oder wenn auf der Fahrt Besorgungen für die behinderte Person erledigt werden.
vorübergehende außergewöhnliche Gehbehinderung
Wer kann die Parkerleichterung bekommen?
Personen mit vorübergehender außergewöhnlicher Gehbehinderung (zum Beispiel bei Gipsbein nach kompliziertem Bruch).
Dazu ist eine fachärztliche Bestätigung über die vorübergehende außergewöhnliche Gehbehinderung vorzulegen. Aus dieser sollte auch hervorgehen, innerhalb welchen Zeitraums die außergewöhnliche Gehbehinderung besteht bleibt.
Handelt es sich dagegen um eine dauernde außergewöhnliche Gehbehinderung, dann genügt eine ärztliche Bescheinigung nicht als Nachweis. In diesem Falle ist ein Antrag beim ZBFS zu stellen.
Wo muss man die Parkerleichterung beantragen?
Bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung (Straßenverkehrsbehörde).
Was beinhaltet die Parkerleicherung?
Die genannte Personen können eine befristete Ausnahmegenehmigung erhalten (keinen Parkausweis). Ihr Inhalt richtet sich nach dem Einzelfall.