Mann führt mit einer Frau ein Beratungsgespräch

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)

Nach dem Teilhabestärkungsgesetz des Bundes vom 2. Juni 2021 sind Einheitliche  Ansprechstellen für Arbeitgeber  flächendeckend einzurichten. Das ZBFS-Inklusionsamt hat die bayerischen Integrations­fachdienste mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragt.

Die Aufgaben der Einheitlichen Ansprechstellen sind:

  • Arbeitgeber anzusprechen und diese für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren,
  • Arbeitgeber als trägerunabhängiger Lotse bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung zu stehen und
  • bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern zu unterstützen.

Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber in Bayern sind erreichbar unter der

Servicenummer  0800 90 40 001.

Weitere Informationen finden Sie unter www.eaa-bayern.de.

Grundgedanke und Motivation

Nach der aktuellen Beschäftigungsstatistik schwerbehinderter Menschen (BsbM) der Bundesagentur für Arbeit (Stand Mai 2023) gibt es in Bayern rund 29.300 private und öffentliche Arbeitgeber, die nach dem SGB IX beschäftigungspflichtig sind. Davon beschäftigen knapp 11.400 Arbeitgeber so viele schwerbehinderte Menschen, dass sie keine Ausgleichsabgabe entrichten müssen. Rund 7.800 Arbeitgeber haben jedoch überhaupt keine schwerbehinderten Menschen beschäftigt, etwas über 10.000 erfüllen ihre Beschäftigungspflicht nur zum Teil.

Um mehr Arbeitgeber für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu gewinnen, wurden ab 2022 von den Integrations- bzw. Inklusionsämtern in allen Bundesländern "Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber" eingerichtet.

Informationen zu den EAA finden Sie auch auf der folgenden Webseite der BIH:
Einheitliche Ansprech­stellen für Arbeitgeber