Mann im Rollstuhl macht Mittagspause mit seinem Kollegen

Förderleistungen für Arbeitgeber

Sie möchten einem schwerbehinderten Menschen eine Ausbildung ermöglichen? Sie möchten einem schwerbehinderten Menschen eine Beschäftigung ermöglichen?

Wir unterstützen Sie!

Fördermöglichkeiten für neue Ausbildungsplätze

... auf denen schwerbehinderte Menschen ausgebildet werden.

Wir fördern die Investitionskosten zur Schaffung von neuen Ausbildungsplätzen in Form von Zuschüssen oder Darlehen.

Förderung zur Schaffung eines neuen Ausbildungsplatzes

Leistungsvoraussetzungen: Das ZBFS-Inklusionsamt kann Zuwendungen zu den Investitionskosten für die Schaffung von neuen, bisher nicht vorhandenen Ausbildungsplätzen oder Plätzen zur sonstigen beruflichen Bildung für schwerbehinderte Menschen an Arbeitgeber gewähren.

Leistungsumfang: Förderfähig ist nur, was sinnvoll, zweckmäßig und von den Kosten her angemessen ist. Die Förderung erfolgt regelmäßig als Zuschuss und Darlehen.

Diese Leistung dient der langfristigen Schaffung neuer Ausbildungs- bzw. Arbeitsplätze. Damit sichergestellt ist, dass die neue Stelle langfristig für schwerbehinderte Menschen erhalten bleibt, muss die Förderung regelmäßig durch Bankbürgschaft abgesichert werden.

Hinweis: Maßnahmen, deren Gesamtkosten nicht mindestens 1.000 Euro betragen, können grundsätzlich nicht gefördert werden.

Fristen: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme beim ZBFS-Inklusionsamt gestellt und die Genehmigung abgewartet werden. Nach Antragstellung kann ggf. ein Antrag auf vorzeitigen Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular,
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises oder Gleichstellungsbescheids der Arbeitsagentur, falls vorhanden,
  • Kostenvoranschläge, Vergleichsangebote sowie
  • Ausbildungsvertrag für die schwerbehinderte Person, die an dem Gerät arbeiten soll.

Online-Antrag stellen

Alternativ können Sie auch weiterhin nachfolgendes PDF-Antragsformular nutzen.

PDF-Formular (sofern der Online-Antrag nicht genutzt wird)

 

Wir fördern einen neuen Ausbildungsplatz für einen schwerbehinderten jungen Menschen mit einer Prämie im Rahmen der "Initiative Inklusion".

Das Bund-Länder-Programm "Initiative Inklusion" will die Beschäftigungssituation schwerbehinderter und gleichgestellter behinderter Menschen verbessern.

Für jeden neu geschaffenen Ausbildungsplatz kann der Arbeitgeber bis zu 10.000 Euro erhalten.

Weitere Informationen, auch zum Antragsverfahren, unter "Initiative Inklusion"

Wir fördern die Ausbildung von besonders betroffenen schwerbehinderten Jugendlichen oder jungen Erwachsenen mit Zuschüssen für entstandene Ausbildungsgebühren.
z. B. Gebühren bei der Industrie und Handelskammer (IHK) oder bei der Handwerkskammer (HWK).

Gebühren der Kammern

Arbeitgeber können Leistungen des Integrationsamtes für die bei den Kammern entstandenen Ausbildungsgebühren erhalten, wenn

  • die Beschäftigtenzahl geringer als 20 ist,
  • ein besonders betroffener schwerbehinderter Jugendlicher oder junger Erwachsener zur Berufausbildung eingestellt wird (§ 155 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - SGB IX) und 
  • der zur Berufsausbildung Eingestellte sein 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Leistungsumfang: Zuschüsse können regelmäßig bis zur vollen Höhe der nachgewiesenen Gebühren erbracht werden.

Leistungen der Rehabilitationsträger sind vorrangig. Diese übernehmen regelmäßig Leistungen zur Ausbildungsvergütung (§ 73 SGB III) und  Leistungen zur behinderungsgerechten Gestaltung von Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen (§ 46 SGB III).

Die verbleibenden Gebühren der Industrie und Handelskammer (IHK) bzw. der Handwerkskammer (HWK), die von den Ausbildungsbetrieben erhoben werden, sind hauptsächlich Folgende:

  • Abschluss- bzw. Eintragungsgebühren
  • Prüfungsgebühren für die Zwischen- und Abschlussprüfung
  • Betreuungsgebühr für Auszubildende
  • Kosten für überbetriebliche Ausbildungsabschnitte

Wenn Sie hierfür eine Förderung beantragen wollen, nehmen Sie bitte mit unserem Kontaktformular oder telefonisch Kontakt mit uns auf (siehe Kontakt).

Das ZBFS-Inklusionsamt gewährt Leistungen zu den Ausbildungskosten von Arbeitgebern, wenn

  • sie einen behinderten Jungendlichen oder jungen Erwachsenen einstellen, der für die Zeit der Berufsausbildung den schwerbehinderten Menschen gem. § 151 Absatz 4 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) gleichgestellt ist und
  • der zur Berufsausbildung Eingestellte sein 27. Lebensjahr noch nicht vollendet hat

Hinweis: Die Gleichstellung gem. § 151 Absatz 4 SGB IX  wird durch einen Bescheid der Arbeitsagentur nachgewiesen, mit dem Leistungen für behinderte Menschen im Sinne des § 19 SGB III  erbracht werden, oder durch eine Stellungnahme der Arbeitsagentur, mit der die Zugehörigkeit zu diesem Personenkreis bestätigt wird.

Leistungsumfang

  • Zuschüsse zu den Ausbildungskosten können pauschal erbracht werden bis 2.000 € pro Ausbildungsjahr.


Dazu zählen:
- Personalkosten der Ausbilder
- Lehr- und Lernmaterial
- Gebühren der Kammern
- Berufs- und Schutzkleidung
- Ausbildungsverwaltung

Unter den Kosten der Berufsausbildung sind hier jedoch nicht die Ausbildungsvergütung sowie die Sozialversicherungsbeiträge zu verstehen; dafür können aber von der Arbeitsagentur und von den Rehabilitationsträgern Zuschüsse gewährt werden.

Vorrangig sind Zuschüsse der Agenturen für Arbeit zu den Personalkosten der Auszubildenden (§ 73 SGB III).
 

  • Als Prämie werden 2.000,00 € an den Ausbildungsbetrieb in zwei gleich hohen Teilbeträgen gezahlt

Wenn Sie hierfür eine Förderung beantragen wollen, nehmen Sie bitte mit unserem Kontaktformular oder telefonisch Kontakt mit uns auf (siehe Kontakt).

Fördermöglichkeiten für neue Arbeitsplätze

... auf denen schwerbehinderte Menschen beschäftigt werden.

Wir fördern die Investitionskosten zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen in Form von Zuschüssen oder Darlehen.

Förderung zur Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes

Leistungsvoraussetzungen: Das ZBFS-Inklusionsamt kann Zuschüsse zu den Investitionskosten für die Schaffung eines neuen, bisher nicht vorhandenen Arbeitsplatzes, an Arbeitgeber gewähren, etwa für einen Gabelstapler, wenn

  • der schwerbehinderte Mensch ohne gesetzliche Verpflichtung oder über die gesetzliche Verpflichtung hinaus eingestellt wird,
  • der Arbeitsplatz einem im Arbeitsleben besonders Betroffenen zugute kommt,
  • der schwerbehinderte Mensch vor seiner Einstellung mehr als zwölf Monate arbeitslos oder in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt war,
  • die Einstellung zur Erfüllung der besonderen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers erfolgt, 
  • das Beschäftigungsverhältnis ohne Umsetzung auf einen neu zu schaffenden Arbeitsplatz enden würde.

Leistungsumfang: Förderfähig ist nur, was sinnvoll, zweckmäßig und von den Kosten her angemessen ist. Die Förderung erfolgt regelmäßig als Zuschuss und Darlehen.

Diese Leistung dient der langfristigen Schaffung neuer Arbeitsplätze. Damit sichergestellt ist, dass der Arbeitsplatz langfristig für schwerbehinderte Menschen erhalten bleibt, muss die Förderung regelmäßig durch Bankbürgschaft abgesichert werden.

Hinweis: Maßnahmen, deren Gesamtkosten nicht mindestens 1.000 Euro betragen, können grundsätzlich nicht gefördert werden.

Fristen: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme beim ZBFS-Inklusionsamt gestellt und die Genehmigung abgewartet werden. Nach Antragstellung kann ggf. ein Antrag auf vorzeitigen Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular,
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises oder Gleichstellungsbescheids der Arbeitsagentur, falls vorhanden,
  • Kostenvoranschläge, Vergleichsangebote sowie
  • Arbeitsvertrag für die schwerbehinderte Person, die an dem Gerät arbeiten soll.

Online-Antrag stellen

Alternativ können Sie auch weiterhin nachfolgendes PDF-Antragsformular nutzen.

 PDF-Formular (sofern der Online-Antrag nicht genutzt wird)

 

Wir fördern einen neuen Arbeitsplatz für einen schwerbehinderten älteren Menschen (ab 50) mit einer Prämie im Rahmen der "Initiative Inklusion".

Das Bund-Länder-Programm "Initiative Inklusion" will die Beschäftigungssituation schwerbehinderter und gleichgestellter behinderter Menschen verbessern.

Für jeden neu geschaffenen Arbeitsplatz kann der Arbeitgeber bis zu 10.000 Euro erhalten.

Weitere Informationen, auch zum Antragsverfahren, unter "Initiative Inklusion"

Fördermöglichkeiten für die Gestaltung eines behinderungsgerechten Arbeitsumfeldes

Wir fördern die behinderungsgerechte Ausstattung bestehender Arbeitsplätze.

Leistungsumfang: Für behinderungsbedingte Kosten können bei der Einrichtung und Unterhaltung von Arbeitsstätten sowie bei der behinderungsgerechten Ausstattung bestehender Arbeits- und Ausbildungsplätze Arbeitgebern Zuschüsse gegeben werden.

Hinweise: Maßnahmen, deren Gesamtkosten nicht mindestens 1.000 Euro betragen, können grundsätzlich nicht gefördert werden. Förderungen ab 10.000 Euro müssen abgesichert werden (z.B. Bankbürgschaft).
Eine Förderung von höhenverstellbaren Schreibtischen durch das Inklusionsamt scheidet aus. Die Gewährleistung von regelmäßigen Haltungswechseln am Arbeitsplatz stellt eine Verpflichtung des Arbeitgebers dar. Soweit diese durch die Ausstattung mit höhenverstellbaren Schreibtischen erfolgt, ist für die Anschaffung ausschließlich der Arbeitgeber zuständig, da diese mittlerweile zur ergonomischen Grundausstattung zählen.

Neben dem ZBFS-Inklusionsamt können aber auch andere Träger entsprechende Maßnahmen fördern (wie etwa Agentur für ArbeitSozialgesetzbuch II-Träger oder Reha-Träger). Eine Förderung durch das ZBFS-Inklusionsamt erfolgt nur, falls kein anderer Träger dafür vorrangig zuständig ist.

Fristen: Der Antrag muß vor Beginn der Maßnahme beim ZBFS-Inklusionsamt gestellt und die Genehmigung abgewartet werden. Nach Antragstellung kann ggf. ein Antrag auf vorzeitigen Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

Vollständig ausgefülltes Antragsformular,

Kopie des Schwerbehindertenausweises oder Kopie des Gleichstellungsbescheids der Arbeitsagentur, falls vorhanden,

Kostenvoranschläge, Vergleichsangebote sowie

Arbeitsvertrag für die schwerbehinderte Person, die an dem Gerät arbeiten soll.

Online-Antrag stellen

Alternativ können Sie auch weiterhin nachfolgendes PDF-Antragsformular nutzen.

PDF-Formular (sofern der Online-Antrag nicht genutzt wird)

Fördermöglichkeiten bei außergewöhnlichen Belastungen

Wir leisten Zuschüsse für außergewöhnliche Belastungen bei der Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung.

Zuschüsse zu außergewöhnlichen Aufwendungen bei der Beschäftigung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen können vom ZBFS-Inklusionsamt bewilligt werden, wenn

  • ein schwerbehinderter Mensch bei seiner Arbeit wegen seiner Behinderung nicht nur vorübergehend eine Hilfskraft benötigt,
  • ein schwerbehinderter Mensch wegen seiner Behinderung bei seiner Arbeit auf Unterstützung durch andere angewiesen ist,
  • wegen der Behinderung längere oder immer wiederkehrende Unterweisungen notwendig werden,
  • persönliche Hilfen im Betrieb erforderlich sind (z.B. für blinde, gehörlose, psychisch behinderte, suchtkranke Menschen).

Hinweise:

Die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung muss grundsätzlich durch den schwerbehinderten Menschen selbst erbracht werden.

Wir möchten darauf hinweisen, dass der maximale Bewilligungszeitraum und die Leistungshöhe aufgrund der aktuellen Mittelsituation der Ausgleichsabgabe angepasst werden mussten. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums von nunmehr 12 Monaten wird einmalig über eine Weiterbewilligung nach Prüfung von Amts wegen entschieden. Ergänzende Informationen finden Sie im Hinweisblatt.

Online-Antrag stellen

Alternativ können Sie auch weiterhin nachfolgende PDF-Antragsformulare nutzen.

PDF-Antragsformular für Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen (sofern der Online-Antrag nicht genutzt wird)

PDF-Antragsformular für Leistungen zu Gebärdensprach-, Schriftdolmetscher und  Kommunikationsassistenten

Beschäftigungssicherungszuschuss

Zuschüsse zum Arbeitsentgelt können vom ZBFS-Inklusionsamt gewährt werden, wenn schwerbehinderte Menschen infolge der Behinderung nicht nur vorübergehend eine offensichtlich wesentlich geringere Arbeitsleistung erbringen.

Die Arbeitsleistung ist in der Regel offensichtlich wesentlich geringer, wenn sie aus behinderungsbedingten Gründen erheblich hinter der Leistung von Beschäftigten in einer vergleichbaren Funktion im Betrieb mit mittlerer Leistung zurückbleibt.

Leistungsumfang: Die Höhe des Beschäftigungssicherungszuschusses richtet sich u.a. danach, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigungspflicht (§ 154 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - SGB IX) erfüllen oder ob Arbeitgeber ohne Beschäftigungspflicht schwerbehinderte Menschen beschäftigen.

Hinweis: Wir möchten darauf hinweisen, dass der maximale Bewilligungszeitraum und die Leistungshöhe aufgrund der aktuellen Mittelsituation der Ausgleichsabgabe angepasst werden mussten. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums von nunmehr 12 Monaten wird einmalig über eine Weiterbewilligung nach Prüfung von Amts wegen entschieden. Ergänzende Informationen finden Sie im Hinweisblatt.

Online-Antrag stellen

Alternativ können Sie auch weiterhin nachfolgendes PDF-Antragsformular nutzen.

PDF-Antragsformular (sofern das Online-Antragsformular nicht genutzt wird)

Antrag stellen

Anträge auf Fördermittel sind grundsätzlich vor einer Einstellung oder Investition zu stellen! (Ausnahme: Ausbildungsgebühren und -kosten)

Eine Zusammenstellung von verfügbaren Leistungen finden Sie in der ZB info "Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf" (nicht mehr als Druckschrift bestellbar).

Online-Antrag

Icon Upload

Sie können beim ZBFS-Inklusionsamt auf sehr einfachem Weg eine Förderung beantragen, indem Sie alle Angaben in ein Online-Formular eingeben und dort direkt sowie datenschutzgerecht als Antrag an uns übermitteln.

Online-Antragsformular

Alternativ können Sie auch weiterhin unsere PDF-Antragsformulare nutzen. Bitte beachten Sie, dass die PDF-Dateien nicht für die Zusendung per einfacher E-Mail (aufgrund des ungeschützten Übertragungsweges) geeignet sind.

Investition in neue Arbeits- und Ausbildungsplätze
PDF-Antrag auf Leistungen zur Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze

Prämie für zusätzliche Ausbildungsverhältnisse mit jungen Menschen oder zusätzliche Arbeitsverhältnisse mit älteren Menschen im Rahmen der Initiative Inkusion
PDF-Antrag auf Leistungen im Rahmen der Initiative Inklusion

Arbeitsumfeld behinderungsgerecht einrichten
PDF-Antrag auf Leistungen zur behinderungsgerechten Einrichtung von bestehenden Arbeits- und Ausbildungsplätzen

Erhöhter Betreuungsaufwand / Geringere Arbeitsleistung
PDF-Antrag auf Leistungen zum Ausgleich von außergewöhnlichen Belastungen

Kontakt

Sie können über unser Kontaktformular jederzeit mit uns in Verbindung treten und damit auf datengeschützte Weise Ihre sensiblen Nachrichten und Dokumente an uns übermitteln.

Informationen über das ZBFS und seine regionalen Standorte finden Sie unter Ihre Landesbehörde.

Telefonische Ansprechpartner

Landkreise/Städte Telefon
Stadt München - Buchstabe A, D, G, W, X, Y 089 18966-1218 oder -1225
Stadt München - Buchstabe B, I, Z 089 18966-1407
Stadt München - Buchstabe C, E, F, J, K, O 089 18966-2424
Stadt München - Buchstabe H, P, V 089 18966-1611
Stadt München -  Buchstabe L, N, T 089 18966-2547
Stadt München - Buchstabe M, R, U 089 18966-1545
Stadt München - Buchstabe Q, S 089 18966-2533
Landkreis München, PAF, WM 089 18966-1407
AÖ, ED, FFB, FS, TÖL, STA 089 18966-2455
BGL, EBE, GAP, IN, LL 089 18966-1218 oder -1225
DAH 089 18966-2547
EI, MB, RO 089 18966-2424
089 18966-1545
ND 089 18966-2533
TS 089 18966-1611

Landkreise/Städte Telefon
Stadt Landshut 0871 829-472
Landkreis Landshut, KEH, FRG 0871 829-478
DEG 0871 829-491
DGF, Landkreis Passau 0871 829-474
Stadt Passau 0871 829-473
PAN, REG 0871 829-472
SR 0871 829-471

Neue Arbeits-/Ausbildungsplätze und Umgestaltung bestehender Plätze

Landkreise/Städte Telefon
R 0941 7809-4724
AM, TIR, NEW, AS, SAD, CHA, NM, WEN 0941 7809-4705

 

Außergewöhnliche Belastungen

Landkreise/Städte Telefon
Stadt Regensburg 0941 7809-4404
Landkreis Regensburg, AM, AS, CHA, NM 0941 7809-4721
NEW, SAD, TIR, WEN 0941 7809-4710

Landkreise/Städte Telefon
BA, KC 0921 605-2807
BT, LIF 0921 605-2813
CO, HO, WUN 0921 605-2823
FO 0921 605-2821
KU 0921 605-2809

Initiative Inklusion: 0911 928-2535

Buchstabe Telefon
A, D 0911 928-2543
B, C 0911 928-2529
F-H, Sch 0911 928-2557
K-M 0911 928-2559
E, I, J, N 0911 928-2547
R 0911 928-2535
St, T-Z 0911 928-2541
O, P, S (ohne Sch, St) 0911 928-1427

Landkreise/Städte Telefon
Stadt Würzburg 0931 4107-284
Landkreis Würzburg, Rhön/Grabfeld 0931 4107-240
AB, MIL 0931 4107-283
HAS, KG, SW 0931 4107-288
KT, MSP 0931 4107-285

Landkreise/Städte Telefon
Stadt Augsburg (Buchstabe A-L) 0821 5709-3006
Stadt Augsburg (Buchstabe M-Z) 0821 5709-3012
Landkreis Augsburg, KE, NU 0821 5709-3014
AIC, FDB, DON, KF, MM, OAL 0821 5709-3024
DLG, GZ 0821 5709-3008
OA, LI, MN 0821 5709-3022