Einstellen
Sie möchten einem schwerbehinderten Menschen eine berufliche Beschäftigung ermöglichen?
Wir unterstützen Sie!
Für die Einstellung eines schwerbehinderten Menschen können Sie vom ZBFS-Inklusionsamt finanzielle Förderleistungen in Form von Darlehen, Zuschüssen oder Prämien erhalten.
Bei einer Erfüllung der jeweiligen Leistungsvoraussetzungen bestehen Förderungsmöglichkeiten durch das ZBFS-Inklusionsamt für
betriebliche Investitionen in neue Arbeitsplätze
Wir fördern die Investitionen zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen in Form von Zuschüssen oder Darlehen.
zusätzliche Arbeitsverhältnisse mit schwerbehinderten älteren Menschen
Wir fördern einen neuen Arbeitsplatz für einen schwerbehinderten älteren Menschen (ab 50) mit einer Prämie im Rahmen der "Initiative Inklusion".
Das Bund-Länder-Programm "Initiative Inklusion" will die Beschäftigungssituation schwerbehinderter und gleichgestellter behinderter Menschen verbessern.
Für jeden neu geschaffenen Arbeitsplatz kann der Arbeitgeber bis zu 10.000 Euro erhalten.
Maßnahmen zur Gestaltung eines behinderungsgerechten Arbeitsumfeldes
Wir fördern die behinderungsbedingten Kosten bei der Einrichtung und Unterhaltung von Arbeitsstätten, sowie bei der behinderungsgerechten Ausstattung bestehender Arbeitsplätze.
Anträge auf Fördermittel sind grundsätzlich vor einer Einstellung oder Investition beim ZBFS-Inklusionsamt zu stellen!
Eine Zusammenstellung von verfügbaren Leistungen finden Sie in der ZB info "Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf" (nicht mehr als Druckschrift bestellbar).
Sie haben hierzu Fragen?
Für Auskünfte zur Schaffung eines Arbeitsplatzes für einen schwerbehinderten Menschen steht Ihnen das Inklusionsamt bei Ihrer Regionalstelle des ZBFS gerne zur Verfügung.
Die Telefonnummern der für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie auf den einzelnen Informationsseiten zu unseren Leistungen und Tätigkeiten. Sie können auch unser Kontaktformular für Ihre Anfrage verwenden.