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Förderung von Kinderwunschbehandlungen
In Bayern wurden erstmals im November 2020 Kinderwunschbehandlungen gefördert.
Wichtige Hinweise
► Förderstopp
Derzeit stehen keine weiteren Bundesmittel zur Verfügung. Anträge auf Förderung von Kinderwunschbehandlungen können derzeit nicht bewilligt werden. Eine Antragstellung ist daher aktuell nicht möglich.
► Auszahlungen für bereits bewilligte Behandlungen
Auszahlungsanträge für bewilligte Maßnahmen können weiterhin gestellt werden.
Auszahlungsantrag für bereits bewilligte Behandlungen
Für Maßnahmen, die durch das ZBFS bereits bewilligt wurden, können noch innerhalb des im Bewilligungsbescheid genannten Zeitraums Auszahlungsanträge gestellt werden.
Die Zuwendung kann erst nach Abschluss der Behandlung und Abrechnung mit allen beteiligten Krankenkassen abgerufen werden.
Für die Antragsstellung bitten wir bereitzuhalten:
- Ihr aktuelles Aktenzeichen (aus dem Zuwendungsbescheid)
- Ihre Steuer-Identifikationsnummer (der Zahlungsempfängerin oder des Zahlungsempfängers)
- Belege über eingelöste Rezepte
- Ihre Arzt- und Laborrechnungen
- Nachweise über etwaige Kostenerstattungen
Diese Belege können Sie im Formular als pdf-Datei oder als Bild (jpg, png) hochgeladen werden. Der Antrag wird erst gesendet, wenn Sie am Ende Ihrer Eingaben nochmals auf den Button „weiter“ klicken. Danach erscheint die Meldung „Einreichen erfolgreich“. Erst dann haben Sie einen rechtswirksamen Auszahlungsantrag bei uns gestellt.
Weitere Informationen
Ansprechpartner
Hilfe und Auskunft zum Förderverfahren erhalten Sie unter:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Hegelstr. 2
95447 Bayreuth
Fax: 0921 605-5806500
Zur Kontaktaufnahme können Sie auch das Kontaktformular des ZBFS nutzen. Wählen Sie dabei unter Themenbereich bitte "Förderung und ESF/Förderung Kinderwunschbehandlung" aus. Bitte beachten Sie, dass wir aus Datenschutzgründen ggf. nur per Brief anworten können.Anschrift: