Teilhabe

Die Soziale Entschädigung bietet Leistungen mit dem Ziel, die Teilhabe am Arbeitsleben, an Bildung und am sozialen Leben zu unterstützen. 

Berechtigte erhalten diese Leistungen unabhängig vom Einkommen und vom Vermögen.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen die Erwerbsfähigkeit erhalten, verbessern, herstellen oder wiederherstellen.

Dies können unter anderem sein:

  • Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes und der beruflichen Eingliederung,
  • Berufsvorbereitungen,
  • individuelle betriebliche Qualifizierungen,
  • berufliche Weiterbildungen,
  • die Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit,
  • unterhaltssichernde Leistungen,
  • Leistungen zum Betrieb, Unterhalt, Unterstellen und Abstellen eines Kfz.

Hinterbliebene können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten, wenn sie innerhalb von fünf Jahren nach dem Tod des oder der Geschädigten einen Antrag stellen.

Leistungen zur Teilhabe an Bildung

Leistungen zur Teilhabe an Bildung umfassen unter anderem Hilfen zu einer Schulbildung, zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung und zur Weiterbildung für einen Beruf. Zudem ist eine Unterstützung zur Teilnahme an Fernunterricht oder zur Ableistung eines Praktikums möglich.

Leistungen zur sozialen Teilhabe

Leistungen zur sozialen Teilhabe beinhalten unter anderem Leistungen für Wohnraum, Assistenzleistungen, heilpädagogische Leistungen, Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten sowie Leistungen zur Förderung der Verständigung.

 

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen zur Sozialen Entschädigung finden Sie in der Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:

Das Soziale Entschädigungsrecht - SGB XIV