Ausbildung im Beamtenverhältnis
Das ZBFS bietet an verschiedenen Dienstorten eine duale Ausbildung bzw. ein duales Studium im Beamtenverhältnis an.
Im Bereich der allgemeinen Verwaltungstätigkeit (Fachbereich Sozialverwaltung) können Sie in unseren Regionalstellen
- die zweijährige Ausbildung zur/zum Verwaltungswirt/in oder
- das dreijährige Fachhochschulstudium zur/zum Diplom-Verwaltungswirt/in absolvieren.
Ausbildungsbehörden sind die ZBFS-Regionalstellen in Augsburg, Bayreuth, Landshut, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg.
In der Zentrale des ZBFS an unseren Dienstorten Bayreuth und München bieten wir außerdem im dualen Studium den Abschluss als Verwaltungsinformatiker/in (FH) an.
Nähere Informationen finden Sie unten.
Verwaltungswirt/in - 2. Qualifikationsebene (QE)
Einstellungsbehörde/Aufgaben und Tätigkeiten
Einstellungsbehörden für die Ausbildung zur Verwaltungswirtin bzw. zum Verwaltungswirt sind die Regionalstellen des ZBFS.
Nach Abschluss der Ausbildung und nach erfolgreicher Übernahme werden die Beamtinnen und Beamten der 2. QE (ehemals mittlerer Dienst) als Bearbeiter/innen in einem der vielfältigen Arbeitsbereiche des ZBFS eingesetzt (Näheres zu den Fachbereichen ist unter der Rubrik "Aufgaben" zu finden).
In den meisten Aufgabenbereichen bestehen die Tätigkeiten überwiegend aus:
- Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen vom Antragseingang bis zur Entscheidung
- Arbeit mit PC und Akten – derzeit noch in Papierform
- Beratung der Bürgerinnen und Bürger – persönlich und telefonisch
- Arbeit im Team
- Praktische Ausbildung der neuen Anwärter/innen
Einstellungsvoraussetzungen
- Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, charakterliche und gesundheitliche Eignung, Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
- mindestens qualifizierender Mittelschulabschluss, mittlere Reife oder ein vergleichbarer Schulabschluss
- erfolgreiche Teilnahme am besonderen Auswahlverfahren für die Ausbildungsplätze in der öffentlichen Verwaltung des Bayerischen Landespersonalausschusses (Anmeldung regelmäßig bis Mitte Mai, schriftliche Prüfung im Juli; weitere Informationen unter www.lpa.bayern.de)
- erfolgreiche Teilnahme am gesonderten Auswahlverfahren des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
Ausbildung
Die zweijährige Ausbildung findet im Beamtenverhältnis auf Widerruf mit der Dienstbezeichnung Regierungssekretäranwärterin/Regierungssekretäranwärter statt und teilt sich in berufspraktische und fachtheoretische Abschnitte.
Rund 15 Monate werden die Regierungssekretäranwärter bei einer Regionalstelle des ZBFS ausgebildet und lernen hierbei alle Bereiche der Behörde kennen ("Ausbildung am Arbeitsplatz").
Die fachtheoretische Ausbildung (insgesamt etwa neun Monate) erfolgt in Fachlehrgängen an der Akademie der Sozialverwaltung in Wasserburg am Inn.
Ausbildungsschwerpunkte sind das Sozial-, Arbeits-, Verwaltungs-, Verfassungs- und Privatrecht sowie Verwaltungslehre einschließlich moderner Arbeitstechniken und Arbeitsmethoden. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite der Akademie der Sozialverwaltung (http://www.asov.bayern.de/).
Prüfung
Die Ausbildung wird abgeschlossen mit der Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebenene.
Die bestandene Qualifikationsprüfung berechtigt dazu, die Berufsbezeichnung "Verwaltungswirtin"/"Verwaltungswirt" zu führen.
Besoldung/Berufsaussichten
Während der Ausbildungszeit erhalten die Regierungssekretäranwärter Bezüge in Höhe von derzeit 1.359,93 Euro monatlich (brutto, Stand 12/2022). Verheiratete Anwärterinnen und Anwärter erhalten einen Zuschlag, ggfs. wird auch ein Zuschlag für Kinder gewährt. Daneben werden vermögenswirksame Leistungen und die jährliche Sonderzuwendung gewährt.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erfolgt unter Berücksichtigung des Leistungsgrundsatzes sowie im Rahmen der vorhandenen Stellen und des jeweiligen Personalbedarfs die Ernennung zur Regierungssekretärin/zum Regierungssekretär (Besoldungsgruppe A 6). Die Bezüge betragen 2.606,56 Euro (Stand 12/2022) monatlich (brutto, ohne Zuschläge, als Beamtin/Beamter haben Sie keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen).
Beförderungsmöglichkeiten bestehen nach dem Leistungsprinzip bis zur Besoldungsgruppe A 9; bei entsprechenden Leistungen steht Ihnen auch die Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 10 offen.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Team IX 2 - Personalmanagement
Kreuz 25
95445 Bayreuth
Tel. 0921 605-3049
Kontaktformular
Hier erfahren Sie auch, bei welchen Regionalstellen aktuell Regierungssekretäranwärterinnen und -anwärter eingestellt werden.
Flyer „für mich. für alle. Deine Zukunft in der bayerischen Sozialverwaltung“
Diplom-Verwaltungswirtin/in (FH) - 3. Qualifikationsebene (QE)
Einstellungsbehörde/Aufgaben und Tätigkeiten
Einstellungsbehörden für die duale Ausbildung zur Diplom-Verwaltungswirtin (FH) bzw. zum Diplom-Verwaltungswirt (FH) sind die Regionalstellen des ZBFS.
Nach Abschluss des Studiums und nach erfolgreicher Übernahme werden die Beamtinnen und Beamten der 3. QE (ehemals gehobener Dienst) als Sachbearbeiter/innen in einem der vielfältigen Arbeitsbereiche des ZBFS eingesetzt. (Näheres zu den Fachbereichen ist unter der Rubrik "Aufgaben" zu finden).
In den meisten Aufgabenbereichen bestehen die Tätigkeiten überwiegend aus:
- Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen vom Antragseingang bis zur Entscheidung
- Bearbeitung von komplexen Einzelfällen und Verfahren
- Arbeit mit PC und Akten – derzeit noch in Papierform
- Beratung der Bürgerinnen und Bürger
- Arbeit im Team
- Praktische Ausbildung der neuen Anwärter/innen
- Je nach Interesse und Potential Übernahme von Führungsaufgaben
Einstellungsvoraussetzungen
- Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, charakterliche und gesundheitliche Eignung, Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
- Hochschulreife, Fachhochschulreife oder vergleichbarer Abschluss
- erfolgreiche Teilnahme am besonderen Auswahlverfahren für die Ausbildungsplätze in der öffentlichen Verwaltung des Bayerischen Landespersonalausschusses (Anmeldung regelmäßig bis Anfang Juli, schriftliche Prüfung im Oktober; weitere Informationen unter www.lpa.bayern.de)
- erfolgreiche Teilnahme am gesonderten Auswahlverfahren des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.
Ausbildung
Die dreijährige Ausbildung findet im Beamtenverhältnis auf Widerruf mit der Dienstbezeichnung Regierungsinspektoranwärterin/Regierungsinspektoranwärter statt und teilt sich in ein Fachstudium und ein berufspraktisches Studium.
Während des berufspraktischen Studiums (insgesamt rund 17 Monate) werden die Regierungsinspektoranwärterinnen und -anwärter bei einer Regionalstelle des ZBFS ausgebildet und lernen hierbei alle Bereiche der Behörde kennen.
Das Fachstudium (insgesamt etwa 19 Monate, drei Studienabschnitte) erfolgt an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, Fachbereich Sozialverwaltung, in Wasserburg am Inn.
Ausbildungsschwerpunkte sind das Sozial-, Arbeits-, Verfassungs-, Verwaltungs- und Privatrecht sowie Verwaltungslehre einschließlich moderner Arbeitstechniken und Arbeitsmethoden. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, Fachbereich Sozialverwaltung (http://www.fhvr-soz.bayern.de/).
Prüfung
Das Studium wird abgeschlossen mit der Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene.
Das Bestehen der Qualifikationsprüfung berechtigt dazu, den akademischen Grad "Diplom-Verwaltungswirtin (FH)"/"Diplom-Verwaltungswirt (FH)" zu führen.
Besoldung/Berufsaussichten
Während der Ausbildung erhalten die Regierungsinspektoranwärterinnen und -anwärter Bezüge in Höhe von 1.413,85 Euro monatlich (brutto, Stand 12/2022). Verheiratete und ältere Anwärter erhalten einen Zuschlag. Daneben werden vermögenswirksame Leistungen und die jährliche Sonderzuwendung gewährt.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erfolgt - unter Berücksichtigung des Leistungsgrundsatzes sowie im Rahmen der vorhandenen Stellen und des jeweiligen Personalbedarfs - die Ernennung zur Regierungsinspektorin/zum Regierungsinspektor (Besoldungsgruppe A 9). Die Bezüge betragen 2.923,21 Euro monatlich (brutto, ohne Zuschläge, Stand 12/2022; Als Beamter haben Sie keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen).
Beförderungsmöglichkeiten bestehen nach dem Leistungsprinzip bis zur Besoldungsgruppe A 13; bei entsprechenden Leistungen steht Ihnen auch die Qualifizierung für Ämter ab der Besoldungsgruppe A 14 offen.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Team IX 2 - Personalmanagement
Kreuz 25
95445 Bayreuth
Tel. 0921 605-3049
Kontaktformular
Hier erfahren Sie auch, bei welchen Regionalstellen aktuell Regierungsinspektoranwärterinnen und -anwärter eingestellt werden.
Flyer „für mich. für alle. Deine Zukunft in der bayerischen Sozialverwaltung“
Diplom-Verwaltungsinformatiker/in (FH) - 3. Qualifikationsebene (QE)
Informatik studieren und gleichzeitig Geld verdienen?
Wir bieten eine duale Ausbildung zum/zur Diplom-Verwaltungsinformatiker/in (FH).
Einstellungsbehörde/Aufgaben
Einstellungsbehörde für die Ausbildung zur/zum Verwaltungsinformatiker/in (FH) ist die Zentrale des ZBFS an den Dienstorten München und Bayreuth.
Die Absolventen der Leistungslaufbahn Naturwissenschaft und Technik (3. QE) werden nach der Übernahme im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales eingesetzt. Dort erwarten Sie interessante und anspruchsvolle Aufgaben in den Bereichen Anwendungsentwicklung, Netzwerkadministration und Projektmanagement.
Um die ständige Weiterentwicklung auf diesen Gebieten zu bewältigen, können Sie auf ein vielfältiges Fortbildungsangebot zurückgreifen.
Wenn Sie diese Herausforderungen suchen und gerne im Team arbeiten, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage www.verwaltungsinformatiker.de.
Einstellungsvoraussetzungen
- Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, charakterliche und gesundheitliche Eignung, Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
- Abitur, Fachhochschulreife oder ein anerkannter gleichwertiger Bildungsstand
- Durchschnittsnote von mindestens 3,0 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik, dabei sollte die Note in Mathematik nicht schlechter als 3 sein.
- Erfolgreiche Teilnahme am vorgeschalteten Einstellungstest. Eine separate Anmeldung zum Einstellungstest ist nicht erforderlich. Dieser findet an folgenden Terminen in Hof statt:
- 19.11.2024
- 23.01.2025
- 10.04.2025
Fachhochschulstudium und praktische Ausbildung
Das Studium dauert drei Jahre. Dabei wechseln sich Semester an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Hof, sogenannte Teilabschnitte an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern - Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung (ebenfalls in Hof) - und berufspraktische Studienabschnitte in der Einstellungsbehörde ab.
Prüfung
Die Ausbildung wird abgeschlossen mit der Qualifikationsprüfung als Befähigungsnachweis für die Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik (Fachrichtung Verwaltungsinformatik).
Die bestandene Qualifikationsprüfung berechtigt dazu, die Berufsbezeichnung "Diplom-Verwaltungsinformatiker/in (FH)" zu führen. Der Abschluss berechtigt auch zum Zugang zu einem Master-Studiengang der Informatik an allgemeinen (Fach-)Hochschulen.
Besoldung/Berufsaussichten
Während der Studienzeit erhalten die Verwaltungsinformatikanwärterinnen und -anwärter Bezüge in Höhe von 1.563,85 Euro monatlich (brutto, ohne Zuschläge, als Beamter haben Sie keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen; Stand 1. Februar 2025). Daneben werden vermögenswirksame Leistungen und die jährliche Sonderzuwendung gewährt.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erfolgt unter Berücksichtigung des Leistungsgrundsatzes im Rahmen der vorhandenen Stellen und des jeweiligen Personalbedarfs die Ernennung zur Technischen Oberinspektorin/zum Technischen Oberinspektor (Besoldungsgruppe A 10). Die Bezüge betragen 3.537,12 Euro zzgl. Strukturzulage 111,85 € monatlich (brutto, ohne weitere Zuschläge, als Beamter haben Sie keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen;
Stand 1. Februar 2025).
Beförderungsmöglichkeiten bestehen nach dem Leistungsprinzip bis zur Besoldungsgruppe A 13; bei besonderer Qualifikation auch höher.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Team IX 2 - Personalmanagement
Kreuz 25
95445 Bayreuth
Tel. 0921 605-3049
Kontaktformular
Hier gibt es das Video in Gebärdensprache