Sozialer Wohnungsbau
Wohnungsbauförderung
ist vom Einkommen abhängig. Vom Jahreseinkommen wird ein Freibetrag von 4.000 Euro abgezogen für jeden Haushaltsangehörigen, der einen Grad der Behinderung von 50 und mehr hat.
Darlehen
Bis zu 10.000 Euro können behinderte Menschen als leistungsfreies Darlehen erhalten zur Förderung der Anpassung von Miet- und Eigenwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung.
Für beide Förderungen sind die Landratsämter und kreisfreien Städte zuständig.