Elektronische Kommunikation mit dem ZBFS

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Gesetzliche Grundlage dafür sind § 36a Sozialgesetzbuch – Allgemeiner Teil – (SGB I) und Art. 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG).
Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger einen Zugang eröffnet hat. Das ZBFS hat diesen Zugang unter nachfolgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation eröffnet.
Informationen, die Sie per E-Mail an uns senden, können möglicherweise auf dem Übertragungsweg von Dritten gelesen werden. Wir können in der Regel auch Ihre Identität nicht überprüfen und wissen nicht, wer sich hinter einer E-Mail-Adresse verbirgt. Eine sichere und rechtssichere Kommunikation durch E-Mail ist daher nicht gewährleistet.
Wenn Sie schutzwürdige Nachrichten an uns senden wollen, bitten wir Sie, sich über unser Kontaktformular an uns zu wenden, dem Sie auch Dokumente als Anhänge anfügen können. Alternativ können Sie den konventionellen Postweg nutzen.

Kontaktformular
 

Hinweise zur elektronischen Kommunikation per E-Mail

Sollten Sie dennoch eine E-Mail an uns senden wollen, bitten wir Sie Folgendes zu beachten:

Unterstützte Dateianhänge

  • Portable Document Format (*.pdf)
  • Standard-Bildformate (*.bmp, *.gif, *.jpg, *.jpeg, *.png, *.tif)
  • HTML (*.html, *.htm)
  • Textdateien (*.txt)
  • Word (*.docx)
  • Excel (*.xlsx)
  • Powerpoint (*.pptx)
  • OpenDocument-Text (*.odt)
  • OpenDocument-Tabellendokument (*.ods)

Zusätzlich für den Bereich "Menschen mit Behinderung" - Schwerbehindertenfeststellungsverfahren:

  • Signaturformate (P7s und P7m)

Dokumente in anderen Dateiformaten können nicht verarbeitet werden und werden deshalb von uns nicht akzeptiert. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros) verwendet werden.

Maximale Datenmenge

Die Gesamtgröße einer E-Mail inklusive Anhänge ist auf eine Größe von 50 Megabyte (MB) beschränkt.

Einschreiben/Übermittlung eines Links auf externe Inhalte

Bitte senden Sie uns keine elektronischen Nachrichten, deren eigentlicher Inhalt erst über einen Link von einer Internetseite abgeholt bzw. heruntergeladen werden muss. Diese häufig als "Einschreiben per E-Mail" bezeichneten Nachrichten werden aus Sicherheitsgründen nicht abgerufen.

SPAM-Filter

Wir setzen – wie viele E-Mail-Anbieter – Filter gegen unerwünschte Werbung (SPAM-Filter) ein, die in seltenen Fällen auch normale E-Mails fälschlicherweise automatisch als unerwünschte Werbung einordnen und löschen können. E-Mails, die schädigende Programme (Viren) enthalten, werden von uns in jedem Fall automatisch gelöscht. Dies kann auch geschehen, wenn Sie uns einen nicht unterstützten Dateianhang senden.

Qualifiziert elektronisch signierte Anhänge an E-Mails

Bei E-Mails mit Anhängen, die Sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen haben, ist es erforderlich, dass Sie diese E-Mail mit dem Kürzel "[qeS]" am Beginn des "Betreffs" kennzeichnen.
E-Mails mit elektronisch qualifiziert signierten Anhängen können Sie ausschließlich an die E-Mail-Postfächer der Dienststellen des ZBFS (z. B. "poststelle@zbfs.bayern.de") richten.

Diese finden Sie unter dem Hauptmenüpunkt "Ihre Behörde" im jeweiligen Untermenü der Dienststelle unter "Schreiben Sie uns"
Ihre Behörde vor Ort finden Sie über die Bayernkarte.