Maßregelvollzug in Bayern
Zuständigkeit
Während zu Freiheitsstrafen verurteilte Straftäter ihre Strafe in Justizvollzugsanstalten verbüßen, findet der Maßregelvollzug in dafür besonders ausgestatteten psychiatrischen Kliniken und Entziehungsanstalten statt. Diese werden auch als „forensische Kliniken“ bezeichnet.
In Bayern sind für den Maßregelvollzug die Bezirke zuständig. Die Bezirke können die Maßregelvollzugseinrichtungen selbst betreiben oder die Aufgabe auf ein Kommunalunternehmen oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren sämtliche Anteile vom Bezirk gehalten werden, übertragen. Als Träger der Maßregelvollzugseinrichtung wird bezeichnet, wer letztlich für den Vollzug der Unterbringung verantwortlich ist, also je nach Organisationsform der Bezirk, das Kommunalunternehmen oder die Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Kosten
Die Kosten der Unterbringung im Maßregelvollzug trägt der Freistaat Bayern (Art. 53 Bayerisches Maßregelvollzugsgesetz - BayMRVG). Das Haushaltsvolumen betrug im Jahr 2021 etwa 333 Millionen Euro.
Maßregelvollzugseinrichtungen
In Bayern gibt es derzeit 14 Maßregelvollzugseinrichtungen. In diesen Einrichtungen mit unterschiedlicher fachlicher Ausrichtung sind rund 3.000 Personen untergebracht.
Um Informationen zu den einzelnen Maßregelvollzugseinrichtungen zu erhalten, klicken Sie auf den Namen in der Karte. Sie gelangen dann auf die Internetseite der Einrichtung.
Bezirk Oberbayern
kbo-Isar-Amper-Klinikum gGmbH
Klinikum München-Ost
Bezirk Niederbayern
Bezirk Oberpfalz
Bezirk Oberfranken
Bezirk Mittelfranken
Bezirk Unterfranken
Bezirk Schwaben
Bezirkskrankenhaus Kaufbeuren
Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie