Richtlinie zur Förderung ambulanter Krebsberatungsstellen in Bayern

Zuwendungsempfänger des Freistaats Bayern und der Bezirke nach der Richtlinie zur Förderung ambulanter Krebsberatungsstellen in Bayern sind die Träger von ambulanten Krebsberatungsstellen in Bayern. Eine Antragsstellung beim ZBFS setzt eine Förderung der GKV nach deren Fördergrundsätzen voraus.

Das Antragsformular finden Sie hier.