Ärztin hält eine lila Krebsschleife in der Hand

Sonstige Förderungen

Richtlinie zur Förderung ambulanter Krebsberatungsstellen in Bayern

Zuwendungsempfänger des Freistaats Bayern und der Bezirke nach der Richtlinie zur Förderung ambulanter Krebsberatungsstellen in Bayern sind die Träger von ambulanten Krebsberatungsstellen in Bayern. Eine Antragsstellung beim ZBFS setzt eine Förderung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach deren Fördergrundsätzen voraus.

Hier geht's zum Antragsformular

Hilfe und Auskunft zum Förderverfahren erhalten Sie unter:

Telefon:
0921 605-3323

Telefax:
0921 605-3960

Anschrift:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Hegelstr. 2
95447 Bayreuth

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