Richtlinie zur Förderung ambulanter Krebsberatungsstellen in Bayern
Zuwendungsempfänger des Freistaats Bayern und der Bezirke nach der Richtlinie zur Förderung ambulanter Krebsberatungsstellen in Bayern sind die Träger von ambulanten Krebsberatungsstellen in Bayern. Eine Antragsstellung beim ZBFS setzt eine Förderung der GKV nach deren Fördergrundsätzen voraus.
Das Antragsformular finden Sie hier.
Sofern Sie uns eine elektronische Nachricht zukommen lassen möchten oder den Antrag elektronisch einreichen möchten, nutzen Sie bitte unser allgemeines allgemeines Kontaktformular (Themenbereich Förderung und ESF \ Sonstige Förderungen).