Mann mit Beinprothese arbeitet mit Holz

Rechte im Arbeitsleben

Behinderte Menschen haben im Arbeitsleben besondere Rechte, um Nachteile auszugleichen und die Inklusion im Beruf zu fördern.

Kündigungsschutz

Bei Schwerbehinderung und Gleichstellung besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Soll einem behinderterten oder diesem gleichgestellen Menschen gekündigt werden, muss das Inklusionsamt der Kündigung zustimmen.

Zusatzurlaub

Bei Schwerbehinderung besteht Anspruch auf eine Arbeitswoche Zusatzurlaub.

Bei Gleichstellung steht kein Zusatzurlaub zu.

Altersrente / Pensionierung

Schwerbehinderte Menschen können eine vorzeitige Altersrente in Anspruch nehmen.

Die gesetzlichen Regelungen wurden mehrmals geändert. Wenden Sie deshalb bei Fragen und mit Ihrem konkreten Anliegen an den Träger der Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung). Beamte wenden sich an ihre Personalabteilung.

Weitere Rechte

Menschen mit Behinderung haben das Recht auf eine behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes, gefördert
durch das Inklusionsamt.

Je nach Art und Schwere der Behinderung besteht auch das Recht auf Teilzeitarbeit.

20230513 Wegweiser Für Menschen Mit Behinderung-umschlag-1Weiterführende Informationen finden Sie in unsererem

Wegweiser für Menschen mit Behinderung.