Arbeiter in einem höhenverstellbaren Rollstuhl

Technische Arbeitshilfen

Technische Arbeitshilfen für schwerbehinderte Menschen sollen vorhandene Fähigkeiten fördern, Restfähigkeiten nutzen, unterstützen und gleichzeitig schützen, aber auch ausgefallene Fähigkeiten zumindest teilweise ersetzen. Ziel ihres Einsatzes ist es, bei bestimmten Behinderungen die Arbeitstätigkeit überhaupt erst zu ermöglichen, die Arbeitsausführung zu erleichtern, das heißt Arbeitsbelastungen zu verringern und die Arbeitssicherheit zu gewährleisten.

Das ZBFS-Inklusionsamt kann schwerbehinderten Menschen Leistungen gewähren für die

  • Beschaffung
  • Wartung
  • Instandsetzung
  • Ausbildung im Gebrauch

der erforderlichen technischen Arbeitshilfen, wenn diese den behinderungsbedingten Bedürfnissen entsprechen.

In der Regel können Zuschüsse bis zur Höhe der entstehenden Kosten erbracht werden. Unberührt hiervon bleibt die Verpflichtung des Arbeitgebers, im Rahmen des ihm Zumutbaren den Arbeitsplatz mit den erforderlichen technischen Hilfsmitteln auszustatten, wobei auch er Leistungen des ZBFS-Inklusionsamts erhalten kann.

Voraussetzungen

Ihre Eingliederung in das Arbeitsleben stößt wegen Art oder Schwere Ihrer Behinderung auf besondere Schwierigkeiten und die Leistung ist geeignet, Ihre berufliche Eingliederung zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. 
Der Antragsteller muss schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sein, mit mindestens 15 Stunden wöchentlich beschäftigt werden und das tarifliche bzw. ortsübliche Entgelt erhalten.

Fristen

Sie müssen den Antrag vor der Anschaffung der Ausstattung beim ZBFS-Inklusionsamt stellen und die Genehmigung abwarten.

Unterlagen

Das ZBFS-Inklusionsamt benötigt folgende Unterlagen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular,
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises oder
  • Kopie des Gleichstellungsbescheids der Arbeitsagentur,
  • Kopie des Feststellungsbescheids des Versorgungsamts,
  • Kopie des Arbeitsvertrags,
  • Kostenvoranschlag für die technische Arbeitshilfe, Vergleichsangebote
  • Bestätigung des Arbeitgebers, dass die technische Arbeitshilfe am Arbeitsplatz erforderlich ist und am Arbeitsplatz eingesetzt werden darf.

Antrag auf Leistungen

Online-Antrag

Icon Upload

Sie können beim ZBFS-Inklusionsamt auf sehr einfachem Weg eine Förderung beantragen, indem Sie alle Angaben in ein Online-Formular eingeben und dort direkt sowie datengeschützt als Antrag an uns übermitteln.

Online-Antragsformular

PDF-Antragsformular

Icon Stift

Alternativ können Sie auch weiterhin nachfolgendes PDF-Antragsformular nutzen. Bitte beachten Sie, dass diese PDF-Datei für die Zusendung per einfacher E-Mail (aufgrund der ungeschützten Übertragung Ihrer sensiblen Daten) nicht geeignet ist.

PDF-Antragsformular (sofern das Online-Antragsformular nicht genutzt wird)

Antrag in Leichter Sprache

Icon Weltkugel

Der Antrag auf finanzielle Hilfen für eine Arbeits-Assistenz steht auch in Leichter Sprache zur Verfügung.

Antrag in Leichter Sprache

Hinweise zum Datenschutz in Leichter Sprache:

PDF-Datenschutzformular Arbeitgeber in Leichter Sprache
PDF-Datenschutzformular Arbeitnehmer in Leichter Sprache

Kontakt

Sie können über unser Kontaktformular jederzeit mit uns in Verbindung treten und damit auf datengeschützte Weise Ihre sensiblen Nachrichten und Dokumente an uns übermitteln.

Informationen über das ZBFS und seine regionalen Standorte finden Sie unter Ihre Landesbehörde.

Telefonische Ansprechpartner

Landkreise/Städte Telefon
Stadt München - Buchstabe A, D, G, W, X, Y 089 18966-1225
Stadt München - Buchstabe B, T 089 18966-2537
Stadt München - Buchstabe C, E, F, K, S 089 18966-2424
Stadt München - Buchstabe H, P, V 089 18966-1611
Stadt München - Buchstabe I, J, O 089 18966-1617
Stadt München -  Buchstabe L, N 089 18966-2547
Stadt München - Buchstabe M, R, U 089 18966-1545
Stadt München - Buchstabe Q 089 18966-2533
Stadt München - Buchstabe Z 089 18966-1407
Landkreis München, PAF, WM 089 18966-1407
089 18966-2507
BGL, EBE, GAP, LL 089 18966-1225
DAH 089 18966-2547
ED, FFB, FS, STA, TÖL 089 18966-2455
EI, MB, RO 089 18966-2424
IN 089 18966-1617
089 18966-1545
ND 089 18966-2533
TS 089 18966-1611

Landkreise/Städte Telefon
Stadt Landshut, PAN, REG 0871 829-472
Landkreis Landshut, FRG, KEH 0871 829-478
DEG 0871 829-491
DGF, Landkreis Passau 0871 829-474
Stadt Passau 0871 829-473
SR 0871 829-471

Telefon: 0941 7809-4705 oder -4724

Landkreise/Städte Telefon
BA, KC 0921 605-2807
BT, LIF 0921 605-2813
CO, HO, WUN 0921 605-2823
FO 0921 605-2821
KU 0921 605-2809

 

Telefon: 0911 928-2529, -2547 oder -2557

Landkreise/Städte Telefon
Stadt Würzburg 0931 4107-284
Landkreis Würzburg, Röhn/Grabfeld 0931 4107-240
AB, MIL 0931 4107-283
HAS, KG, SW 0931 4107-288
KT, MSP 0931 4107-285

Landkreise/Städte Telefon
Stadt Augsburg - Buchstabe A-L 0821 5709-3006
Stadt Augsburg - Buchstabe M-Z 0821 5709-3012
Landkreis Augsburg, KE, NU 0821 5709-3014
AIC, DON, FFB, KF, MM, OAL 0821 5709-3024
DLG, GZ 0821 5709-3008
LI, MN, OA 0821 5709-3022