Selbständigkeit und Existenzgründung

Schwerbehinderte Menschen können Darlehen und Zinszuschüsse zur Gründung und Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz erhalten.

Das ZBFS-Inklusionsamt kann schwerbehinderten Menschen Leistungen zur Erlangung der wirtschaftlichen Selbstständigkeit gewähren, wenn

  • sie die persönlichen und fachlichen Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit erfüllen,
  • die beabsichtigte Tätigkeit ihren Lebensunterhalt auf Dauer und im wesentlichen sicherstellen kann und
  • die Tätigkeit unter Berücksichtigung der Lage des Arbeitsmarktes zweckmäßig ist.

Die Leistungen können als zinsloses Darlehen oder Zinszuschuss für ein frei finanziertes Darlehen gewährt werden.

Die Leistung umfasst nur Investitionskosten. Laufende Kosten können nicht gefördert werden. Darlehen müssen abgesichert werden (zum Beispiel Bankbürgschaft).

Voraussetzungen:

  • Die Eingliederung in das Arbeitsleben stößt unter Berücksichtigung von Art oder Schwere der Behinderung auf besondere Schwierigkeiten,
  • die Leistung ist geeignet, die berufliche Eingliederung zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern,
  • und die Antragsteller müssen schwerbehindert sein.

Fristen: Der Antrag muß vor der Investition/Anschaffung beim ZBFS-Inklusionsamt gestellt und die Genehmigung abgewartet werden.

Unterlagen: Das ZBFS-Inklusionsamt benötigt folgende Unterlagen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular,
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises,
  • Kopie des Feststellungsbescheids des Versorgungsamts,
  • Eignungsnachweise (Zeugnisse: Schul- und Berufsausbildung),
  • Erläuterung des Vorhabens,
  • Darlehensangebote,
  • Kostenvoranschläge,
  • Finanzierungsplan,
  • Umsatz- und Ertragsvorschau und ggf. die Gewerbeanmeldung,
  • Nachweis über die Höhe der vorhandenen Eigenmittel und über die tatsächliche Bereitschaft der übrigen Finanzierungs-Beteiligten (Banken), das Vorhaben zu unterstützen.

Antrag auf Leistungen

Sie können beim ZBFS-Inklusionsamt auf sehr einfachem Weg eine Förderung beantragen, indem Sie alle Angaben in ein Online-Formular eingeben und dort direkt sowie datengeschützt als Antrag an uns übermitteln.

Online-Antragsformular

Alternativ können Sie auch weiterhin nachfolgendes PDF-Antragsformular nutzen. Bitte beachten Sie, dass diese PDF-Datei für die Zusendung per einfacher E-Mail (aufgrund der ungeschützten Übertragung Ihrer sensiblen Daten) nicht geeignet ist.

PDF-Antragsformular (sofern das Online-Antragsformular nicht genutzt wird)
 

Kontakt

Sie können über unser Kontaktsymbol Kontaktformular jederzeit mit uns in Verbindung treten und damit auf datengeschützte Weise Ihre sensiblen Informationen an uns übermitteln.
Die Telefon Telefonnummern der regional für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie nachfolgend.

Neu:  Antrag in Leichter Sprache

Oberbayern

Stadt München Landkreise/Städte Telefon
Buchstabe A, D, K, M, R, U BGL, DAH, M, MB, MÜ, PAF, RO, WM 089 18966-1545
Buchstabe B, C, E, H, I, P TS 089 18966-1611
Buchstabe F, J AÖ, EBE, ED, FFB, FS, LL, STA, TÖL 089 18966-2455
Buchstabe G, L, N, T, V EI, GAP, IN 089 18966-2547
Buchstabe O, Q, S, W, X, Y, Z ND 089 18966-2533

Niederbayern

Kreise: REG, PAN
Städte: LA
Telefon: 0871 829-472

Kreise: SR
Städte: SR
Telefon: 0871 829-471

Kreise: LA, KEH, FRG
Telefon: 0871 829-478

Kreise: DGF, PA
Telefon: 0871 829-474

Kreise: DEG
Telefon: 0871 829-491

Städte: PA
Telefon: 0871 829-473

Oberpfalz

Telefon: 0941 7809-4705 oder -4724

Oberfranken

Kreise: BT
Städte: BT
Telefon: 0921 605-2806

Kreise: BA, LIF, KU
Städte: BA
Telefon: 0921 605-2809

Kreise: HO, WUN, FO, CO
Städte: HO, CO
Telefon: 0921 605-2821

Kreise: KC
Telefon: 0921 605-2805

Mittelfranken

Telefon: 0911 928-2529 oder -2547

Unterfranken

Kreise: AB, MIL
Städte: AB
Telefon: 0931 4107-283

Kreise: HAS, KG, SW
Städte: SW
Telefon: 0931 4107-288

Städte: WÜ
Telefon: 0931 4107-284

Kreise: WÜ, Rhön/Grabfeld
Telefon: 0931 4107-240

Kreise: KT, MSP
Telefon: 0931 4107-285

Schwaben

Telefon: 0821 5709-3009

   

Rechtsgrundlagen:
§ 185 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe c Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
§ 21 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)

Abkürzungen:
BIH: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen
SchwbAV: Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
SGB: Sozialgesetzbuch