Wohnungshilfen
Das ZBFS-Inklusionsamt kann schwerbehinderten Menschen Leistungen gewähren
- zur Beschaffung von behinderungsgerechtem Wohnraum,
- zur Anpassung seines Wohnraumes und seiner Ausstattung nach behinderungsgerechten Bedürfnissen und
- zum Umzug in eine behinderungsgerechte oder eine zum Arbeitsplatz erheblich verkehrsgünstig gelegene Wohnung.
Es können einkommensabhängige Zuschüsse, Zinszuschüsse und/oder Darlehen gewährt werden.
Vorrang der Rehabilitationsträger: Das ZBFS-Inklusionsamt kann nur für Selbständige und Beamte, für die kein Rehabilitationsträger zuständig ist, Wohnungshilfe gewähren. Für alle anderen schwerbehinderten Menschen ist der Rehabilitationsträger (Rentenversicherung, Unfallversicherung, Agentur für Arbeit, Kriegsopferfürsorge) zuständig nach § 49 Absatz 8 Nr. 6 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX). Leistungen der Rehabilitationsträger gehen den Leistungen des ZBFS-Inklusionsamtes vor (§ 185 Absatz 6 SGB IX).
Maßnahmen, die zur persönlichen Lebensführung gehören, eine Verbesserung der Lebensqualität bewirken oder elementaren Grundbedürfnissen entsprechen (zum Beispiel Bad, Küche, Schlafzimmer), sind nicht förderfähig.
Voraussetzungen:
Ihre Eingliederung in das Arbeitsleben stößt unter Berücksichtigung von Art oder Schwere Ihrer Behinderung auf besondere Schwierigkeiten und die Leistung ist geeignet, Ihre berufliche Eingliederung zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Sie müssen schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sein, mit mindestens 15 Stunden wöchentlich beschäftigt werden und das tarifliche bzw. ortsübliche Entgelt erhalten. Bei Hilfen zur Beschaffung von Wohnraum müssen die Fördervoraussetzungen nach dem Wohnraumförderungsgesetz vorliegen.
Fristen: Sie müssen den Antrag vor der Beschaffung oder Ausstattung des Wohnraums beim ZBFS-Inklusionsamt stellen und die Genehmigung abwarten. Nach Antragstellung kann ggf. ein Antrag auf vorzeitigen Beginn der Baumaßnahme gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen: Das ZBFS-Inklusionsamt benötigt von Ihnen folgende Unterlagen:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular,
- Kopie des Schwerbehindertenausweises oder des Gleichstellungsbescheids der Agentur für Arbeit,
- Kopie des Feststellungsbescheids des Versorgungsamts,
- Kostenvoranschläge und
- Planungsunterlagen, die den Nachweis der behinderungsgerechten Ausstattung enthalten,
- Einkommensnachweise aller in der Familie Berufstätigen für das in den kommenden 12 Monaten zu erwartende Einkommen,
- Wohnflächenberechnung,
- Finanzierungsplan und
- Finanzierungsnachweise.
Antrag auf Leistungen
Sie können beim ZBFS-Inklusionsamt auf sehr einfachem Weg eine Förderung beantragen, indem Sie alle Angaben in ein Online-Formular eingeben und dort direkt sowie datengeschützt als Antrag an uns übermitteln.
Alternativ können Sie auch weiterhin nachfolgendes PDF-Antragsformular nutzen. Bitte beachten Sie, dass diese PDF-Datei für die Zusendung per einfacher E-Mail (aufgrund der ungeschützten Übertragung Ihrer sensiblen Daten) nicht geeignet ist.
► PDF-Antragsformular (sofern das Online-Antragsformular nicht genutzt wird)
Kontakt
Sie können über unser Kontaktformular jederzeit mit uns in Verbindung treten und damit auf datengeschützte Weise Ihre sensiblen Informationen an uns übermitteln.
Die Telefonnummern der regional für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie nachfolgend.
Neu: Antrag in Leichter Sprache
Oberbayern
Telefon: 089 18966-2547
Niederbayern
Kreise: REG, PAN
Städte: LA
Telefon: 0871 829-472
Kreise: SR
Städte: SR
Telefon: 0871 829-471
Kreise: LA, KEH, FRG
Telefon: 0871 829-478
Kreise: DGF, PA
Telefon: 0871 829-474
Kreise: DEG
Telefon: 0871 829-491
Städte: PA
Telefon: 0871 829-473
Oberpfalz
Telefon: 0941 7809-4705 oder -4724
Oberfranken
Kreise: BT
Städte: BT
Telefon: 0921 605-2806
Kreise: BA, LIF, KU
Städte: BA
Telefon: 0921 605-2809
Kreise: HO, WUN, FO, CO
Städte: HO, CO
Telefon: 0921 605-2821
Kreise: KC
Telefon: 0921 605-2805
Mittelfranken
Telefon: 0911 928-2543
Unterfranken
Kreise: AB, MIL
Städte: AB
Telefon: 0931 4107-283
Kreise: HAS, KG, SW
Städte: SW
Telefon: 0931 4107-288
Städte: WÜ
Telefon: 0931 4107-284
Kreise: WÜ, Rhön/Grabfeld
Telefon: 0931 4107-240
Kreise: KT, MSP
Telefon: 0931 4107-285
Schwaben
Telefon: 0821 5709-3010 oder -3012
Rechtsgrundlagen:
§ 185 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe d SGB IX
§ 22 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
Abkürzungen:
BIH: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen
ByAK: Bayerische Architektenkammer
SchwbAV: Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
SGB: Sozialgesetzbuch