Die Kraftfahrzeughilfe zum Erreichen des Arbeitsplatzes
Das ZBFS-Inklusionsamt kann schwerbehinderten Selbständigen und Beamten zum Erreichen des Arbeitsplatzes Zuschüsse gewähren
- für die Beschaffung eines Kraftfahrzeugs,
- für die behinderungsbedingte Zusatzausstattung und
- zur Erlangung der Fahrerlaubnis (Führerschein).
Daneben können in besonderen Härtefällen z.B. auch die Kosten für die Taxi-Benutzung, die Inanspruchnahme von Beförderungsdiensten oder die Reparatur des Kraftfahrzeugs bezuschusst werden.
Für Arbeitnehmer sind vorrangig die Rehabilitations-Träger zuständig. Wenn Sie jedoch weniger als 15 Jahre Mitglied der Rentenversicherung sind, ist regelmäßig die Arbeitsagentur für die Kraftfahrzeughilfe zuständig. Bei über 15 Jahren müssen Sie sich regelmäßig an den Träger Ihrer Rentenversicherung wenden.
Voraussetzungen:
- Ihre Eingliederung in das Arbeitsleben stößt unter Berücksichtigung von Art oder Schwere der Behinderung auf besondere Schwierigkeiten und die Leistung ist geeignet, die berufliche Eingliederung zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern.
- Sie müssen schwerbehindert oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sein, mit mindestens 15 Stunden wöchentlich beschäftigt werden und das tarifliche bzw. ortsübliche Entgelt erhalten.
- Sie müssen infolge ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sein, um ihren Arbeitsort zu erreichen. Sie müssen ein Kraftfahrzeug führen können oder es muss gewährleistet sein, dass ein Dritter das Kraftfahrzeug für sie führt.
Fristen: Der Antrag muss vor Beschaffung des Kraftfahrzeugs beim ZBFS-Inklusionsamt gestellt und die Genehmigung abgewartet werden.
Unterlagen: Das ZBFS-Inklusionsamt benötigt von Ihnen folgende Unterlagen:
- vollständig ausgefülltes Antragsformular,
- Kopie Schwerbehindertenausweis,
- Kopie Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes,
- Kopie Führerschein,
- Kopie Kraftfahrtechnisches-Eignungsgutachten (TÜV),
- Kostenvoranschläge,
- Bewertung des zur Zeit genutzten Kraftfahrzeugs und
- Einkommensnachweis (12 Monate vor Antragstellung).
Antrag auf Leistungen
Sie können beim ZBFS-Inklusionsamt auf sehr einfachem Weg eine Förderung beantragen, indem Sie alle Angaben in ein Online-Formular eingeben und dort direkt sowie datengeschützt als Antrag an uns übermitteln.
Alternativ können Sie auch weiterhin nachfolgendes PDF-Antragsformular nutzen. Bitte beachten Sie, dass diese PDF-Datei für die Zusendung per einfacher E-Mail (aufgrund der ungeschützten Übertragung Ihrer sensiblen Daten) nicht geeignet ist.
► PDF-Antragsformular (sofern das Online-Antragsformular nicht genutzt wird)
Neu: Antrag in Leichter Sprache
Kontakt
Sie können über unser Kontaktformular jederzeit mit uns in Verbindung treten und damit auf datengeschützte Weise Ihre sensiblen Informationen an uns übermitteln.
Die Telefonnummern der regional für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie nachfolgend.
Oberbayern
Stadt München | Landkreise/Städte | Telefon |
---|---|---|
Buchstabe A, D, G, W, X, Y | BGL, EBE, GAP, IN, LL | 089 18966-1649 |
Buchstabe B, I, Z | M, PAF, WM | 089 18966-1407 |
Buchstabe C, E, F, J, K, O | EI, MB, RO | 089 18966-2424 |
Buchstabe H, P, V | TS | 089 18966-1611 |
Buchstabe L, N, T | DAH | 089 18966-2547 |
Buchstabe M, R, U | MÜ | 089 18966-1545 |
Buchstabe Q, S | ND | 089 18966-2533 |
AÖ, ED, FFB, FS, TÖL, STA | 089 18966-2455 |
Niederbayern
Kreise: REG, PAN
Städte: LA
Telefon: 0871 829-472
Kreise: SR
Städte: SR
Telefon: 0871 829-471
Kreise: LA, KEH, FRG
Telefon: 0871 829-478
Kreise: DGF, PA
Telefon: 0871 829-474
Kreise: DEG
Telefon: 0871 829-491
Städte: PA
Telefon: 0871 829-473
Oberpfalz
Telefon: 0941 7809-4705 oder -4724
Oberfranken
Kreise: BT
Städte: BT
Telefon: 0921 605-2806
Kreise: BA, LIF, KU
Städte: BA
Telefon: 0921 605-2809
Kreise: HO, WUN, FO, CO
Städte: HO, CO
Telefon: 0921 605-2821
Kreise: KC
Telefon: 0921 605-2805
Mittelfranken
Telefon: 0911 928-2515
Unterfranken
Kreise: AB, MIL
Städte: AB
Telefon: 0931 4107-283
Kreise: HAS, KG, SW
Städte: SW
Telefon: 0931 4107-288
Städte: WÜ
Telefon: 0931 4107-284
Kreise: WÜ, Rhön/Grabfeld
Telefon: 0931 4107-240
Kreise: KT, MSP
Telefon: 0931 4107-285
Schwaben
Telefon: 0821 5709-3008 oder -3014
Rechtsgrundlagen:
§ 185 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
§ 20 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
§ 1 Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV)
Abkürzungen:
BIH: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen
KfzHV: Kraftfahrzeughilfe-Verordnung
SchwbAV: Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
SGB: Sozialgesetzbuch