Arbeitsverhältnis sichern
Sie beschäftigen einen schwerbehinderten Menschen und es sind Schwierigkeiten aufgetreten, die das Arbeitsverhältnis gefährden?
Dann sollten Sie dringend Kontakt mit uns aufnehmen, denn es gilt:
Die Beschäftigung eines Menschen darf nicht durch eine Behinderung gefährdet werden.
Das ZBFS-Inklusionsamt kann Sie neben der Beratung über Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung auch mit finanziellen Hilfen unterstützen.
Bei Erfüllung der jeweiligen Leistungsvoraussetzungen können finanzielle Unterstützungen gewährt werden für
behinderungsgerechte Arbeitsplatzausstattung
Wir fördern die behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsstätten und die Ausstattung von Arbeitsplätzen mit notwendigen Arbeitshilfen.
erhöhten Betreuungsaufwand
Wir leisten Zuschüsse zu außergewöhnlichen Betreuungsaufwendungen bei der Beschäftigung von besonders betroffenen schwerbehinderter Menschen.
geringere Arbeitsleistung (Beschäftigungssicherungszuschuss)
Wir leisten Zuschüsse zum Arbeitsentgelt bei einer behinderungsbedingt wesentlich geringeren Arbeitsleistung.
Gemeinsam mit Ihnen, Ihrem Betriebsrat und Ihrer Schwerbehindertenvertretung wird es unser primäres Ziel sein den gefährdeten Arbeitsplatz eines schwerbehinderten Menschen zu erhalten.
Von besonderer Bedeutung ist es mittels einer systematischen Vorgehensweise gesundheitlich belastende Arbeitssituationen bereits im Vorfeld zu erkennen und rechtzeitig Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherung zu ergreifen.
Prävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement
Bestehende Schwierigkeiten bereits frühzeitig erkennen, um diese - erforderlichenfalls mit unserer Unterstützung - rechtzeitig beheben zu können.
- Das Präventionsverfahren
Es ist möglichst frühzeitig durchzuführen bei Schwierigkeiten, die das Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis schwerbehinderter Menschen gefährden können. - Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)
Bei Bestehen von längeren Arbeitsunfähigkeiten, soll durch geeignete Klärungsgespräche bzw. Maßnahmen verhindert werden, dass die Beschäftigung aus gesundheitlichen Gründen in Gefahr gerät.
Eine Zusammenstellung von verfügbaren Leistungen finden Sie in der ZB info "Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf" (nicht mehr als Druckschrift bestellbar).
Sie haben hierzu Fragen?
Dann wenden Sie sich bitte an das Inklusionsamt bei Ihrer Regionalstelle des ZBFS. Wir erarbeiten gerne mit Ihnen, welche präventive Maßnahmen und finanzielle Hilfen zur Sicherung eines gefährdeten Arbeitsverhältnisses geeignet sind.
Die Telefonnummern der für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie auf den einzelnen Informationsseiten zu unseren Leistungen und Tätigkeiten. Sie können auch unser Kontaktformular für Ihre Anfrage verwenden.