Beratung und Begleitung
Die Beratung von Arbeitgebern ist eine der Kernaufgaben des ZBFS-Inklusionsamtes. Hierbei ist es unser Ziel die gefährdeten Arbeitsplätze von schwerbehinderten Menschen zu erhalten oder neue Arbeits- bzw. Ausbildungsplätze zu schaffen. Für diese Aufgabe steht uns ein umfangreiches Instrumentarium zur Verfügung.
Wir beraten Sie zu
- präventiven Maßnahmen bei betriebs-, personen- und verhaltensbedingten Schwierigkeiten
- der Gestaltung von behinderungsgerechten Arbeitsplätzen
- finanziellen Förderungsmöglichkeiten von Ausbildungen, Einstellungen und zur Sicherung von bestehenden Arbeitsverhältnissen
- Zuständigkeiten von andereren Leistungsträgern
- Fragen des besonderen Kündigungsschutzes
- Inklusionsvereinbarungen
- Ausgleichsabgabe und Beschäftigungspflicht
Für Beratungen und Begleitungen nutzen wir auch die Unterstützung durch
Integrationsfachdienste (IFD)
Die Integrationsfachdienste verfügen über gute behinderungsspezifische Kenntnisse und über fundierte Kompetenzen in psychosozialen Fragen.
Sofern es notwendig ist, können die Integrationsfachdienste während einer Einarbeitungsphase oder bei besonderen Schwierigkeiten auch eine individuelle Begleitung des schwerbehinderten Menschen übernehmen.
Gerne suchen wir mit Ihnen nach Möglichkeiten, wie für einen schwerbehinderten Menschen ein neuer Arbeitsplatz geschaffen oder ein bestehender Arbeitsplatz erhalten bzw. der Gefährdung eines Beschäftigungsverhältnisses vorgebeugt werden kann.
Sie benötigen eine Beratung?
Dann wenden Sie sich hierzu einfach an das Inklusionsamt bei Ihrer Regionalstelle des ZBFS. Sie können auch unser Kontaktformular für Ihre Anfrage verwenden.