Ausbilden
Sie möchten einem schwerbehinderten Menschen eine berufliche Ausbildung ermöglichen?
Wir unterstützen Sie!
Als Arbeitgeber können Sie für die Ausbildung von schwerbehinderten Menschen vom ZBFS-Inklusionsamt finanzielle Leistungen in Form von Darlehen, Zuschüssen oder Prämien erhalten.
Bei Erfüllung der jeweiligen Leistungsvoraussetzungen bestehen Förderungsmöglichkeiten durch das ZBFS-Inklusionsamt für
betriebliche Investitionen in neue Ausbildungsplätze
... auf denen schwerbehinderte Menschen ausgebildet werden.
Wir fördern die Investitionskosten zur Schaffung von neuen Ausbildungsplätzen in Form von Zuschüssen oder Darlehen.
zusätzliche Ausbildungsverhältnisse mit schwerbehinderten jungen Menschen
Wir fördern einen neuen Ausbildungsplatz für einen schwerbehinderten jungen Menschen mit einer Prämie im Rahmen der "Initiative Inklusion"
Das Bund-Länder-Programm "Initiative Inklusion" will die Beschäftigungssituation schwerbehinderter und gleichgestellter behinderter Menschen verbessern.
Für jeden neu geschaffenen Ausbildungsplatz kann der Arbeitgeber bis zu 10.000 Euro erhalten.
Maßnahmen zur Gestaltung eines behinderungsgerechten Arbeitsumfeldes
Wir fördern die behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung von Arbeitsstätten in Form von Zuschüssen oder Darlehen.
Ausbildungsgebühren der Kammern
Wir fördern die Ausbildung von besonders betroffenen schwerbehinderten Jugendlichen oder jungen Erwachsenen mit Zuschüssen für entstandene Ausbildungsgebühren.
z. B. Gebühren bei der Industrie und Handelskammer (IHK) oder bei der Handwerkskammer (HWK).
Ausbildungskosten
Wir fördern die Ausbildung von behinderten Jugendlichen oder jungen Erwachsenen mit Prämien oder Zuschüsse zu den Ausbildungskosten.
Anträge auf Fördermittel sind grundsätzlich vor einer Einstellung oder Investition zu stellen! (Ausnahme: Ausbildungsgebühren und -kosten)
Eine Zusammenstellung von verfügbaren Leistungen finden Sie in der ZB info "Leistungen für schwerbehinderte Menschen im Beruf" (nicht mehr als Druckschrift bestellbar).
Sie haben hierzu Fragen?
Für Auskünfte zur Schaffung einer Ausbildungsstelle für einen schwerbehinderten jungen Menschen steht Ihnen das Inklusionsamt bei Ihrer Regionalstelle des ZBFS gerne zur Verfügung.
Die Telefonnummern der für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie auf den einzelnen Informationsseiten zu unseren Leistungen und Tätigkeiten. Sie können auch unser Kontaktformular für Ihre Anfrage verwenden.