Prämie "Initiative Inklusion"
Über das Bund-Länder-Programm „Initiative Inklusion“ wurden seit Dezember 2011 auf Bundesebene Mittel der Ausgleichsabgabe zur Verfügung gestellt, um die Ausbildungs- und Beschäftigungssituation schwerbehinderter und gleichgestellter behinderter Menschen zu verbessern.
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales stellt nach Ausschöpfung der Bundesmittel auch über 2015 hinaus Mittel der Ausgleichsabgabe zur Verfügung.
Inhalt: Für jeden neu geschaffenen Ausbildungsplatz kann der Arbeitgeber bis zu 10.000 Euro erhalten. Dies gilt auch für die erstmalige Besetzung eines bereits bestehenden Ausbildungsplatzes mit einem schwerbehinderten oder gleichgestellten behinderten jungen Menschen.
Primär werden Ausbildungsverhältnisse bei Arbeitgebern des allgemeinen Arbeitsmarktes gefördert, wozu auch rein betrieblich durchgeführte Sonderausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz - BBiG (§ 66 BBiG) und der Handwerksordnung - HwO (§ 42m HwO) sowie Ausbildungen in Inklusionsbetriebe nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - SGB IX (§ 215 ff. SGB IX) zählen. Die Prämie ergänzt die Regelleistungen der Arbeitsverwaltung.
Verfahren: Die Förderung ist vor Beginn eines Ausbildungsverhältnisses beim regional zuständigen ZBFS-Inklusionsamt zu beantragen.
Betriebe, die schwerbehinderte Auszubildende suchen, können sich an die örtlich zuständige Agentur für Arbeit wenden.
Antrag
Kontakt
Sie können über unser Kontaktformular jederzeit mit uns in Verbindung treten und damit auf datengeschützte Weise Ihre sensiblen Informationen an uns übermitteln.
Die Telefonnummern der regional für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie nachfolgend.
Oberbayern
Telefon: 089 18966-2533
Niederbayern
Telefon: 0871 829-477
Oberpfalz
Telefon: 0941 7809-4404
Oberfranken
Telefon: 0921 605-2805, -2806, -2809, -2821
Mittelfranken
Telefon: 0911 928-2535
Unterfranken
Telefon: 0931 4107-283
Schwaben
Städte: A (Buchstabe A-L)
Telefon: 0821 5709-3006
Städte: A (Buchstabe M-Z)
Telefon: 0821 5709-3012
Kreise: A
Städte: KE
Telefon: 0821 5709-3014
Kreise: DLG, GZ
Telefon: 0821 5709-3008
Kreise: LI, MN, NU
Städte: MM
Telefon: 0821 5709-3015
Kreise: OA
Telefon: 0821 5709-3022
Kreise: AIC, FDB, DON, KF, OAL
Telefon: 0821 5709-3024
Abkürzungen:
BBiG: Berufsbildungsgesetz
BMAS: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
HwO: Handwerksordnung
SGB: Sozialgesetzbuch