Hinweise zum Bachelorabschluss

Ein Hochschulabschluss liegt zum Beispiel vor, wenn Sie einen der folgenden Abschlüsse erworben haben:

  • Bachelorabschluss im Sinne der Bologna-Reform
  • Diplomabschluss, der mindestens gleichwertig zu einem Bachelorabschluss ist
  • fünfjähriger Magisterabschluss
     

Ein Hochschulabschluss liegt zum Beispiel nicht vor bei folgenden Abschlüssen:

  • Schulabschluss
  • berufliche Ausbildung
  • Abschluss einer höheren Fachschule
     

Weitere Hinweise:

Laut dem „Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse“ vom 16.02.2017 muss ein in Deutschland erworbener Bachelorabschluss folgende Qualifikationen aufweisen:

Zugangsvoraussetzungen:

Hochschulzugangsberechtigung (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, Fachhochschulreife, länderrechtliche geregelte Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung; einschließlich besonderer Einstellungsfeststellungsverfahren) entsprechend den Länderregelungen zum Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung

Dauer: (einschl. Abschlussarbeit)

  • 3 Jahre, 3,5 Jahre oder 4 Jahre (180, 210 oder 240 ECTS Punkte)

Abschlüsse auf der Bachelor-Ebene stellen den ersten berufsqualifizierenden Abschluss dar.

Anschlussmöglichkeiten:

  • Programme auf Master- (bei herausragender Qualifikation auch direkt auf Promotions-) Ebene
  • andere Weiterbildungsoptionen

Übergänge aus der beruflichen Bildung:
Außerhalb der Hochschule erworbene und nachweisbare Qualifikationen und Kompetenzen können bei Aufnahme eines Studiums angerechnet werden, sofern diese den Anforderungen des jeweiligen Studiengangs entsprechen. Sie können bis zu 50 % des Hochschulstudiums ersetzen.

 

(Der „Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse“ vom 16.02.2017 wurde im Zusammenwirken von Hochschulrektorenkonferenz und Kultusministerkonferenz und in Abstimmung mit Bundesministerium für Bildung und Forschung erarbeitet und von der Kultusministerkonferenz am 16.02.2017 beschlossen)