Anerkennungslotse
Frage 1 von 4:
Haben Sie einen Abschluss im Ausland erworben?
Sie haben angegeben, einen Abschluss in Deutschland erworben zu haben.
Die Anerkennungsstelle für Sozial- und Kindheitspädagogen am ZBFS ist nur für die berufliche Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse aus dem Bereich Sozialpädagogik/ Soziale Arbeit und Kindheitspädagogik zuständig.
In Bayern wird die staatliche Anerkennung als Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge nach einem Studium der „Sozialen Arbeit“ an einer Hochschule mit dem Abschluss „Bachelor of Arts (B.A.)“ erteilt.
Die staatliche Anerkennung als Kindheitspädagogin oder Kindheitspädagoge wird in Bayern nach einem Studium der „Kindheitspädagogik“ an einer Hochschule mit dem Abschluss „Bachelor of Arts (B.A.)“erteilt.
Umdeutungen fachfremder Studiengänge in ein Studium der „Sozialen Arbeit“ oder ein Studium der „Kindheitspädagogik“ ist nicht möglich.
Dies gilt sowohl für inländische, als auch für ausländische Studien.
Wir können Ihnen nicht raten einen Antrag nach dem BayBQFG auf staatliche Anerkennung als Sozialpädagogin/ Sozialpädagoge oder Kindheitspädagoge/ Kindheitspädagogin zu stellen.
Für weitere Fragen wenden Sie Sich bitte an die Universität oder Hochschule, an der Sie Ihren Studienabschluss erworben haben.
Frage 2 von 4:
Haben Sie einen Hochschulabschluss erworben?
Was bedeutet „Hochschulabschluss“?
Sie müssen im Ausland ein grundständiges Hochschulstudium abgeschlossen haben, um die staatliche Anerkennung als Sozialpädagogin/ Sozialpädagoge oder Kindheitspädagogin/ Kindheitspädagoge zu erhalten.
Dies bedeutet, dass Ihr Studienabschluss im Ausbildungsniveau mindestens einem deutschen Bachelorabschluss entsprechen muss.
Sie haben angegeben, keine Ausbildung auf Hochschulniveau absolviert zu haben.
Nur wer ein grundständiges Hochschulstudium abgeschlossen hat, kann die staatliche Anerkennung als Sozialpädagogin/ Sozialpädagoge oder Kindheitspädagogin/ Kindheitspädagoge erhalten.
Sie haben keine Ausbildung auf Hochschulniveau absolviert.
Da somit keine Gleichwertigkeit aufgrund des unterschiedlichen Ausbildungsniveau gegeben ist, müsste ein Antrag auf staatliche Anerkennung als Sozialpädagogin/ Sozialpädagoge oder Kindheitspädagogin/ Kindheitspädagoge abgelehnt werden.
Hinweise:
- Sie können die Anerkennungsberatung von MigraNet in Anspruch nehmen:
MigraNet berät Sie individuell zu Ihren Anerkennungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten. Die Beratung ist nach Regionen geordnet.
- Auch die bfz in Bayern unterstützen Sie bei der Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikationen.
- Für die berufliche Anerkennung mit ausländischer Berufsqualifikation der hier aufgeführten Berufe ist das Bayerische Landesamt für Schule zuständig.
- Für die berufliche Anerkennung mit ausländischer Berufsqualifikation der hier aufgeführten Berufe ist die Regierung von Oberfranken zuständig.
- Berufliche Eignung als Fach- oder Ergänzungskraft in einer Kindertageseinrichtung im Freistaat Bayern:
Eventuell können Sie ohne staatliche Anerkennung in einer Kindertageseinrichtung arbeiten.
- Abschluss im Bereich Sozialpädagogik/ Soziale Arbeit an einer Höheren Fachschule
Sie konnten unsere Frage nicht beantworten.
Bitte lassen Sie sich beraten!
- Sie können die Anerkennungsberatung von MigraNet in Anspruch nehmen:
MigraNet berät Sie individuell zu Ihren Anerkennungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten. Die Beratung ist nach Regionen geordnet.
- Auch die bfz in Bayern unterstützen Sie bei der Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikationen.
- Für eine Beratung oder Vorprüfung im Bereich Sozialpädagogik oder Kindheitspädagogik, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Anerkennungsstelle für Sozial- und Kindheitspädagogen auf.
Frage 3 von 4:
In welcher Fachrichtung haben Sie Ihr Hochschulstudium abgeschlossen?
Sie haben angegeben, einen Abschluss als Lehrkraft erworben zu haben
Die Anerkennungsstelle für Sozial- und Kindheitspädagogen am Zentrum Bayern Familie und Soziales, Region Unterfranken ist für die berufliche Anerkennung von Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen zuständig.
Dies bedeutet, dass bei der Anerkennungsstelle für Sozial- und Kindheitspädagogen nur dann Antrag gestellt werden sollte, wenn das ausländische Studium dem der Kindheitspädagogik oder Sozialpädagogik in Bayern entspricht.
Lehramtsabschlüsse für den schulischen Bereich entsprechen grundsätzlich in der Fachrichtung nicht dem Bereich der Kindheitspädagogik oder Sozialpädagogik.
Eine Umdeutung eines Lehramtsstudiums in ein Kindheitspädagogikstudium oder Studium der Sozialen Arbeit/ Sozialpädagogik ist leider nicht möglich.
Ein Antrag auf staatliche Anerkennung als Sozialpädagogin/ Sozialpädagoge oder Kindheitspädagogin/ Kindheitspädagoge müsste aufgrund des Fehlens der richtigen Fachrichtung abgelehnt werden.
Hinweise:
Falls Sie ein Lehramtsstudium absolviert haben, das auch eine vorschulpädagogische Grundausrichtung hat und in ihrem Ausbildungsland für die Arbeit in Kindertageseinrichtungen berechtigt, wählen Sie bei Frage 3 bitte den Punkt „Vorschulpädagogik/ Kindergartenerziehung“ aus.
- Sie können die Anerkennungsberatung von MigraNet in Anspruch nehmen:
MigraNet berät Sie individuell zu Ihren Anerkennungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten. Die Beratung ist nach Regionen geordnet.
- Auch die bfz in Bayern unterstützen Sie bei der Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikationen.
- Bezüglich Ihres abgeschlossenen Lehramtsstudiums, können Sie sich auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus informieren.
- Berufliche Eignung als Fach- oder Ergänzungskraft in einer Kindertageseinrichtung im Freistaat Bayern:
Eventuell können Sie ohne staatliche Anerkennung in einer Kindertageseinrichtung arbeiten.
-
BEFAS-Studiengang und BEFAS+-Studiengang
Eventuell können Sie durch ein verkürztes Studium die staatliche Anerkennung als Kindheitspädagogin oder Kindheitspädagoge erhalten.
Die Katholische Stiftungshochschule München bietet im Rahmen des BEFAS-Programms eine berufsbegleitende Qualifizierungsmöglichkeit zur „staatlich anerkannten Kindheitspädagogin“ bzw. zum „staatlich anerkannten Kindheitspädagogen“ (B. A.) an.
Für Personen mit ausländischem Hochschulabschluss im pädagogischen Bereich, die in Kindertageseinrichtungen arbeiten, werden geförderte Studienplätze angeboten.
Sie haben angegeben, einen Abschluss als Lehrkraft erworben zu haben
Die Anerkennungsstelle für Sozial- und Kindheitspädagogen am Zentrum Bayern Familie und Soziales, Region Unterfranken ist für die berufliche Anerkennung von Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen zuständig.
Dies bedeutet, dass bei der Anerkennungsstelle für Sozial- und Kindheitspädagogen nur dann Antrag gestellt werden sollte, wenn das ausländische Studium dem der Kindheitspädagogik oder Sozialpädagogik in Bayern entspricht.
Lehramtsabschlüsse für den schulischen Bereich entsprechen grundsätzlich in der Fachrichtung nicht dem Bereich der Kindheitspädagogik oder Sozialpädagogik.
Eine Umdeutung eines Lehramtsstudiums in ein Kindheitspädagogikstudium oder Studium der Sozialen Arbeit/ Sozialpädagogik ist leider nicht möglich.
Ein Antrag auf staatliche Anerkennung als Sozialpädagogin/ Sozialpädagoge oder Kindheitspädagogin/ Kindheitspädagoge müsste aufgrund des Fehlens der richtigen Fachrichtung abgelehnt werden.
Hinweise:
Falls Sie ein Lehramtsstudium absolviert haben, das auch eine vorschulpädagogische Grundausrichtung hat und in ihrem Ausbildungsland für die Arbeit in Kindertageseinrichtungen berechtigt, wählen Sie bei Frage 3 bitte den Punkt „Vorschulpädagogik/ Kindergartenerziehung“ aus.
- Sie können die Anerkennungsberatung von MigraNet in Anspruch nehmen:
MigraNet berät Sie individuell zu Ihren Anerkennungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten. Die Beratung ist nach Regionen geordnet.
- Auch die bfz in Bayern unterstützen Sie bei der Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikationen.
- Bezüglich Ihres abgeschlossenen Lehramtsstudiums, können Sie sich auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus informieren.
- Berufliche Eignung als Fach- oder Ergänzungskraft in einer Kindertageseinrichtung im Freistaat Bayern:
Eventuell können Sie ohne staatliche Anerkennung in einer Kindertageseinrichtung arbeiten.
-
BEFAS-Studiengang und BEFAS+-Studiengang
Eventuell können Sie durch ein verkürztes Studium die staatliche Anerkennung als Kindheitspädagogin oder Kindheitspädagoge erhalten.
Die Katholische Stiftungshochschule München bietet im Rahmen des BEFAS-Programms eine berufsbegleitende Qualifizierungsmöglichkeit zur „staatlich anerkannten Kindheitspädagogin“ bzw. zum „staatlich anerkannten Kindheitspädagogen“ (B. A.) an.
Für Personen mit ausländischem Hochschulabschluss im pädagogischen Bereich, die in Kindertageseinrichtungen arbeiten, werden geförderte Studienplätze angeboten.
Sie haben angegeben, einen Abschluss als Lehrkraft erworben zu haben
Die Anerkennungsstelle für Sozial- und Kindheitspädagogen am Zentrum Bayern Familie und Soziales, Region Unterfranken ist für die berufliche Anerkennung von Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen zuständig.
Dies bedeutet, dass bei der Anerkennungsstelle für Sozial- und Kindheitspädagogen nur dann Antrag gestellt werden sollte, wenn das ausländische Studium dem der Kindheitspädagogik oder Sozialpädagogik in Bayern entspricht.
Lehramtsabschlüsse für den schulischen Bereich entsprechen grundsätzlich in der Fachrichtung nicht dem Bereich der Kindheitspädagogik oder Sozialpädagogik.
Eine Umdeutung eines Lehramtsstudiums in ein Kindheitspädagogikstudium oder Studium der Sozialen Arbeit/ Sozialpädagogik ist leider nicht möglich.
Ein Antrag auf staatliche Anerkennung als Sozialpädagogin/ Sozialpädagoge oder Kindheitspädagogin/ Kindheitspädagoge müsste aufgrund des Fehlens der richtigen Fachrichtung abgelehnt werden.
Hinweise:
Falls Sie ein Lehramtsstudium absolviert haben, das auch eine vorschulpädagogische Grundausrichtung hat und in ihrem Ausbildungsland für die Arbeit in Kindertageseinrichtungen berechtigt, wählen Sie bei Frage 3 bitte den Punkt „Vorschulpädagogik/ Kindergartenerziehung“ aus.
- Sie können die Anerkennungsberatung von MigraNet in Anspruch nehmen:
MigraNet berät Sie individuell zu Ihren Anerkennungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten. Die Beratung ist nach Regionen geordnet.
- Auch die bzf in Bayern unterstützen Sie bei der Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikationen.
- Bezüglich Ihres abgeschlossenen Lehramtsstudiums, können Sie sich auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus informieren.
- Berufliche Eignung als Fach- oder Ergänzungskraft in einer Kindertageseinrichtung im Freistaat Bayern:
Eventuell können Sie ohne staatliche Anerkennung in einer Kindertageseinrichtung arbeiten.
- BEFAS-Studiengang und BEFAS+-Studiengang
Eventuell können Sie durch ein verkürztes Studium die staatliche Anerkennung als Kindheitspädagogin oder Kindheitspädagoge erhalten.
Die Katholische Stiftungshochschule München bietet im Rahmen des BEFAS-Programms eine berufsbegleitende Qualifizierungsmöglichkeit zur „staatlich anerkannten Kindheitspädagogin“ bzw. zum „staatlich anerkannten Kindheitspädagogen“ (B. A.) an.
Für Personen mit ausländischem Hochschulabschluss im pädagogischen Bereich, die in Kindertageseinrichtungen arbeiten, werden geförderte Studienplätze angeboten.
Sie haben angegeben, einen Abschluss im Bereich der allgemeinen Pädagogik erworben zu haben.
Die Anerkennungsstelle für Sozial- und Kindheitspädagogen am Zentrum Bayern Familie und Soziales, Region Unterfranken ist für die berufliche Anerkennung von Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen zuständig.
Dies bedeutet, dass bei der Anerkennungsstelle für Sozial- und Kindheitspädagogen nur dann Antrag gestellt werden sollte, wenn das ausländische Studium dem der Kindheitspädagogik oder Sozialpädagogik in Bayern entspricht.
Ein Studium der allgemeinen Pädagogik entspricht grundsätzlich in der Fachrichtung nicht dem Bereich der Kindheitspädagogik oder Sozialpädagogik.
Eine Umdeutung eines Studiums der Pädagogik in ein Kindheitspädagogikstudium oder Studium der Sozialen Arbeit/ Sozialpädagogik ist leider nicht möglich.
Ein Antrag auf staatliche Anerkennung als Sozialpädagogin/ Sozialpädagoge oder Kindheitspädagogin/ Kindheitspädagoge müsste aufgrund des Fehlens der richtigen Fachrichtung abgelehnt werden.
Der Beruf Pädagogin/Pädagoge ist nicht reglementiert.
Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Ihren Beruf.
- Sie können die Anerkennungsberatung von MigraNet in Anspruch nehmen:
MigraNet berät Sie individuell zu Ihren Anerkennungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten. Die Beratung ist nach Regionen geordnet.
- Auch die bfz in Bayern unterstützen Sie bei der Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikationen.
- Sie können eine Zeugnisbewertung für Ihren Hochschulabschluss beantragen. Das erhöht Ihre Chance auf dem Arbeitsmarkt. Arbeitgeber können Ihren Hochschulabschluss mit einer Zeugnisbewertung besser einschätzen.
- Die Katholische Stiftungshochschule München bietet im Rahmen des BEFAS-Programms eine berufsbegleitende Qualifizierungsmöglichkeit zur „staatlich anerkannten Kindheitspädagogin“ bzw. zum „staatlich anerkannten Kindheitspädagogen“ (B. A.) an.
Für Personen mit ausländischem Hochschulabschluss im pädagogischen Bereich, die in Kindertageseinrichtungen arbeiten, werden geförderte Studienplätze angeboten.
Sie haben angegeben, einen Abschluss im Bereich Psychologie erworben zu haben.
Die Anerkennungsstelle für Sozial- und Kindheitspädagogen am Zentrum Bayern Familie und Soziales, Region Unterfranken ist für die berufliche Anerkennung von Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen zuständig.
Dies bedeutet, dass bei der Anerkennungsstelle für Sozial- und Kindheitspädagogen nur dann Antrag gestellt werden sollte, wenn das ausländische Studium dem der Kindheitspädagogik oder Sozialpädagogik in Bayern entspricht.
Ein Studium der Psychologie entspricht grundsätzlich in der Fachrichtung nicht dem Bereich der Kindheitspädagogik oder Sozialpädagogik.
Eine Umdeutung eines Studiums der Psychologie in ein Kindheitspädagogikstudium oder Studium der Sozialen Arbeit/ Sozialpädagogik ist leider nicht möglich.
Ein Antrag auf staatliche Anerkennung als Sozialpädagogin/ Sozialpädagoge oder Kindheitspädagogin/ Kindheitspädagoge müsste aufgrund des Fehlens der richtigen Fachrichtung abgelehnt werden.
Der Beruf Psychologin/Psychologe ist nicht reglementiert.
Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Ihren Beruf.
- Sie können die Anerkennungsberatung von MigraNet in Anspruch nehmen:
MigraNet berät Sie individuell zu Ihren Anerkennungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten. Die Beratung ist nach Regionen geordnet.
- Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen prüft auf Antrag berufliche Qualifikationen auf dem Gebiet der Psychologie, die im Ausland erworben wurden und stellt ein entsprechendes Zertifikat aus.
- Auch die bfz in Bayern unterstützen Sie bei der Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikationen.
- Sie können eine Zeugnisbewertung für Ihren Hochschulabschluss beantragen. Das erhöht Ihre Chance auf dem Arbeitsmarkt. Arbeitgeber können Ihren Hochschulabschluss mit einer Zeugnisbewertung besser einschätzen.
- Die Katholische Stiftungshochschule München bietet im Rahmen des BEFAS-Programms eine berufsbegleitende Qualifizierungsmöglichkeit zur „staatlich anerkannten Kindheitspädagogin“ bzw. zum „staatlich anerkannten Kindheitspädagogen“ (B. A.) an.
Für Personen mit ausländischem Hochschulabschluss im pädagogischen Bereich, die in Kindertageseinrichtungen arbeiten, werden geförderte Studienplätze angeboten.
Sie haben angegeben, einen Abschluss für den Bereich Heilpädagogik erworben zu haben
Die Anerkennungsstelle für Sozial- und Kindheitspädagogen am Zentrum Bayern Familie und Soziales, Region Unterfranken ist für die berufliche Anerkennung von Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen zuständig.
Dies bedeutet, dass bei der Anerkennungsstelle für Sozial- und Kindheitspädagogen nur dann Antrag gestellt werden sollte, wenn das ausländische Studium dem der Kindheitspädagogik oder Sozialpädagogik in Bayern entspricht.
Ein Studium der Heilpädagogik entspricht grundsätzlich in der Fachrichtung nicht dem Bereich Kindheitspädagogik oder Sozialpädagogik.
Eine Umdeutung eines Studiums der Heilpädagogik in ein Kindheitspädagogikstudium oder Studium der Sozialen Arbeit/ Sozialpädagogik ist leider nicht möglich.
Ein Antrag auf staatliche Anerkennung als Sozialpädagogin/ Sozialpädagoge oder Kindheitspädagogin/ Kindheitspädagoge müsste aufgrund des Fehlens der richtigen Fachrichtung abgelehnt werden.
Für die berufliche Anerkennung mit ausländischer Berufsqualifikation für Heilpädagogin und Heilpädagogen ist in Bayern das Bayerische Landesamt für Schule zuständig:
Bayerisches Landesamt für Schule
Stuttgarter Str. 1
91710 Gunzenhausen
Tel.: 0 98 31 / 5166 – 0
Fax: 0 98 31 / 5166 – 199
E-Mail: poststelle@las.bayern.de
Sie haben angegeben, einen Abschluss für den Bereich der Erziehungswissenschaften erworben zu haben
Die Anerkennungsstelle für Sozial- und Kindheitspädagogen am Zentrum Bayern Familie und Soziales, Region Unterfranken ist für die berufliche Anerkennung von Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen zuständig.
Dies bedeutet, dass bei der Anerkennungsstelle für Sozial- und Kindheitspädagogen nur dann Antrag gestellt werden sollte, wenn das ausländische Studium dem der Kindheitspädagogik oder Sozialpädagogik in Bayern entspricht.
Ein Studium der Erziehungswissenschaften entspricht grundsätzlich in der Fachrichtung nicht dem Bereich der Kindheitspädagogik oder Sozialpädagogik.
Eine Umdeutung eines Studiums der Erziehungswissenschaften in ein Kindheitspädagogikstudium oder Studium der Sozialen Arbeit/ Sozialpädagogik ist leider nicht möglich.
Ein Antrag auf staatliche Anerkennung als Sozialpädagogin/ Sozialpädagoge oder Kindheitspädagogin/ Kindheitspädagoge müsste aufgrund des Fehlens der richtigen Fachrichtung abgelehnt werden.
Der Beruf Erziehungswissenschaftlerin/Erziehungswissenschaftler ist nicht reglementiert.
Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Ihren Beruf.
- Sie können die Anerkennungsberatung von MigraNet in Anspruch nehmen:
MigraNet berät Sie individuell zu Ihren Anerkennungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten. Die Beratung ist nach Regionen geordnet.
- Auch die bfz in Bayern unterstützen Sie bei der Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikationen.
- Sie können eine Zeugnisbewertung für Ihren Hochschulabschluss beantragen. Das erhöht Ihre Chance auf dem Arbeitsmarkt. Arbeitgeber können Ihren Hochschulabschluss mit einer Zeugnisbewertung besser einschätzen.
- Die Katholische Stiftungshochschule München bietet im Rahmen des BEFAS-Programms eine berufsbegleitende Qualifizierungsmöglichkeit zur „staatlich anerkannten Kindheitspädagogin“ bzw. zum „staatlich anerkannten Kindheitspädagogen“ (B. A.) an.
Für Personen mit ausländischem Hochschulabschluss im pädagogischen Bereich, die in Kindertageseinrichtungen arbeiten, werden geförderte Studienplätze angeboten.
Sie haben angegeben, dass Sie in einer anderen Fachrichtung einen Abschluss erworben haben
Bitte lassen Sie sich beraten!
- Sie können die Anerkennungsberatung von MigraNet in Anspruch nehmen:
MigraNet berät Sie individuell zu Ihren Anerkennungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten. Die Beratung ist nach Regionen geordnet.
- Auch die bfz in Bayern unterstützen Sie bei der Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikationen.
- Für eine Beratung oder Vorprüfung im Bereich Sozialpädagogik oder Kindheitspädagogik, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Anerkennungsstelle für Sozial- und Kindheitspädagogen auf.
Frage 4 von 4:
Haben Sie den vollen Berufszugang in Ihrem Ausbildungsland?
Hinweis:
Wenn in Ihrem Ausbildungsland eine Reglementierung Ihres Berufes vorliegt, müssen Sie alle Voraussetzungen für diese erfüllen, um den vollen Berufszugang in Ihrem Ausbildungsland zu erhalten.
Eine Reglementierung liegt zum Beispiel vor, wenn für den vollen Berufszugang eine der genannten Voraussetzungen erforderlich ist
- eine Staatsprüfung oder
- ein Eintrag in ein Berufsregister oder
- eine Fachprüfung oder
- eine Lizenz für die Berufsausübung oder
- Vergleichbares
Sie haben angegeben, dass Sie ein
- ausländisches Studium
- auf Hochschulniveau
- in der Fachrichtung Soziale Arbeit/ Sozialpädagogik oder Kindheitspädagogik absolviert haben und
- in Ihrem Ausbildungsland den vollen Berufszugang besitzen.
Aufgrund Ihrer Angaben, können wir Ihnen zur Antragstellung raten!
Wir möchten Ihnen vorher noch folgenden wichtigen Hinweis geben:
Anerkennungszuschuss
Sie haben die Möglichkeit einen Anerkennungszuschuss zu beantragen.
Der Antrag auf den Anerkennungszuschuss muss vor einer Antragstellung zur beruflichen Anerkennung nach dem BayBQFG gestellt werden.
Informationen hierzu finden Sie auf folgender Internetseite: www.anerkennungszuschuss.de
Antrag
Den Onlineantrag (wird empfohlen) auf staatliche Anerkennung als Sozialpädagoge oder Kindheitspädagoge finden sie hier.
Den Papierantrag können Sie hier aufrufen.
Sie haben angegeben, dass Sie in Ihrem Ausbildungsland nicht die volle Berufsberechtigung zu besitzen
Liegt in Ihrem Ausbildungsland eine Reglementierung vor, müssen Sie zur Ausübung des Berufes in Ihrem Ausbildungsstaat berechtigt sein, um in eine Anerkennung in Bayern zu erhalten.
Sie besitzen in Ihrem Ausbildungsland nicht die volle Berufserlaubnis.
Ein Antrag auf staatliche Anerkennung als Sozialpädagoge oder Kindheitspädagoge müsste daher abgelehnt werden.
Hinweise:
Bitte erkundigen Sie Sich in Ihrem Ausbildungsland, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um die volle Berufserlaubnis zu erhalten.
Sollte ein fehlendes Fachpraktikum oder eine fehlende Prüfung der Grund für das Nichtvorliegen der Berufserlaubnis sein, kontaktieren Sie die Universität oder Hochschule an der Sie studiert haben.
Sollte der Eintrag in ein Berufsregister oder eine Berufskammer fehlen, kontaktieren Sie bitte die Behörde in Ihrem Ausbildungsland, die hierfür zuständig ist.
Oft können die Voraussetzungen für den vollen Berufszugang im Ausbildungsland auch mit Wohnsitz in Deutschland nachgeholt werden.
Sowie Sie die volle Berufserlaubnis im Ausbildungsland erworben haben, können Sie einen Antrag auf staatliche Anerkennung als Sozialpädagoge oder Kindheitspädagoge stellen.
Sollten Sie Fragen hierzu haben oder bei Ihnen nachweislich ein politisch motiviertes Berufsverbot in Ihrem Ausbildungsland vorliegen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Sie konnten unsere Frage nicht beantworten
Bitte lassen Sie sich beraten!
- Sie können die Anerkennungsberatung von MigraNet in Anspruch nehmen:
MigraNet berät Sie individuell zu Ihren Anerkennungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten. Die Beratung ist nach Regionen geordnet.
- Auch die bfz in Bayern unterstützen Sie bei der Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikationen.
- Für eine Beratung oder Vorprüfung im Bereich Sozialpädagogik oder Kindheitspädagogik, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Anerkennungsstelle für Sozial- und Kindheitspädagogen auf.