Förderung zur Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes
Leistungsvoraussetzungen: Das ZBFS-Inklusionsamt kann Zuschüsse zu den Investitionskosten für die Schaffung eines neuen, bisher nicht vorhandenen Arbeitsplatzes, an Arbeitgeber gewähren, etwa für einen Gabelstapler, wenn
- der schwerbehinderte Mensch ohne gesetzliche Verpflichtung oder über die gesetzliche Verpflichtung hinaus eingestellt wird,
- der Arbeitsplatz einem im Arbeitsleben besonders Betroffenen zugute kommt,
- der schwerbehinderte Mensch vor seiner Einstellung mehr als zwölf Monate arbeitslos oder in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt war,
- die Einstellung zur Erfüllung der besonderen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers erfolgt,
- das Beschäftigungsverhältnis ohne Umsetzung auf einen neu zu schaffenden Arbeitsplatz enden würde.
Leistungsumfang: Förderfähig ist nur, was sinnvoll, zweckmäßig und von den Kosten her angemessen ist. Die Förderung erfolgt regelmäßig als Zuschuss und Darlehen.
Diese Leistung dient der langfristigen Schaffung neuer Arbeitsplätze. Damit sichergestellt ist, dass der Arbeitsplatz langfristig für schwerbehinderte Menschen erhalten bleibt, muss die Förderung regelmäßig durch Bankbürgschaft abgesichert werden.
Hinweis: Maßnahmen, deren Gesamtkosten nicht mindestens 1.000 Euro betragen, können grundsätzlich nicht gefördert werden.
Fristen: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme beim ZBFS-Inklusionsamt gestellt und die Genehmigung abgewartet werden. Nach Antragstellung kann ggf. ein Antrag auf vorzeitigen Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular,
- Kopie des Schwerbehindertenausweises oder Gleichstellungsbescheids der Arbeitsagentur, falls vorhanden,
- Kostenvoranschläge, Vergleichsangebote sowie
- Arbeitsvertrag für die schwerbehinderte Person, die an dem Gerät arbeiten soll.
Antrag
Sie können beim ZBFS-Inklusionsamt auf sehr einfachem Weg eine Förderung beantragen, indem Sie alle Angaben in ein Online-Formular eingeben und damit direkt und datenschutzgerecht als Antrag an uns übermitteln.
Alternativ können Sie auch weiterhin nachfolgendes PDF-Antragsformular nutzen. Bitte beachten Sie, dass diese PDF-Datei für die Zusendung per einfacher E-Mail (aufgrund der ungeschützten Übertragung Ihrer sensiblen Daten) nicht geeignet ist.
► PDF-Antragsformular (sofern das Online-Antragsformular nicht genutzt wird)
Kontakt
Sie können über unser Kontaktformular jederzeit mit uns in Verbindung treten und damit auf datensichere Weise Ihre sensiblen Informationen an uns übermitteln.
Die Telefonnummern der regional für Sie zuständigen Ansprechpartner finden Sie nachfolgend.
Oberbayern
Stadt München | Landkreise/Städte | Telefon |
---|---|---|
Buchstabe A, D, G, W, X, Y | BGL, EBE, GAP, IN, LL | 089 18966-1649 |
Buchstabe B, I, Z | M, PAF, WM | 089 18966-1407 |
Buchstabe C, E, F, J, K, O | EI, MB, RO | 089 18966-2424 |
Buchstabe H, P, V | TS | 089 18966-1611 |
Buchstabe L, N, T | DAH | 089 18966-2547 |
Buchstabe M, R, U | MÜ | 089 18966-1545 |
Buchstabe Q, S | ND | 089 18966-2533 |
AÖ, ED, FFB, FS, TÖL, STA | 089 18966-2455 |
Niederbayern
Kreise: REG, PAN
Städte: LA
Telefon: 0871 829-472
Kreise: SR
Städte: SR
Telefon: 0871 829-471
Kreise: LA, KEH, FRG
Telefon: 0871 829-478
Kreise: DGF, PA
Telefon: 0871 829-474
Kreise: DEG
Telefon: 0871 829-491
Städte: PA
Telefon: 0871 829-473
Oberpfalz
Telefon: 0941 7809-4705 oder -4724
Oberfranken
Kreise: BT, LIF
Städte: BT
Telefon: 0921 605-2813
Kreise: HO, WUN, CO
Städte: HO, CO
Telefon: 0921 605-2823
Kreise: BA, KC
Städte: BA
Telefon: 0921 605-2807
Kreise: KU
Telefon: 0921 605-2809
Kreise: FO
Telefon: 0921 605-2821
Mittelfranken
Buchstaben: A-M
Telefon: 0911 928-2559
Buchstaben: N-Z
Telefon: 0911 928-2535
Unterfranken
Kreise: AB, MIL
Städte: AB
Telefon: 0931 4107-283
Kreise: HAS, KG, SW
Städte: SW
Telefon: 0931 4107-288
Städte: WÜ
Telefon: 0931 4107-284
Kreise: WÜ, Rhön/Grabfeld
Telefon: 0931 4107-240
Kreise: KT, MSP
Telefon: 0931 4107-285
Schwaben
Städte: A (Buchstabe A-L)
Telefon: 0821 5709-3006
Städte: A (Buchstabe M-Z)
Telefon: 0821 5709-3012
Kreise: A, NU
Städte: KE
Telefon: 0821 5709-3014
Kreise: DLG, GZ
Telefon: 0821 5709-3008
Kreise: OA, LI, MN
Telefon: 0821 5709-3022
Kreise: AIC, FDB, DON, KF, OAL
Städte: MM
Telefon: 0821 5709-3024
Rechtsgrundlagen:
§ 15 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV)
Abkürzungen
BIH: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen
SchwbAV: Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung