Hinweis zum Datenschutz im Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht
Für die Datenerhebung ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) verantwortlich.
Sie können auf den folgenden Wegen mit dem ZBFS Kontakt aufnehmen:
- mit der Post: Zentrum Bayern Familie und Soziales, 95440 Bayreuth
- per Kontaktformular (Themenbereich Menschen mit Behinderung -> Schwerbehindertenfeststellungsverfahren)
Mit dem behördlichen Datenschutzbeauftragten des ZBFS können Sie unmittelbar auf den folgenden Wegen Kontakt aufnehmen:
- mit der Post: Zentrum Bayern Familie und Soziales, Datenschutzbeauftragter, 95440 Bayreuth
- per Kontaktformular (Themenbereich Sonstiges -> Datenschutz)
Die von Ihnen gemachten Angaben brauchen wir, um Ihren Antrag auf Feststellung einer Behinderung und eines Grades der Behinderung zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage dafür ist § 152 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch -.
Falls Sie später oder zugleich beim ZBFS auch einen Antrag auf Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz oder auf Versorgung nach dem Recht der Sozialen Entschädigung (z. B. Opferentschädigung, Impfschaden) stellen, werden Ihre Daten aus dem Schwerbehindertenverfahren im erforderlichen Umfang auch dafür verwendet. Dies gilt auch, falls das ZBFS in seiner Eigenschaft als Inklusionsamt ein Sie betreffendes Verfahren (z. B. Kündigungsschutzverfahren) durchführen sollte.
Ihre Angaben sind freiwillig. Wenn Sie keine Angaben oder keine vollständigen Angaben machen, können wir Ihren Antrag aber möglicherweise nicht richtig bearbeiten. Das könnte dazu führen, dass der Grad der Behinderung nicht in der richtigen Höhe festgestellt wird.
Ihre personenbezogenen Daten werden gegebenenfalls weitergegeben an:
- ärztliche Außengutachter (Erstellung von versorgungsärztlichen Stellungnahmen)
- IT-Dienstleistungszentrum des Freistaates Bayern (Speicherung der Daten in elektronischer Form)
- Bayerisches Landesamt für Steuern – Rechenzentrum Nord (Druck von Schriftgut)
- Staatsoberkasse Bayern (Überweisung bzw. Entgegennahme von Zahlungen)
Wir speichern Ihre Daten nur solange wir sie benötigen. Die Daten werden daher zwei Jahre nach Eintritt eines der folgenden Ereignisse gelöscht: Ablehnung oder Entzug der Feststellung, dauerhafter Wegzug ins Ausland, Tod, anderweitige Erledigung. Falls wir im Zeitraum von zwei Jahren vor dem Eintritt dieses Ereignisses einen Befundbericht von einem Ihrer behandelnden Ärzte angefordert und ihm dafür eine Entschädigung gezahlt haben, verschiebt sich der Löschzeitpunkt. Aufgrund von Vorgaben der Bayerischen Haushaltsordnung löschen wir Ihre Daten dann erst fünf Jahre nach Zahlung der Entschädigung. Wenn Sie nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz oder dem Recht der Sozialen Entschädigung anspruchsberechtigt sind, gelten die dortigen Löschfristen.
Sie haben folgende Rechte:
- Sie können von uns Auskunft über Ihre Daten verlangen, die wir gespeichert haben.
- Sie können von uns verlangen, Ihre Daten zu berichtigen, wenn sie unrichtig sind.
- Sie können von uns verlangen, Ihre Daten zu vervollständigen, wenn sie unvollständig sind.
- Sie können von uns verlangen, Ihre Daten zu löschen, wenn wir sie nicht mehr benötigen. Dies könnte insbesondere dann der Fall sein, wenn Sie Ihren Antrag zurücknehmen oder der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.
- Sie können von uns verlangen, die Verarbeitung Ihrer Daten einzuschränken. Das können Sie insbesondere dann tun, wenn Sie verlangt haben, Ihre Daten zu berichtigen und noch nicht geklärt ist, ob die Daten tatsächlich unrichtig sind.
- Sie können sich über uns beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz beschweren.
Zur Bearbeitung Ihres Antrags werden wir andere Personen und Stellen um Übermittlung von Daten bitten, und zwar werden wir die Ärzte und sonstigen Stellen, die Sie uns angegeben haben, anschreiben und um Übersendung von Unterlagen über Ihre Gesundheitsstörungen bitten. Wenn es erforderlich ist (z. B. bei Unklarheit über die Namensschreibweise), werden wir eine einfache Melderegisterauskunft über Sie einholen.