Strukturelle Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und Familienstützpunkte

Zur Weiterentwicklung der kommunalen Aufgabe der Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16 Sozialgesetzbuch Achtes Buch - SGB VIII) unterstützt der Freistaat Bayern die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Planung, Organisation und Vernetzung der örtlichen Angebote der Eltern- und Familienbildung sowie bei der Einrichtung von Familienstützpunkten als wohnortnahe Kontakt- und Anlaufstellen für Familien in ganz Bayern. Damit sollen die kinder- und familienbezogenen Rahmenbedingungen vor Ort strukturell und nachhaltig verbessert und ein breitenwirksames und bedarfsgerechtes Angebot für Familien sichergestellt werden.

Zuwendungsempfänger sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern. Informationen zu den Fördervoraussetzungen können Sie der Richtlinie zur Förderung der strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und von Familienstützpunkten vom 27.05.2021 entnehmen.

Einen Überblick zu Anforderungen, Abgaben, Termine und Zuständigkeiten finden Sie hier.

Weitere Fachinformationen zum Thema „Familienstützpunkte“ finden Sie auch im Internetauftritt des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.

Die Fachkräfte der Koordinierungsstellen für Familienbildung und Familienstützpunkte haben zudem Zugriff auf den passwortgeschützten internen Bereich.

Antragstellung

Der Antrag auf Förderung ist schriftlich grundsätzlich zwei Monate vor dem gewünschten Förderbeginn beim Zentrum Bayern Familie und Soziales zu stellen. Förderbeginn ist regelmäßig der Erste eines Kalendermonats.

Hier finden Sie weitere Hinweise zum Ausfüllen des Kosten- und Finanzierungsplanes.

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gewährt. Der Bewilligungszeitraum ist das Haushaltsjahr.

Die Höhe der Zuwendung bemisst sich unter anderem nach der Anzahl der lebend geborenen Kinder im jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt. Bemessungszeitraum ist das vorletzte Jahr vor dem Jahr, für das die Bewilligung erfolgt.

In den Tabellen der monatlichen Förderbeträge nach Landkreisen und kreisfreien Städten finden Sie eine Übersicht zu den möglichen Förderbeträgen.

Vordrucke

Vorlagen für das kommunale Familienbildungskonzept:

Vorlagen für den Tätigkeitsbericht:

Musterbögen Bestandserhebung und Bedarfsermittlung:

Ansprechpartner

Hilfe und Auskunft zum Förderverfahren erhalten Sie unter

Telefon: 0921 605-3373
Telefax: 0921 605-3962

Anschrift: Zentrum Bayern Familie und Soziales, Hegelstraße 2, 95447 Bayreuth

Sofern Sie uns eine elektronische Nachricht zukommen lassen möchten, nutzen Sie bitte unser allgemeines Kontaktformular (Themenbereich Förderung und ESF \ Sonstige Förderungen).