Corona-Programm Soziales
Allgemein
Mit Beginn der Corona-Pandemie ist der Ministerrat dem Vorschlag von Frau Staatsministerin Carolina Trautner gefolgt und hat zur Unterstützung des sozialen Bereichs in der Corona-Krise ein Programm Soziales beschlossen. Mit dem Programm werden insbesondere Dienste und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur unterstützt, die ohne entsprechende staatliche Hilfsangebote wegzubrechen drohen.
Soziale Einrichtungen und Dienste im gemeinnützigen Bereich können kaum Gewinne machen und in aller Regel keine adäquaten Rücklagen bilden, sodass ihre Existenz besonders gefährdet ist.
Die Schutzmaßnahmen für die bayerische Sozialwirtschaft bestehen aus drei Säulen.
Erste Säule: Aufgrund des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) des Bundes erhalten soziale Dienstleister monatliche Zuschüsse von maximal 75 % der sonst anfallenden Zahlungen von den Leistungsträgern nach dem Sozialgesetzbuch (mit Ausnahme SGB V und XI).
Zweite Säule: Der Freistaat Bayern hat frühzeitig das bayerische Soforthilfeprogramm Corona auch auf wirtschaftlich tätige gemeinnützige Einrichtungen mit bis zu 250 Beschäftigten ausgeweitet. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Liquidität vieler Einrichtungen sicherzustellen.
Dritte Säule: Das ergänzende bayerische Programm Soziales greift dort, wo Einrichtungen nicht vom SodEG profitieren und die Soforthilfen des StMWi nicht ausreichen, um eine Existenzgefährdung zu vermeiden.
Aktuelles
16. Oktober 2021
Die Antragsfristen für die Hilfsprogramme aus dem Programm Soziales sind abgelaufen.
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